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Steinbach bleibt auf Konfliktkurs mit der Bundesregierung Im Streit über die Besetzung des Rates der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" wird eine einvernehmliche Lösung zwischen der Bundesregierung und dem Bund der Vertriebenen (BdV) immer schwieriger. Trotz des Widerstands der Bundesregierung beharrt die BdV-Präsidentin Erika Steinbach darauf, dass das Bundeskabinett sein Vetorecht bei der Besetzung des Stiftungsrates aufgibt. Nur in diesem Fall werde sie auf ihren Anspruch verzichten, selbst in das Gremium einzuziehen: "Das ist für uns der Knackpunkt überhaupt", sagte Steinbach. Dagegen haben führende Unionspolitiker intern klargemacht, dass die Bundesregierung ihren Einfluss auf die Zusammensetzung des Stiftungsrates nicht aufgeben kann. Außenminister Guido Westerwelle will Steinbach den Einzug in das Gremium verwehren – eine Position, deren Rechtmäßigkeit von Wissenschaftlern wie dem Freiburger Jura-Professor Dietrich Murswiek oder dem Potsdamer Staatsrechtler Eckart Klein angezweifelt wird. Die Bundesregierung könne, so Klein, nur unter engen Voraussetzungen einen Vertreter ablehnen: etwa wenn "durch diese Person der Stiftungszweck, vor allem die Arbeit im ‚Geiste der Versöhnung'", nicht gewahrt sei. Dass Steinbachs Nicht-Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze im Bundestag 1991 diesen Versöhnungsgeist verletzt habe, lehnt Klein als Argument ab: "Hier ging es nicht darum, dass Frau Steinbach eine Menschenrechtsverletzung oder sonstiges Unrecht gebilligt hätte, sondern es ging um eine neutrale Territorialfrage." Der Staatsrechtler hält es deshalb für denkbar, dass der Bund der Vertriebenen Steinbachs Sitz im Stiftungsrat vor dem Berliner Verwaltungsgericht erstreiten könnte: "Ich sehe gute Chancen, dass Steinbach recht bekäme."
Biografie: Prof. Dr. Eckart Klein - Universität Potsdam Diskutieren Sie diese Meldung in unserem Forum
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