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Vertriebenen-Demonstration auf dem Bonner Marktplatz (1951)

Michael Schwartz: Funktionäre mit Vergangenheit
Auf der Suche nach belastendem Kontext

Von Henning Köhler

13.01.2013 · Das Präsidium des BdV von 1958 wurde durchleuchtet, das Wirken von 13 Männern in der Zeit vor 1945 rekonstruiert. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen.

Das ist ein ebenso seltsames wie bezeichnendes Buch - sowohl was seine Entstehung wie seine Thematik betrifft. Am Anfang stand der Wunsch Erika Steinbachs, Näheres über die „Biographien von Präsidialmitgliedern des Bundes der Vertriebenen und der Unterzeichner der Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ zu erfahren.

Herausgekommen ist jetzt eine Untersuchung über das Gründungspräsidium des BdV von 1958 - eines Kreises von dreizehn Personen. Der biographische Hintergrund dieser kleinen Gruppe in der Zeit des Nationalsozialismus wird mit ungeheurem Aufwand durchleuchtet. Personalakten, Material des früheren Document Centers, Entnazifizierungsakten, Ermittlungsakten verschiedener Staatsanwaltschaften, die mit NS-Verbrechen befasst waren, und selbstverständlich auch Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit wurden herangezogen.

Der Band stieß in der Öffentlichkeit auf breites Interesse, denn acht von den dreizehn Präsidiumsmitgliedern waren Mitglieder der NSDAP. Bei der heutigen Unwissenheit über die nationalsozialistische Vergangenheit ist die Parteimitgliedschaft so etwas wie ein „Alleinstellungsmerkmal“ und für die Urteilsbildung ausreichend - unbeschadet der Tatsache, dass rund zehn Millionen anderer Deutscher der NSDAP angehörten. Von den übrigen fünf wiesen drei Mitglieder „starke politische Affinitäten“ zum „Dritten Reich“ auf, so dass nur zwei weiße Raben übrig blieben. Von denen war der eine Linus Kather, ein politischer Querulant, der 1945 zu den Gründern der CDU gehörte, bei keiner Partei es aber lange aushielt und schließlich bei der NPD landete. Der andere war Wenzel Jaksch, ein sudetendeutscher Sozialdemokrat, der durch seine Flucht vor den Nazis im Jahre 1938 nicht in die Verlegenheit kam, der Frage des Sich-Arrangierens oder gar dem Parteibeitritt näher zu treten.

Der überzogene Aufwand für diese Studie steht in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen. Schon ein Blick auf die Funktionen und Mitgliedschaften dieser Vorstandsmitglieder macht das deutlich. Niemand war ein „alter Kämpfer“, also vor 1933 in die Partei eingetreten. Sie sind entweder am 1. Mai 1933 vor der Aufnahmesperre oder 1937 nach ihrer Aufhebung in die Partei eingetreten - also alles andere als Überzeugungstäter, wobei ein gewisses Maß an Begeisterung über die „nationale Revolution“ oder die außenpolitischen Erfolge des Regimes durchaus in Rechnung zu stellen ist. Dennoch blieben es kleine Fische. Wenn beispielsweise ein Königsberger Rechtsanwalt, „Parteigenosse“ (Pg.) seit 1937, nach dem Krieg von 1953 bis 1969 als Abgeordneter der SPD im Bundestag gesessen hat, wird seine Partei schon gewusst haben, dass sie keinem Nazi das Mandat anvertraut hatte.

Das überdimensionierte Interesse am Vertriebenenvorstand erklärt sich vor allem durch die Person seines damaligen Präsidenten Hans Krüger. Er hatte seit 1958 den Vorsitz inne und wurde im Oktober 1963 im ersten Kabinett Erhard Vertriebenenminister, trat aber schon im folgenden Januar zurück. Der „Spiegel“ hatte aus seinen in Ost-Berlin liegenden Personalakten aus der NS-Zeit zitiert, was in Bonn rasch Wirkung zeigte. Offensichtlich wollte man die Wiederholung der jahrelangen DDR-Agitation (wie im Falle Theodor Oberländers) vermeiden. Die Brisanz im Falle Krüger ergab sich aus Vermutungen, er habe als Sonderrichter an Todesurteilen mitgewirkt.

