Tschechien und die Familie Liechtenstein |
Der
Besitzrechtstreit zwischen der Tschechischen Republik und den Liechtensteinern
zieht sich bereits seit zwei Jahren in die Länge. Er betrifft 600 Hektar
Waldfläche bei Říčany [= Ritschan; WM] nahe Prag. 2013 entschied ein
Stadtbezirksgericht in Prag, der Wald gehöre der Stiftung Fürst Liechtenstein.
Ein Jahr später wurde der Beschluss vom tschechischen Staat bezweifelt. Nun hat
die Stiftung Berufung beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Die Familie Liechtenstein besaß einst große Flächen und zahlreiche Immobilien auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik. Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel das Eigentum unter die so genannten Beneš-Dekrete und wurde vom tschechoslowakischen Staat enteignet. Diese Konfiszierung blieb Jahrzehnte lang ein wunder Punkt im Verhältnis beider Länder. Erst 2009 entschlossen sich Prag und Vaduz zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Fürst Hans Adam II. kündigte damals an, seine Familie plane keine aktiven Schritte zur Wiedererlangung ihres Besitzes. Bei dem aktuellen Streit handelt es sich daher nicht um eine Restitution. Prinz Constantin von und zu Liechtenstein ist der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Fürst Liechtenstein, die das Eigentum der Familie verwaltet:
„Das
ist kein Restitutionsverfahren, wir haben keine Restitutionsansprüche gestellt.
Es ist ein Verfahren, in dem wir Eigentümer einer Fläche sind und im Grundbuch
stehen. Die Klage wurde eingereicht vom tschechischen Staat gegen die Stiftung,
und wir sind hier sozusagen die beklagte Partei.“
Konkret wird um eine Waldfläche bei Říčany [Ritschan] gestritten.
„Die Stiftung Fürst Liechtenstein besitzt 600 Hektar südöstlich von Prag. Die Stiftung ist der Rechtsnachfolger meines Großvaters, und diese Eigentumsrechte wurden im Jahre 2013 übertragen. Die Stiftung wurde eingetragen als rechtmäßiger Eigentümer. Und überraschenderweise sind wir vom tschechischen Staat verklagt worden, eine Feststellungsklage wurde eingereicht. Jetzt sind wir durch die ersten zwei Instanzen gegangen. Wir denken, dass der Prozess, zahlreiche Beweise, die wir vorgebracht haben, nicht gewürdigt hat. Wir haben jetzt seine Berufung gegen das letzte Urteil der zweiten Instanz beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereicht.“
Die
Tschechische Republik besteht in dem Streit darauf, dass das gesamte Eigentum
der Familie aufgrund der Beneš-Dekrete enteignet wurde. Es habe kein Eigentum
gegeben, das die Stiftung im Erbschaftsverfahren 2013 hätte vererben können.
Dass der Staat als neuer Besitzer nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundbuch nicht
eingetragen wurde, soll ein Versäumnis damaliger Beamter sein. Die Stiftung
Fürst Liechtenstein hält das jüngste Urteil für eine neue Konfiszierung und eine
neue Anwendung der Beneš-Dekrete im Jahr 2015 beziehungsweise 2016.
„Die
Familie hat immer ganz klar gesagt, dass die
Beneš-Dekrete auf die Familie
Liechtenstein nicht anwendbar sind. Wir sind keine Deutschen, wir sind
subsumiert worden unter die Deutschen, und es gibt klare Beweise jetzt in diesem
Rechtsstreit, dass Dokumente ausgefüllt worden sind, von denen die
kommunistische Regierung behauptet hat, dass mein Großvater sie unterzeichnet
hätte: Ein Zellbogen von 1930 ist aufgetaucht, wo gefragt worden ist, zu welcher
Nationalität man sich bekennt. Da ist ganz klar aufgetaucht, dass dieser
Zellbogen nicht von meinem Großvater und auch nicht von meinem Urgroßvater
unterzeichnet worden ist. Wir glauben, dass die Beweiswürdigung nicht
entsprechend durchgeführt worden ist.“
Falls der Oberste Verwaltungsgerichtshof nicht zu
ihrem Gunsten entscheidet, ist die Stiftung Fürst Liechtenstein bereit, sich an
internationale Gerichte zu wenden.
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