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Nutzung von Kirchen in Kaliningrad Fragen zur schriftlichen Beantwortung im Januar 2011 zur Übergabe kirchlicher Gebäude in Kaliningrad an die russisch-orthodoxe Kirche (Drucksache 17/45xx, Fragen 115, 117 und 118). Die Antworten erteilte Cornelia Pieper MdB, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frage 115: Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Übergabe kirchlicher Gebäude im Kaliningrader Gebiet (Oblast Königsberg) an die russisch-orthodoxe Kirche, unter denen sich auch viele alte Kirchen der ehemaligen evangelisch-lutherischen Kirche befinden, von denen viele mit Spendengeldern aus Deutschland restauriert worden sind und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die künftige Nutzung dieser Gebäude? Antwort 115: Im Verlauf des Jahres 2010 wurden der russisch-orthodoxen Kirche zahlreiche Kirchen und andere Immobilien auf der Grundlage bereits bestehender föderaler, regionaler und kommunaler Gesetze sowie entsprechender politischer Beschlüsse übertragen. Der Bundesregierung ist das Problem bewusst, dass davon auch Kirchen der früheren evangelischlutherischen Kirche betroffen sind, die mit Hilfe aus Deutschland restauriert wurden. Die russisch-orthodoxe Kirche hat in öffentlichen Stellungnahmen bisher wiederholt deutlich gemacht, dass die bisherige Nutzung der Gebäude unverändert fortgesetzt werden soll. In dem Beschluss der Duma des Kaliningrader Gebiets vom Oktober 2010 zur Übertragung von Eigentum aus dem Bestand des Kaliningrader Gebiets wird die russisch-orthodoxe Kirche darüber hinaus dazu verpflichtet, die Fortsetzung der bisherigen Nutzung zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird die Einhaltung dieser Verpflichtung beobachten. Frage 117: Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einer Intervention Litauens gegenüber der Russischen Föderation ein zur Übergabe vorgesehenes Objekt von der Übergabeliste an die Russisch-Orthodoxe-Kirche gestrichen wurde, und plant die Bundesregierung, gegenüber der Russischen Föderation in ähnlicher Weise Position zu beziehen? Antwort 117: Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich die litauische Regierung erfolgreich dafür eingesetzt hat, das Eigentum an der Kirche in Tschistye Prudy / Tollmingkehmen nicht der russisch-orthodoxen Kirche zu übergeben. In dieser Kirche wurde bereits durch die Sowjetunion ein Donalitius-Museum eingerichtet. Die litauische Regierung betonte die überragende Bedeutung von Donalitius für die litauische Kultur. Insofern handelt es sich bei diesem Objekt um einen Sonderfall. Frage 118: Wie bewertet die Bundesregierung die von der Evangelisch-lutherischen Propstei Kaliningrad ausgearbeitete Stellungnahme anlässlich der Übergabe der historischen Gebäude an die Russisch-Orthodoxe-Kirche, in der auch deutlich der Wunsch nach einer künftigen Nutzung dieser Gebäude zum Ausdruck kommt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Wunsch zu unterstützen? Antwort 118: Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Stellungnahme der evangelisch-lutherischen Propstei und steht mit ihr in regelmäßigem Kontakt. Mit Blick auf die Verpflichtung der russisch-orthodoxen Kirche, die bisherige Nutzung der Kirchen fortzuführen, wird die Bundesregierung die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Frage 116: In welchem Umfang sind in den Jahren seit 1991 Bundesmittel gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz oder andere Fördermittel in den Erhalt bzw. die Restaurierung der jetzt an die Russisch-Orthodoxe-Kirche übergebenen Gebäude geflossen und wie bewertet die Bundesregierung die jetzt durch die Übergabe an die Russisch-Orthodoxe-Kirche entstandene Situation? Antwort 116: Auf der Grundlage von § 96 Bundesvertriebenengesetz wurden vom Bundesministeriurn des Innern (1993-1998) bzw. vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (seit 1998) für die Restaurierung von Kirchen im Königsberger / Kaliningrader Gebiet von 1993 bis 2010 Haushaltsmittel in Höhe von 2.346.500 € bereitgestellt. Geförderte Projekte waren der Königsberger Dom, die Salzburger Kirche in Gumbinnen / Gussew, die Kirchen in Arnau / Marjino, Mühlhausen / Gwardejskoje, Gerdauen / Schelesnodoroschny, Groß Legitten / Turgeneow, Heinrichswalde / Slawsk, Tharau / Wladimirowo und Friedland / Pravdinsk. Nur im Falle der Kirchen von
Arnau / Marjino
und Tharau / Wladimirowo ist
dem BKM im Rahmen von aktuellen Förderanträgen die Übergabe des ehemals
kirchlichen Besitzes an die Russisch-Orthodoxe Kirche bekannt geworden.
__________________________________ weitere Berichte zum Eigentumsstreit im Ostdeutschen Diskussionsforum unter: auf den Netzseiten des Kuratoriums Arnau e.V.: |
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