Serbien
beginnt mit der Rückgabe von nach dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmtem Vermögen.
Frühere Eigentümer beziehungsweise ihre Erben wurden am Montag aufgefordert, bis
März 2014 ihre Anträge einzubringen. Dies betrifft auch in Österreich lebende Donauschwaben,
die aus dem Gebiet des heutigen Serbien stammen. Denn das Restitutionsgesetz gilt
auch für Vertriebene. „Allein in Oberösterreich gibt es mehr als 100.000 Donauschwaben
(Vertriebene und Nachfahren), die vom serbischen Restitutionsgesetz betroffen sind“,
so Anton Ellmer, Obmann der donauschwäbischen Landsmannschaft in OÖ.
Obwohl das Restitutionsvolumen
serbischen Angaben zufolge zwei Milliarden Euro beträgt, erwartet Ellmer nicht,
„dass finanziell für den Einzelnen viel rausschaut“. Denn wenn ein Grundstück oder
Haus nicht zurückgegeben werden kann, weil die Immobilie nicht mehr existiert oder
ein neuer Eigentümer drauf ist, kann mit Staatsschuldverschreibungen entschädigt
werden. „Wer weiß, was Staatsanleihen wert sind, kann sich vorstellen, dass da nicht
viel herauskommt“, so Ellmer zum VOLKSBLATT. Es geht aber nicht so sehr ums Materielle:
„Für uns am wichtigsten ist die moralische Rehabilitierung und der Wegfall des Kollektivschuldprinzips.“
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