Grundrechte gestärkt
Missglückte Attacke gegen Sudetendeutsche

 

Ende Mai hat das EU-Parlament die „Klaus-Klausel“ zum Lissaboner Vertrag abgelehnt. Die „Klaus-Klausel“ ist nach dem im März aus dem Amt geschiedenen tschechischen Staatspräsidenten Václav Klaus benannt, der sich für seine Zustimmung zum EU-Reformvertrag das Recht ausbedungen hatte, dass die mit dem Lissaboner Vertrag verbundene EU-Grundrechtecharta nicht für die Tschechische Republik gilt. Auf diese Weise wollte er laut eigenen Angaben verhindern, dass Sudetendeutsche gegen das Unrecht, das ihnen im Namen der „Benesch-Dekrete“ nach dem Zweiten Weltkrieg zugefügt wurde, nachträglich klagen.

Doch während der Lissabon-Vertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde die „Klaus-Klausel“ bis heute im EU-Parlament verschleppt. Wie sich nun zeigte, hatte die „Klaus-Klausel“ dort nie viele Freunde, denn kaum war Klaus aus dem Amt, wurde die umstrittene Einschränkung der Grundrechte innerhalb der EU auf dem Boden der Republik Tschechien mit 90-prozentiger Mehrheit abgelehnt. Zwar könnten die Staats- und Regierungschefs der EU theoretisch den Beschluss des EU-Parlamentes umgehen, doch da von dort auch in den letzten Jahren kein maßgeblicher Druck auf die Abgeordneten ausgeübt wurde, wird damit nicht gerechnet. Bernd Posselt, Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe und EU-Parlamentarier, begrüßte die Straßburger Entscheidung: „Wir haben mit der Ablehnung dieser Klausel ein großes nationalistisches Gespenst verjagt, und zwar dank des gemeinsamen Einsatzes von sudetendeutschen, tschechischen und anderen europäischen Politikern. Menschenrechte sind unteilbar, Nationalismus und Unrecht müssen überwunden werden.“ Gegenüber der PAZ merkte Posselt an, dass nicht nur die Regierung in Prag, sondern auch Klaus’ Amtsnachfolger Milos Zeman kein Interesse habe, die „Klaus-Klausel“ ratifiziert zu sehen, da diese in erster Linie die Rechte der Tschechen selbst einschränke.  -  Bel

Quellen:
Foto: Archivmaterial;
Text: Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 22/13, 1.6.2013