Home weitere Infos Inhalt / Suche Copyright Impressum Datenschutz

 

Grundlagenvertrag

 


Mit uns im Dialog bleiben ...

... mit den ODF-Foren auf Yahoo ... auf YouTube ... auf twitter ... auf facebook ... auf meinVZ

weitere Infos


Preußische Allgemeine Zeitung
Preußische Allgemeine Zeitung - Klartext für Deutschland - 4 Wochen gratis testen - hier Klicken!


Hermann Sudermann - Erinnerung an einen ostpreußischen Dichter - Für weitere Infos hier klicken!

Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
für weitere Infos hier klicken


Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, 21. Dezember 1972

Die Hohen Vertragschließenden Seiten

  • eingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens,
     

  • in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit in Europa zu leisten,
     

  • in dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden sind,
     

  • in der Erkenntnis, daß sich daher die beiden deutschen Staaten in ihren Beziehungen der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten haben,
     

  • ausgehend von den historischen Gegebenheiten und unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage,
     

  • geleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen,

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.

Artikel 2

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.

Artikel 3

Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten. Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.

Artikel 4

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.

Artikel 5

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden friedliche Beziehungen zwischen den europäischen Staaten fordern und zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beitragen.
Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa, ohne daß dadurch Nachteile für die Sicherheit der Beteiligten entstehen dürfen.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden mit dem Ziel einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle der internationalen Sicherheit dienende Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, insbesondere auf dem Gebiet der Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen.

Artikel 6

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen von dem Grundsatz aus, daß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.

Artikel 7

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten sind in dem Zusatzprotokoll geregelt.

Artikel 8

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet.
Die praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der Vertretungen zusammenhängen, werden zusätzlich geregelt.

Artikel 9

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik stimmen darin überein, daß durch diesen Vertrag die von ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht berührt werden.

Artikel 10

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.


ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten der Hohen Vertragschließenden Seiten diesen Vertrag unterzeichnet.

GESCHEHEN in Berlin am 21.12.1972, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

Für die Bundesrepublik Deutschland
Egon Bahr

Für die Deutsche Demokratische Republik
Michael Kohl


Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Unterschriftenseite des Grundlagenvertrages mit Siegeln beider deutscher Staaten und Unterschriften von Egon Bahr und Michael Kohl.
Ost-Berlin, 21. Dezember 1972
maschinengeschrieben, handgeschrieben (Faksimile)
29,7 x 21 cm
Haus der Geschichte, Bonn
EB-Nr.: 1994/06/0164
 

Quellen:
Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
vom 8. November 1972, Nr. 155, S. 1842-1844, veröffentlicht auf
www.dhm.de/lemo/html/dokumente/KontinuitaetUndWandel_vertragGrundlagenvertrag/


Medienarbeit über Grenzen hinweg
 
Beiträge von Ostpreußen-TV
jetzt auch als DVD-Video erhältlich


 

Seit dem 02.01.2005 sind Sie der 

. Besucher

Diese Netzseiten sind optimiert für 1024x768 oder höher und 24 Bit Farbtiefe sowie MS-Internet Explorer 11.x oder höher.
Netscape ab 7.x oder andere Browser mit Einschränkungen verwendbar. - Soundkarte für Tonwiedergabe erforderlich.
 

 www.Ostdeutsches-Forum.net/Ostpolitik
 


Warschauer Vertrag Grundlagenvertrag zwei-plus-vier Vertrag Grenzvertrag 1990 Der Vertrag von 1991 Vertrag 1992 Erklärung 1997


zur Landsmannschaft Ostpreußen

Ostpreußen
Erleben Sie Tradition
mit Zukunft

zur Preußischen Allgemeinen Zeitung / Das Ostpreußenblatt zum Preußischen Mediendienst

Die Träger des Ostdeutschen Diskussionsforums:

Bund junges Ostpreußen (BJO)

Arbeitsgemeinschaft Junge Gereration im BdV-NRW
Junge Generation
im BdV NRW

Landsmannschaft Ostpreußen
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen e.V.
 
Ostpreußen-TV
über 6,4 Millionen Videoaufrufe

Landsmannschaft Ostpreußen - Landesgruppe NRW

Deutsch / German / allemand English / Englisch français / französisch      

Copyright © 2002-2021  Ostdeutsches Diskussionsforum (ODF)

Stand: 01. Januar 2021

zur Feed-Übersicht