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Vorneweg bei 48er Revolution wie Reichsgründung
Eduard von Simson hat als Parlamentspräsident sowohl Friedrich Wilhelm IV. als
auch Wilhelm I. die deutsche Kaiserkrone angetragen
Seine Zeitgenossen nannten ihn scherzhaft, doch mit heimlicher Hochachtung den „ewigen Präsidenten“, und in der Tat hat Eduard von Simson aus Königsberg fast viereinhalb Jahrzehnte hindurch ein Präsidentenamt nach dem anderen ausgeübt. Nicht aus Karrieresucht, sondern weil die Ausstrahlungskraft und die überragenden Kenntnisse dieses Mannes so überzeugend auf die ihn Umgebenden wirkten, dass sie die höchsten Ämter in seine Hände legten in dem Vertrauen, er sei am ehesten berufen, ihre Geschickte zu lenken.
Die Zeiten waren alles andere als rosig, als Eduard Simson am 10. November 1810 als Sohn einer jüdischen Kaufmannsfamilie in Königsberg zur Welt kam. Drei Jahre nach dem von Preußen verlorenen Vierten Koalitionskrieg ähnelten die Verhältnisse denen der Weimarer Inflationszeit oder der Nachkriegszeit bis zur Währungsreform. Als die Notjahre vorüber waren, besuchte Martin Eduard Sigismund – die aufgeschlossenen Eltern hatten ihm ungeachtet ihrer jüdischen Herkunft im Hinblick auf seinen Geburtstag auch den Vornamen Luthers mitgegeben – das Gymnasium und machte mit 15 Jahren die Reifeprüfung. Das Wissen, das andere sich mühsam erringen mussten, war ihm wie von selbst zugeflogen, aber er war trotzdem fleißig gewesen. Mit 18 Jahren schon promovierte er an der Albertina zum Doktor der Rechtswissenschaften und ging dann mit einem staatlichen Stipendium auf eine lange Studienreise. In Berlin hörte er bei dem großen Rechtsgelehrten Friedrich Carl von Savigny und in Bonn bei dem scharfsinnigen Barthold Georg Niebuhr Alte Geschichte. In Paris rundete er sein Wissen an der Sorbonne ab. Nach Königsberg zurückgekehrt, habilitierte er sich als Privatdozent, wurde 1833 außerordentlicher und mit 26 Jahren 1836 ordentlicher Professor.
Das war in den Jahren, als die große Unruhe durch das Volk ging, das zu erwachen begann und von der Vielzahl der Staaten weg zur deutschen Einheit strebte. Auch der junge Professor Simson beschränkte sich nicht nur auf die akademische Lehre. Aufrüttelnde, zündende Vorträge vor Mitbürgern und Studenten führten dazu, dass ihn die Stadt Königsberg 1842 als ihren Abgeordneten nach Frankfurt am Main entsandte, wo er sich als Meister der Rede bald einen Namen machte. Im Dezember 1848 wählte ihn die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche zu ihrem Präsidenten, und in dieser Eigenschaft trug er vier Monate darauf Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die deutsche Kaiserwürde an. Der König lehnte ab, die Nationalversammlung begann zu zerbröckeln.
Auch Simson zog sich zurück, widmete sich der Arbeit in der Preußischen Zweiten Kammer als einer der bemerkenswertesten Sprecher der Konstitutionellen und war 1850 schon wieder Präsident – diesmal des Erfurter Parlaments der preußisch-kleindeutschen Union. Man wusste es bald in allen politischen Gruppen: Dieser Königsberger Simson mit dem weiten Blick war ein hervorragender Mann, der bei allem persönlichen Engagement über den Dingen stand. So trug ihm 1859 auch das Preußische Abgeordnetenhaus seine Präsidentschaft an.
Nicht anders war es, als 1867 der Norddeutsche
Bund aus 22 Einzelstaaten entstand und einen Reichstag bildete. Wieder war
Simson dessen Präsident, und wieder hatte
er 1871 eine Kaiserkrone anzutragen. Diesmal nahm der Preußenkönig – jetzt
war es Wilhelm I. – an. Auch der neue Deutsche Reichstag wählte Simson
sogleich zu seinem Präsidenten, nachdem er außerdem noch 1869 zum Präsidenten
des Appellationsgerichtshofes in Frankfurt an der Oder ernannt worden war.
1873 wollte ihn der Reichstag erneut mit dem Amt des ersten Bürgers der Nation
betrauen, doch Simsons Gesundheitszustand ließ es nicht zu. 1877 zog sich
Simson ganz aus der Politik zurück, ohne sich freilich endgültig Ruhe zu
gönnen. 1879 wurde er Präsident des Reichsgerichts. Dieses letzte
Präsidentenamt hat er bis 1891 ausgeübt. Die Erhebung in den erblichen
Adelsstand und Preußens höchste Auszeichnung, der Schwarze Adlerorden, waren
1888 der Lohn für eine Lebensarbeit, die der deutschen Einheit gegolten hatte.
Eduard von Simson starb am 2. Mai 1899 in Berlin. PAZ
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