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75 Jahre Münchener Abkommen – regelte Übergabe der sudetendeutschen
Gebiete an das Deutsche Reich Die Vorgeschichte zum Münchener Abkommen beginnt mit dem Untergang Österreich-Ungarns und der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik (ČSR) im Jahre 1918. Der Wunsch der deutschen Altösterreicher im Sudetenland bei Österreich zu bleiben, wurde ihnen auf der Pariser Friedenskonferenz und von den Tschechen das Selbstbestimmungsrecht verwehrt. Es wurde ihnen die Autonomie der mehrheitlich deutschen Gebiete im Rahmen der ČSR nicht zugestanden, aber es begann eine Tschechisierungspolitik durch Austausch der Staatsbeamten mit Tschechen, die mit ihren Familien ins Sudetenland kamen. Eine Folge dieser nationalen Unterdrückung führte zur Gründung der deutschen Sammelbewegung Sudetendeutsche Partei (SdP) unter Konrad Henlein und dem Aufstieg zur stimmenstärksten Partei im Prager Parlament. Trotzdem waren die ČSR-Behörden in der Schul- und Arbeitspolitik – unter den Deutschen war eine vierfache Arbeitslosigkeit – nicht bereit den Sudetendeutschen die nationale Selbstverwaltung zu gewähren. Nun machte das Deutsche Reich unter Adolf Hitler Druck und setzte sich für die unterdrückte Volksgruppe ein. Er brachte Großbritannien, Frankreich und Italien in München an den Verhandlungstisch, um die Fehler von St. Germain 1919 zu reparieren. In der Prager Abtretung gab auch die ČSR zur Abtretung der Gebiete ihre Zustimmung und so konnten im folgenden Münchener Abkommen am 29. September 1938 die Durchführungsbestimmungen beschlossen werden: Vom 1. bis 10. Oktober 1938 sollten die ČSR-Behörden an die Behörden des Deutschen Reiches die Übergabe vollziehen – was friedlich geschah. Die Unterzeichner waren: Neville Chamberlain (GB), Édouard Daladier (F). Benito Mussolini (I), Adolf Hitler (DR). Die Tschechen wünschten keine Volksabstimmung, da sie sonst sofort auch von den Slowaken, Polen, Ungarn und Ukrainern verlangt und die Tschechoslowakei über Nacht zu einem kleinen „Tschechien“ reduziert worden wären. Dieser Tatbestand wurde bereits bei den Friedensverhandlungen von St. Germain erkannt. Schlecht für die Sudetendeutschen war die Weiterentwicklung: ein halbes Jahr später als Hitler am 15. März 1939 die „Resttschechei“ rechtswidrig besetzte: am 13. und 14. März hatten sich die Karpato-Ukraine und die Slowakei von der Fehlkonstruktion ČSR abgespalten. Hitler gründete das Protektorat Böhmen und Mähren wo eine tschechische Verwaltung unter deutscher Vorherrschaft entstand.
Dokument zum Münchener Abkommen 1938 …. Zu diesen hauptsächlichen Beschwerden kamen örtliche Ärgernisse hinzu. Tschechische Beamte und Polizisten, die wenig oder gar kein Deutsch sprachen, wurden in großer Zahl in rein deutsche Gebiete versetzt; die Ansiedlung tschechischer landwirtschaftlicher Siedler inmitten der deutschen Bevölkerung auf Ländereien, die auf Grund der Bodenreform an sie übertragen wurden, wurde gefördert, für die Kinder dieser tschechischen Eindringlinge wurden in großem Maßstab Schulen gebaut; es herrscht allgemein die Überzeugung, dass bei der Zuteilung von Staatsaufträgen tschechische vor deutschen Firmen bevorzugt wurden und dass der Staat Tschechen bereitwilliger Arbeit und Unterstützung zuwies, als Deutschen. Ich glaube, dass diese Klagen in der Hauptsache berechtigt sind. Selbst zu so später Zeit, wie es die Zeit meiner Mission war, konnte ich seitens der tschechoslowakischen Regierung keine Bereitschaft feststellen, diese Klagen durch einigermaßen angemessene Maßnahmen zu beheben. … Zur Zeit meiner Ankunft wünschten die gemäßigteren sudetendeutschen Führer noch eine Regelung innerhalb der Grenzen des tschechoslowakischen Staates. Es war ihnen klar, was ein Krieg im Sudetenland, das selbst das Hauptschlachtfeld sein würde, zu bedeuten hätte. … … Es ist mir selbsterweislich geworden, dass diesen Grenzgebeiten zwischen der Tschechoslowakei und Deutschland, in denen die sudetendeutsche Bevölkerung eine beträchtliche Mehrheit hat, sofort das volle Selbstbestimmungsrecht gewährt werden müsste. Wenn einige Gebietsabtretungen unvermeidlich sind – und ich glaube, sie sind es – dann wäre es das Beste, dies unverzüglich und ohne Verzögerungstaktik zu tun. Die Fortsetzung des Zustandes der Ungewißheit bringt wirkliche Gefahren mit sich, sogar die Gefahr eines Bürgerkrieges. Infolgedessen liegt für eine Politik sofortigen und gründlichen Handelns aller Grund vor. Jede Art Volksbefragung oder Volksabstimmung hinsichtlich dieser überwiegend deutschen Gebiete wäre meines Erachtens eine reine Formalität. Die überwiegende Mehrheit ihrer Einwohner wünscht die Verschmelzung mit Deutschland. Der mit der Abhaltung einer Volksabstimmung unvermeidlicherweise verbundene Aufschub würde nur dazu dienen, die Bevölkerung noch mehr zu erregen, und das könnte höchst gefährliche Folgen haben. Ich bin deshalb der Ansicht, dass diese Grenzgebiete unverzüglich von der Tschechoslowakei auf Deutschland übertragen werden sollten, und ferner dass Sofortmaßnahmen für ihre friedliche Abtretung einschließlich von Sicherungsmaßnahmen für die Bevölkerung abgemacht werden sollten.“ Quelle: Dokumentensammlung zur Sudetenfrage, Diplom-Volkswirt Fritz Peter Habel
weitere Informationen: Wofür wir etwas können. Kolumne von Stefan Scheil |