Um den schnell erledigten Schadensfall herum ist das Buch angelegt. Es zeigt das unermüdliche Bestreben, Krüger wie den anderen Vorstandsmitgliedern schuldhaftes Verhalten unter dem nationalsozialistischen Regime nachzuweisen. Tatsächlich war Krügers Karriere alles andere als eindrucksvoll. Seine juristische Befähigung wurde nicht hoch eingeschätzt, auf die Verbeamtung musste er lange warten, bis er nach Kriegsbeginn zuerst kommissarisch, dann ab Oktober 1940 Oberamtsrichter in Konitz wurde, einer westpreußischen Kreisstadt, die wieder unter deutsche Verwaltung gekommen war. Ausführlich wird über die chaotischen Verhältnisse und das Wüten von SS und deutschem Selbstschutz gehandelt und über Todesurteile berichtet - wobei immer nahegelegt wird, dass Krüger als Richter am Sondergericht beteiligt war, ohne dass dies tatsächlich nachgewiesen wird. Ziemlich unauffällig wird aber einmal eingeräumt, dass er bei dem Konitzer Sondergericht in der „Besetzungsliste für das Geschäftsjahr 1942“ nicht als Mitglied, sondern als Stellvertreter aufgeführt war. Das ist ein kleiner Unterschied. Im folgenden Jahr rückte er für zwei Monate zum Mitglied des Sondergerichts auf; gleichzeitig wurde er zum NSDAP-Ortsgruppenleiter in Konitz ernannt - schließlich kam die Einberufung zur Wehrmacht. Nutzte er damit „eine sich durch das kriegerisch expandierende NS-Imperium bietende neue und beschleunigte Aufstiegsmöglichkeit“ aus? Oder war er - nach Stalingrad - trotz dieser Posten abkömmlich, so dass er der Einberufung nicht entging?

Die Teilnahme am Partisanenkrieg lässt die Autoren sogleich an Kriegsverbrechen denken. Dem „Mitarbeiter“ einer Feldkommandantur in Weißrussland, wo nicht nur Juden, sondern auch Zigeuner ermordet wurden, kann zwar nichts nachgewiesen werden, aber der „Kontext“ allein reiche aus, „ohne dass wir sein konkretes Aufgabengebiet bezeichnen können“. In diesem Sinne ist wiederholt von „Kontext“ die Rede.

Ein Vorstandsmitglied war nicht in der NSDAP, dafür aber bei der Waffen-SS, was gewiss eine besondere SS-“Affinität“ darstellt. Als Siebzehnjähriger hatte er sich freiwillig gemeldet. Er gehörte einer SS-Panzerjäger-Abteilung an, die an verschiedenen Fronten eingesetzt war. Im Sommer 1943 wurde er nach der Offensive im Kursker Bogen nach Italien versetzt, nachdem die Amerikaner in Sizilien gelandet waren. Ohne jeden Beleg wird behauptet, dass die Truppe „erstmals verstärkt mit Partisanenbekämpfung zu tun bekommen haben dürfte“. Woher weiß man das? Später wurde er in Griechenland gegen Partisanen eingesetzt. Von Ausschreitungen anderer Einheiten gegenüber Zivilisten wird kühn geschlossen, dass zwar „keine individuelle Zurechnung von Verantwortlichkeit erfolgen kann, dieser Kontext der SS-Partisanenbekämpfung im besetzten Griechenland durchaus ein belastendes Moment ist“.

Wie ist das Interesse an einem Buch zu erklären, das auf so fragwürdige Weise Thesen zu begründen sucht? Durch die ständige Betonung der Nähe dieser Männer zum nationalsozialistischen Regime und seiner Verbrechen soll signalisiert werden, dass hier eine Disposition des Denkens, die schnelle Bereitschaft zum Sich-Abfinden mit dem Regime vorhanden ist, die weit verbreitet, aber jederzeit aktivierbar ist. Die Normalität soll als potentielles Abgleiten in die Barbarei entlarvt werden. Das will auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) deutlich machen, wenn er in Bezug auf dieses Buch von der „Gegenwart der Vergangenheit“ tönt.

Man täusche sich nicht. Die überzogene Nazi-Riecherei zielt nicht auf die Vergangenheit. Es ist linke Kritik an der bestehenden gesellschaftlich-politischen Ordnung, der durch das jämmerliche Scheitern des Sozialismus die gängigen Argumente ausgegangen sind. Mit der bewussten Verzeichnung des NS-Regimes als ständiger Herausforderung und Bedrohung wird ein Pappkamerad aufgestellt, auf den man beliebig einschlagen kann. Man sollte darauf nicht hereinfallen.

Michael Schwartz: Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“. Oldenbourg Verlag, München 2013. 594 S., 69,80 €.
 

Quelle:
Text: FAZ.net, Aktuell - Politik, 13.01.2013,
www.faz.net/aktuell/politik/politische-buecher/michael-schwartz-funktionaere-mit...

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