|
|
Die Charta vom 5. August 1950 Die Proklamation der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ am 5. August 1950 durch die Spitzenrepräsentanten der Vertriebenenverbände ist eine herausragende, sittlich-moralische Leistung der Menschen, die schwerste Menschenrechtsverletzungen bis hin zum graduellen Völkermord haben erdulden müssen. Rund 15 Millionen Deutsche wurden aus den Ostprovinzen des früheren Deutschen Reiches sowie aus ihren südosteuropäischen Siedlungsgebieten vertrieben oder nach der Flucht 1945 gehindert, in die Heimatgebiete zurückzukehren. 2,3 Millionen Menschen haben diese gewaltsame Massenaustreibung nicht überlebt. Dennoch: Die Überlebenden haben im Bewusstsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis auf die ihnen zugefügte Gewalt eine vom Wunsch nach Frieden und Verständigung motivierte Antwort gegeben: „Wir verzichten auf Rache und Vergeltung.“ Gleichzeitig haben sie in der Charta mit dem „Recht auf die Heimat“ ein Menschenrecht benannt, das heute weltweit unstrittig ist und damit ihren Willen zur Rückkehr in die Heimatgebiete unmissverständlich artikuliert. In den letzten 20 Jahren haben die Bundesregierung(en) und zahlreiche Spitzengremien der Vertriebenenverbände es versäumt, das „Recht auf die Heimat“ vor der Weltöffentlichkeit offensiv zu vertreten. Damit kam man – bewusst oder unbewusst – dem Wunsch der Siegermächte nach, die keine Rückkehr der Vertriebenen in die Heimatgebiete wollten. Wilhelm v. Gottberg |