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−  Ostpreußen hat Zukunft  −

Messe Kassel - 17. und 18. Mai 2014


Laudatio
anlässlich der Verleihung des Ostpreußischen Kulturpreises für Wissenschaft 2014 an Prof. Dr. Ingo von Münch

Wenn ein Rechtsprofessor mit dem Ostpreußischen Kulturpreis für Wissenschaft geehrt wird, mag das zunächst verwundern, gelten juristische Schriften doch allgemein als trockener Stoff und nur für ein Fachpublikum geschrieben. In diesem Fall ist es jedoch so, dass sich der Geehrte nicht auf seinem Fachgebiet betätigt hat, sondern sich einer Forschungslücke gewidmet hat, die zu füllen eigentlich die Aufgabe der Historischen Wissenschaft gewesen wäre. In dem Buch, das der Grund für die heutige Ehrung ist, widmet er sich nämlich einem der schlimmsten Verbrechen im Zweiten Weltkrieg, der Massenvergewaltigung deutscher Frauen durch sowjetische Soldaten.

Einen unmittelbaren Bezug zum Gegenstand seines Buches oder zu Ostpreußen hat Prof. von Münch nicht, aber er ist ein waschechter Preuße, denn er wurde 1932 in Berlin geboren. Nach dem Abitur am Ratsgymnasium in Goslar studierte er Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Auf die Promotion im Jahre 1959 folgte 1963 die Habilitation im Öffentlichen Recht. Daran anschließend lehrte Ingo von Münch an der Ruhr-Universität Bochum, bevor er 1973 als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht an die Universität Hamburg wechselte. Im selben Jahr wurde er zudem Direktor des interdisziplinären Instituts für Internationale Angelegenheiten, was zeigt, dass er schon lange vor seinen historischen Forschungen über die Grenzen der eigenen Wissenschaft hinaus gedacht und gearbeitet hat.

Als Hochschullehrer genoss er, und an dieser Stelle gebe ich mich mit Freuden als einer seiner ehemaligen Studenten zu erkennen, respektvolle Verehrung. Aus eigener Erfahrung darf ich sagen, dass Prof. von Münch mit seiner offenen und humorvollen Art unter den ansonsten eher trockenen Juristen so etwas wie ein „Popstar am Katheder“ war.

Im Jahre 1987 fand diese Phase – aus Sicht seiner Studenten: leider – ein Ende, denn Prof. von Münch führte die FDP, deren Landesvorsitzender er seit 1985 war, bei den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft nach neunjähriger Abstinenz zurück ins Parlament. Er selbst bekleidete fortan bis 1991 gleichzeitig die Ämter des Zweiten Bürgermeisters,  des Wissenschafts- sowie des Kultursenators der Freien und Hansestadt Hamburg und das eines Bundesratsmitglieds. Er tat dies so erfolgreich, dass ihm selbst seine politischen Gegner ihre Anerkennung nicht versagen konnten.

Nach diesem Ausflug in die hohe Politik kehrte Prof. von Münch an die Universität Hamburg zurück, die er 1998 mit der Emeritierung verließ. Zwischendurch widmete er sich auch noch einer Lehrtätigkeit an der Universität Rostock. Weitere Aufgaben, die er sozusagen nebenbei erledigte, waren die eines Richters am Bremer Staatsgerichtshof, des stellvertretenden Vorsitzenden der Deutsch-Estnischen Juristenvereinigung sowie die eines Gastprofessors an Universitäten in Australien, Frankreich, Neuseeland, Südafrika und den USA.

In den Jahrzehnten seiner Hochschullaufbahn hat Ingo von Münch eine stattliche Reihe juristischer Publikationen vorgelegt. Zu nennen sind hier stellvertretend der seit 1974 erscheinende sogenannte gelbe Grundgesetzkommentar, die Quellensammlung „Dokumente des geteilten Deutschland“, eine Abhandlung über Gegenwart und Zukunft der deutschen Staatsbürgerschaft, die kommentierte Sammlung „Gesetze des NS-Staates“ sowie das zweibändige Lehrbuch „Grundbegriffe des Staatsrechts“. Hinzu kommen zwei spätere Bücher, mit denen bereits die Grenze zur Geschichtswissenschaft berührt wird: „Geschichte vor Gericht. Der Fall Engel“ und „Die Folgen des Zweiten Weltkrieges: politisch, rechtlich, moralisch“.

Viele Professoren erliegen der Versuchung, zum Ende ihrer Laufbahn ihr Oevre mit einem letzten, dem „großen Werk“ zu krönen, wobei oft nicht viel mehr herauskommt als eine Zusammenfassung dessen, was sie bereits früher gesagt und geschrieben haben. Glücklicherweise hat Prof. von Münch dieser Versuchung widerstanden und sich auf ein Gebiet fern seiner eigentlichen Disziplin begeben. Damit schließen wir den Bogen zu dem Buch, das der Anlass für die heutige Ehrung ist: „Frau, komm“, eine Schilderung unvorstellbaren Leids.

„Top-Jurist bricht Tabu des Schweigens“ titelte eine große Tageszeitung dazu. Dass er sich an ein weitgehend tabuisiertes Kapitel der deutschen Geschichte heranwagen würde, war Prof. von Münch von Anfang an bewusst. Doch er ist dieses Wagnis ebenso bewusst eingegangen – um der schlichten Wahrheit willen. Denn das Kriegsverbrechen der Massenvergewaltigungen bei Kriegsende war bis dahin kaum öffentlich thematisiert worden. Aufmerksam wurde er auf das Thema und dessen systematische Verdrängung durch das Schicksal einer ehemaligen Mitschülerin. So machte er sich an die Arbeit, der die Historiker auswichen. Er wertete Zeitzeugenberichte, Briefe, Tagebücher und private wie behördliche Aufzeichnungen aus und legte die erste umfassende Monographie zu dem ungesühnten Kriegsverbrechen der Massenvergewaltigungen vor. Dass er dafür in Deutschland keinen Verlag fand, sondern mit seiner Suche erst in Österreich Erfolg hatte, kann angesichts der herrschenden Politischen Korrektheit hierzulande nicht verwundern.

Prof. Ingo von Münch ist zu danken dafür, dass er sich dieses heiklen Themas gegen alle Widerstände angenommen und damit einen lange überfälligen Beitrag zur wahrheitsgemäßen Darstellung der Geschichte geleistet hat.

Zu danken ist auch dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Mitfinanzierung der Kulturpreisverleihung.

Der Preisträger steht im Anschluss an diese Veranstaltung am Stand der Preußischen Allgemeinen Zeitung zum Signieren seines Buches zur Verfügung.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 21/14, 24.05.2014

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