Vertriebenen-Gedenktag am 20. Juni

Die Frage nach einem Gedenktag für die Heimatvertriebenen ist umstritten. Die Koalition schlägt nun den Weltflüchtlingstag als Termin vor.

Berlin. Die Koalitionsfraktionen haben bei ihrer umstrittenen Forderung nach einem eigenen Gedenktag für das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen Zugeständnisse gemacht. Der Bundestag sprach sich am Donnerstag mit der Mehrheit aus Union und FDP dafür aus, den Weltflüchtlingstag am 20. Juni um das Gedenken an die Opfer von Vertreibung zu erweitern. Die Bundesregierung solle sich dafür bei den Vereinten Nationen einsetzen, hieß es in dem Beschluss. Damit rückte die Regierungsmehrheit von ihrem früheren Wunschtermin ab. SPD und Grüne enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.

2011 hatte Schwarz-Gelb noch einen nationalen Gedenktag am 5. August gefordert – dem Jahrestag der „Stuttgarter Charta“ der Heimatvertriebenen. Opposition und Zentralrat der Juden hatten dies kritisiert, da in der Charta kein Bezug auf die der Vertreibung vorangegangenen Verbrechen Nazi-Deutschlands genommen werde.

Steinbach: Hauptsache ist, der Gedenktag kommt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, begrüßte das Abrücken vom 5. August: „Diese Charta war wirklich eine Charta der Nichtanerkennung des geschichtlichen Kontextes“, sagte er. „Hauptsache ist, dieser Gedenktag kommt“, sagte die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, die CDU-Abgeordnete Erika Steinbach. Sie betonte, die Vertriebenen hätten stets auf Verständigung gesetzt.

Bundestag würdigt Integration der Vertriebenen

Das Parlament würdigte zum 60. Jubiläum des Vertriebenengesetzes die Integration der Vertriebenen in die Bundesrepublik. Das Gesetz sei bis heute ein Dokument für gelebte nationale Solidarität, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in einer Regierungserklärung. „Die Integration der Vertriebenen und Spätaussiedler ist eine ganz großartige Erfolgsgeschichte“, betonte der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Veit.

Das Gesetz war im Juni 1953 in Kraft getreten und regelte die Rechte der Millionen Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkriegs aus ihrer Heimat in Mittel- und Osteuropa vertrieben worden waren und in der Bundesrepublik neu anfangen mussten.

Erleichterungen für Spätaussiedler

Das Parlament beschloss auch eine Reform des Gesetzes mit neuen Härtefallregeln. So sollen Angehörige von Spätaussiedlern aus Osteuropa künftig auch ohne deutsche Sprachkenntnisse aufgenommen werden, wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, die Sprache zu lernen. (dpa)

Quelle:
Mittelbayrische Nahrichten, Politik, 13.06.2013,
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10015&pk=926436