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Neuer Streit um Beneš-Dekrete Fast zeitgleich verlautete aus Straßburg und aus München, dass demnächst im Europaparlament ein neuer Streit um die Benesch-Dekrete entbrennen dürfte. In der zweiten Septemberwoche hatte Andreas Schmalcz von der SL-Bezirksgruppe Oberbayern in einer Erklärung bekanntgegeben, dass am 19. und 20. September in Brüssel eine Anhörung des Petitionsausschusses zum Thema Beneš-Dekrete in der Slowakei stattfinden werde, die auf eine Eingabe ungarischer Kreise zurückgehe. Schmalcz, donauschwäbischer Herkunft und mit guten ungarischen Sprachkenntnissen ausgestattet, hatte dies aufgrund seiner vielfältigen Kontakte nach Budapest und zu ungarischen Abgeordneten erfahren. In Straßburg wiederum, wo gerade die Plenarsitzung der europäischen Volksvertretung stattfand, entdeckte die parlamentarische Assistentin des Volksgruppensprechers Bernd Posselt MdEP im englischsprachigen Vorentwurf der für die darauffolgende Woche geplanten Sitzung des Petitionsausschusses, dass dieser nicht nur die ungarische Initiative auf der Tagesordnung hatte, sondern auch eine der SL Oberbayern. Erstere war zwar nicht für eine Anhörung im klassischen Sinne vorgesehen, wie ursprünglich von den Petenten optimistisch angenommen, sondern für eine Ausschußdebatte in Anwesenheit des Petenten mit dem Ziel, über eine weitere Behandlung zu entscheiden. Letztere sollte ohne Aussprache mit einem Block zahlreicher anderer Bürgereingaben für „geschlossen“ – das heißt nicht weiter zur Beratung anstehend – erklärt werden. Nun liefen die Telefone heiß zwischen dem Sprecher und dem SL Bundesvorsitzenden Franz Pany. Dann wurden Schmalcz und letztlich per eMail auch einige nahestehende Journalisten informiert. Am Montag danach telefonierte der Sprecher mit dem Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Rainer Wieland (CDU), einem bewährten Freund der Sudetendeutschen, der die Sache wiederum an den CDU-Abgeordneten Peter Jahr aus Sachsen weitergab. Beide gehören – im Gegensatz zum Sprecher, der im Außenpolitischen Ausschuss sitzt – dem Petitionsausschuss an. Jahr erreichte schon bei dessen Eröffnung am Mittwoch, dass die sudetendeutsche Petition vom sogenannten Block B (pauschale Schließung) in den Block A transferiert wurde, also in den kommenden Monaten ebenfalls aufgerufen werden wird. Am Donnerstag brachte sich Jahr auch in die sonst weitgehend von ungarischen Parlamentariern bestimmte Diskussion über die die Ungarn in der Slowakei betreffende Petition ein, die zwei Entschließungen des slowakischen Parlamentes von 2007 zur Bekräftigung der Beneš- Dekrete bemängelte. Diese verstießen, so die Initiatoren, gegen EU Recht. Dem schloss sich Jahr für die CDU/CSU-Gruppe an, und der Ausschuss entschied mit knapper Mehrheit, bei den offiziellen Preßburger Stellen bezüglich dieses Sachverhaltes nachzufragen. Der Sprecher, der in einem benachbarten Saal in der Abstimmungsstunde des Außenpolitischen Ausschusses saß, hatte, da er über die Anwesenheit von Landsleuten nicht informiert worden war, einen der Brüsseler Mitarbeiter beauftragt, ihn sofort über den Erfolg seiner Kontakte mit Wieland und Jahr zu unterrichten, und setzte dann unmittelbar am Nachmittag die zuständigen sudetendeutschen Stellen, an der Spitze den SL-Bundesvorsitzenden sowie den oberbayerischen SL-Bezirksgeschäftsführer Andreas Schmalcz, in Kenntnis. Inzwischen wurden heftige Proteste aus den Reihen der vom tschechischen Staatspräsidenten Václav Klaus gegründeten, sehr nationalen Partei ODS laut. In den tschechischen Medien meldeten sich mit negativen Kommentaren auch proeuropäische Politiker zu Wort, die sonst dem Dialog mit den Sudetendeutschen nicht abgeneigt sind, die aber die ungarische Initiative missbilligten. Der Hintergrund: Diese an sich aufgeschlossenen tschechischen Abgeordneten befürchten, dass die ungarische Petition mit Blick auf die demnächst anstehende Beratung der sogenannten Klaus-Klausel in den beiden Häusern des tschechischen Parlamentes kontraproduktiv sein könnte. Zwar hat diese Klausel mit dem slowakisch-ungarischen Konflikt nichts zu tun, wird aber von Präsident Klaus als notwendiges Konstrukt zur Sicherung der Beneš-Dekrete vor Klagen von Sudetendeutschen und Ungarn dargestellt. Bei Lektüre des Textes erschließt sich Fachleuten zwar sofort, dass diese Klausel – seinerzeit vom Staatspräsidenten auf dem Hradschin zur Bedingung für die Unterzeichnung des Reformvertrages von Lissabon gemacht – lediglich die Menschen- und Sozialrechte, die sich für tschechische Bürger aus der EU-Grundrechtecharta einklagbar ergeben, einschränken würde und nichts mit den Sudetendeutschen zu tun hat, worauf Bernd Posselt bereits 2010 hingewiesen hat. Klaus benutzt jedoch das sudetendeutsche Gespenst wieder einmal für innenpolitische Demagogie. Dabei müsste in der Tschechischen Republik bekannt sein, dass die EU-Grundrechtecharta seit fast zwei Jahren auch in den Böhmischen Ländern justitiabel gilt, ohne dass dies eine einzige Klage in Sachen Beneš-Dekrete ausgelöst hätte, weil nachweislich keinerlei sachlicher Zusammenhang hergestellt werden kann. In Straßburg, Brüssel und Prag wird nun die von Posselt schon vor Monaten geäußerte Befürchtung laut, dass die an sich für die Initiatoren erfreuliche Weiterberatung der Petitionen, deren Ausgang allerdings mehr als ungewiss ist, von nationalistischen tschechischen Politikern wegen des unglücklichen Timings zur Zementierung der Klaus-Klausel missbraucht werden könnte. Um der weiteren Diskussion eine saubere Grundlage zu geben, hat Volksgruppensprecher Bernd Posselt als CSU-Europaabgeordneter eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gerichtet. Darin verlangt er Auskunft darüber, ob diese als „Hüterin der Verträge“ weiterhin die Ansicht vertritt, dass die Beneš-Dekrete spätestens mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik erloschen sind oder ob inzwischen Indizien dafür vorliegen, dass sie weiterhin Rechtswirksamkeit entfalten – was Klaus einräumt, wenn er von ihrer Verteidigung spricht. Gleichzeitig fordert Posselt die EU-Exekutive zu einer Stellungnahme auf, inwieweit zwischen der Klaus-Klausel zur Grundrechtecharta und den Beneš-Dekreten ein juristischer Zusammenhang besteht.
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