BdV-Pressemitteilung vom 13.11.2015
Haushaltsausschuss des Bundestags beschließt Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter
Langjähriges Anliegen des BdV setzt sich durch
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat eine Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter beschlossen. Hierzu erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:
Letzte Nacht hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen, Bundesmittel zur Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrags für deutsche Zwangsarbeiter bereitzustellen. Hierzu sollen in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro eingesetzt werden. Wird der Haushalt für 2016 in der vom Haushaltsausschuss vorgelegten Fassung vom Deutschen Bundestag am 27. November beschlossen, werden nächstes Jahr die ersten 20 Millionen Euro an Entschädigungen an Betroffene ausbezahlt, die als Zivilpersonen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Für die Jahre 2017 und 2018 sind dann jeweils 15 Millionen Euro eingeplant.
Das Schicksal dieser Menschen, das weit über das allgemeine Kriegsfolgenschicksal hinausgeht, ist Teil vieler deutscher Familiengeschichten. Deutsche Zwangsarbeiter waren vor allem Frauen, alte Menschen und Kinder, die verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen wurden. Tod, Kälte, Hunger, Krankheit und Entkräftung haben viele das Leben, alle aber Lebenszeit und Lebensqualität gekostet.
Ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, eines der Hauptanliegen des Bundes der Vertriebenen endlich auf einen guten Weg zu bringen.
Die zivilen deutschen Zwangsarbeiter, denen während und nach dem zweiten Weltkrieg eine ganz besondere Last aufgebürdet und die oft als „menschliche Kriegsreparation“ verschleppt wurden, erfahren damit eine späte Wiedergutmachung. Ich bedauere, dass viele Betroffene diese Entschädigung nicht mehr erleben können und freue mich umso mehr mit denen, die diese symbolische Anerkennung ihres Leides noch erfahren.
Der BdV wird sich dafür einsetzen, dass an die
Umsetzung dieses Beschlusses keine formal unerfüllbaren Bedingungen geknüpft
werden, die dem hohen Lebensalter der Betroffenen und deren Angehörigen nicht
gerecht werden.
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Stellungnahme der Landmannschaft
Ostpreußen Landegruppe NRW:
Die Zwangsarbeiterentschädigung wird kommen -
ein Erfolg auch der Landesgruppe NRW
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entschied in seiner Sitzung vom 12. November 2015, dass Personen, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkriegs und danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht / eines Rechtsgrundes als humanitäre Geste ein symbolischer finanzieller Anerkennungsbetrag gewährt werden soll.
Hierfür sollen in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Man spricht von einer Einmalleistung in Höhe von 2.500 Euro für jede Berechtigte / jeden Berechtigten (analog der im Sommer beschlossenen Leistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene). Zuständig soll das Bundesministerium des Innern werden.
Abschließend entscheiden wird selbstverständlich das Parlament, aber die Tatsache, dass sich der Haushaltsausschuss für die Leistung ausgesprochen hat, berechtigt zu der Annahme, dass die Leistung kommen wird.
Wenn auch der Erfolg bekannterweise viele Väter hat, so darf die Landesgruppe NRW der Landsmannschaft Ostpreußen dennoch mit Fug und Recht sagen, dass sie nicht unwesentlich zu diesem Erfolg beigetragen hat. Sie war es, die sich Anfang 2013 entschloss, die Forderung nach einer Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter trotz starken Gegenwindes an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages heranzutragen. Obwohl die Petition der Landesgruppe nach mehr als 1 ½ Jahren abgewiesen wurde, dürfte bei den Abgeordneten doch „etwas hängengeblieben sein“.
Am 29. Juni 2015 erließ der BdV unter der
Überschrift „Zwangsarbeiterentschädigung bleibt ein
Gebot der Gerechtigkeit“ eine Resolution, die wohl letztlich zur Einsicht bei
den Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt hat. Die Landesgruppe wird
weitere Informationen folgen lassen, sobald ihr die näheren Einzelheiten über
die vorgesehene Zwangsarbeiterentschädigung bekannt werden.
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Geld für
Zwangsarbeiter
Einst von den Sowjets
verschleppt, nun endlich eine Entschädigung
Die Vertriebenenverbände, allen voran die Landsmannschaft Ostpreußen, haben lange darum gekämpft: eine Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter. Für jene Zehntausende, die – zumeist von den sowjetischen Besatzern – verschleppt wurden. Fast ausschließlich waren es Frauen, ältere Menschen und Kinder. Als „menschliche Kriegsreparationen“ wurden sie oft unter unmenschlichsten Bedingungen zur Arbeit gezwungen.
Im achten Jahrzehnt nach Kriegsende gewährt die Bundesrepublik den Überlebenden nun endlich eine finanzielle Anerkennung. Vorige Woche beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestags dafür in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
„Ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, eines der Hauptanliegen des Bundes der Vertriebenen endlich auf einen guten Weg zu bringen“, erklärt BdV-Präsident Bernd Fabritius.
Die Wegstrecke zuvor aber war lang und
hindernisreich: 2001 schloss sich die Landsmannschaft Ostpreußen mit acht
weiteren Landsmannschaften und dem Bund Stalinistisch Verfolgter zum
Arbeitskreis Deutscher Zwangsarbeiter (AKDZ) zusammen. Seitdem setzt sich der
AKDZ für die Verschleppten von einst ein. Noch 2011 allerdings lehnte der
damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Entschädigung mit Verweis
auf die schlechte Kassenlage des Bundes ab. Nun vier Jahre später die Wende:
Wird der Haushalt für 2016 am 27. November beschlossen, werden nächstes Jahr die
ersten 20 Millionen Euro ausbezahlt. Für die Jahre 2017 und 2018 sind je 15
Millionen Euro eingeplant. BdV und AKDZ werden sich dafür einsetzen, dass die
Gelder so unbürokratisch wie möglich ausbezahlt werden. F. H.
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