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Polnische Bierut-Dekrete unter Naturschutz?
von Peter Großpietsch,
stellv. Bundesvorsitzender der Landsmannschaft
Schlesien
Da sage man noch, es gebe keine Geheimnisse,
keine Sprachregelungen, keine Phänomene in unserer so offenen Gesellschaft, die
stillschweigend von allen politischen Ebenen, genau wie von der veröffentlichten
Meinung unserer Medienlandschaft, genauestens befolgt werden. In diesem Fall
sogar als„Tabuthemen“ totgeschwiegen werden. Wie sonst ist
es zu erklären, daß nicht nur aufgrund der aktuellen Turbulenzen -, nur die
Benesch-Dekrete
die Schlagzeilen bestimmen. Der Eindruck hat sich in den letzten Monaten verstärkt,
daß die „anderen“ Vertreibungs- und Enteignungsdekrete nur verschämt erwähnt, jedoch
nicht namentlich genannt werden. Dabei sind durch die polnischen
Bierut-Dekrete
wesentlich mehr Menschen und letztlich ein Viertel Deutschlands des Gebietsstandes
der Weimarer Republikbetroffen. Dieses Faktum ruft nicht nur Irritationen hervor,
nein, es verlangt auch nach Erklärungen.
Befehl.
Laut Anordnung der Regierung der Republik Polen hat die gesamte deutsche
Bevölkerung das polnische Staatsgebiet zu verlassen.
Vorgeschrieben ist das Gebiet über Görlitz an der
Neiße. Der Weg geht über Frankenstein
– Reichenbach –
Schweidnitz –
Striegau – Jauer
– Goldberg
– Löwenberg -
Laubau –
Görlitz.
Bei verlassen des polnischen Staatsgebietes dürfen nur 20 kg Gepäck
mitgenommen werden.
Alle Personen, welche dieser
Aufforderung nicht nachkommen, werden mit Gewalt entfernt.
Diejenigen Personen die im Besitz einer Bescheinigung des Bevollmächtigen
der polnischen Regierung sind, werden vom Verlassen des Gebietes befreit.
Bis zum 30. Juni 1945, mittags 12 Uhr muß der Befehl ausgeführt sein.
Glatz, den 29. Juni 1945.
Der Bevollmächtigte
der Polnischen Regierung
für den Bezirk XXIV
In Glatz
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Die Kommandantur
des Polnischen Heeres
In Glatz |
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Warum berichten angesehene überregionale
deutsche Tageszeitungen ausführlich über das Schlesiertreffendes vergangenen Jahres,
unter „Verarbeitung“ der Benesch-Dekrete, dergestalt, als seien die Schlesier aus
der damaligen Tschechoslowakeivertrieben worden? Warum argumentieren angesehene
Redakteure, Journalisten und Kommentatoren dahingehend, daß es nur mit der Tschechischen
Republik die aus der Vertreibung herrührenden Probleme gebe? Es kann doch nicht
Unwissenheit bei dem angesprochenen Personenkreissein; dies wäre ausgesprochen blamabel.
Zeigt nicht das aktuelle Beispiel der politischen Auseinandersetzung und des Umganges
mit der Tschechischen Republik, daß das Verdrängen von unangenehmen Wahrheiten Gräben
nicht beseitigt?
Doch zurück zur Betrachtung des Verhältnisses zu unserem Nachbarn
Polen. Trotz Freundschafts- und Nachbarschaftsvertrag, der das gegenseitige Verhältnis
zweifellos entscheidend verbessert hat, sind die Vertreibungs- und Enteignungsdekrete
weiterhin Bestandteil des innerpolnischen Rechts, sind diese weiterhin nicht von
Anfang an für ungültig erklärt worden. Weiterhin fehlt jegliche Entschuldigung des
polnischen Parlaments für die unmenschliche Vertreibung. Den Millionen Toten der
Vertreibung sind wir es schuldig, diese unablässig zu fordern. Warum also gibt es
in Deutschland Kräfte, die uns glauben machenwollen, im Verhältnis gegenüber Polen
gäbe es unsererseits keinen Forderungskatalog? Leider wurde hier auch das Datum
für eine Novellierung des Freundschafts- und Nachbarschaftsvertrages mit Polen unsererseits
ungenutzt gelassen. Dabei hatte nicht nur der Zentralrat der deutschen Freundschaftskreise
im polnischen Machtbereich einen umfangreichen Katalog von Änderungen/Verbesserungen
des Vertrages aufgelistet, die Gegenstand eines anderen Artikels sein werden. Im
Gegensatz zur tschechischen Seite verhält sich die polnische zurückhaltender und
diplomatischer. Allerdings passierte mir anlässlich eines deutsch-polnisch-tschechischen
Symposiums vor einiger Zeit, daß ein Professor der Krakauer Universität vehement
bestritt, daß es überhaupt polnische Vertreibungsbefehle gäbe. Nach Zusendung der
von mir gesammelten polnischen Vertreibungsbefehle herrscht allerdings absolutes
Schweigen. Erinnern wir uns: Da wurde von der rot-grünen Regierung ein entscheidender
Beitrag zum sogenannten Kosovo-Krieg geleistet, um sogar Vertreibungsunrecht rückgängig
zu machen, jedoch gleichzeitig wird betont, daß bei den Beitrittsverhandlungen mit
Polen und der Tschechischen Republik zur EU die Vertreibung von ca. 12 Millionen
Menschen und die noch gültigen Unrechtsdekrete kein Thema sind.
EU-Wertegemeinschaft?
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