Home weitere Infos Inhalt / Suche Copyright Impressum Datenschutz

 

Ein Faustpfand

 


Mit uns im Dialog bleiben ...

... mit den ODF-Foren auf Yahoo ... auf YouTube ... auf twitter ... auf facebook ... auf meinVZ

weitere Infos


Preußische Allgemeine Zeitung
Preußische Allgemeine Zeitung - Klartext für Deutschland - 4 Wochen gratis testen - hier Klicken!


Hermann Sudermann - Erinnerung an einen ostpreußischen Dichter - Für weitere Infos hier klicken!

Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
für weitere Infos hier klicken


Ein Faustpfand aus der Hand gegeben.
Der voreilige Totalverzicht auf die deutschen Ostprovinzen 1990 verhinderte Verhandlungen über nötige Zugeständnisse der Vertreiberstaaten.
von Thorsten Hinz.

Niemand konnte 1990 ernsthaft annehmen, daß die deutsche Wiedervereinigung auch die Ostgebiete, also Pommern, Schlesien, Ostpreußen, umfassen würde. Spätestens seit der Ratifizierung der Ostverträge im Jahr 1972 ging die Politik davon aus, daß ein deutscher Einheitsstaat – sollte er gegen allen Anschein Wirklichkeit werden – sich auf das Gebiet der BRD, der DDR und West-Berlins würde beschränken müssen. Als Rechtsgrundlage existierte das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 jedoch weiter. Noch die einseitigen Beschlüsse von Jalta und Potsdam 1945 hatten Deutschland als staatliche Einheit behandelt. Da der avisierte Friedensvertrag mit dem deutschen Einheitsstaat aber ausgeblieben war, blieb auch die Oder-Neiße-Linie im juristischen Sinne provisorisch.

Der Legalismus ist das Mittel der Schwachen und Besiegten. Hier bot er die Grundlage, um die deutsche Teilung als Anomalie anzuprangern und ihre Überwindung anzustreben. „Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert“, verkündete das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil 1973. Die Bundesrepublik sei kein „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, „sondern als Staat identisch mit dem Staat ‘Deutsches Reich’“, in territorialer Hinsicht allerdings nur „teilidentisch“. Zwar beschränke sie ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“, sie fühle „sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland“. Namens des „Völkerrechtssubjekts ‘Deutschland’ (Deutsches Reich)“ bestand sie auf der Wiederherstellung des „einheitlichen Staatsvolks“ und des „einheitlichen Staatsgebiets ‘Deutschland’ (Deutsches Reich)“ als dessen „nicht abtrennbaren Teil“.

Wie weit reichte dieses Staatsgebiet? Das Gericht äußerte sich sibyllinisch. Es verwies darauf, daß „andere Teile Deutschlands“ eine Organisationsform in der DDR gefunden hätten. Der Verzicht auf den bestimmten Artikel (also auf die Formulierung: „die anderen Teile Deutschlands“) bedeutete, daß es jenseits der Bundesrepublik und der DDR weitere Teile Deutschlands gab. Damit war die rechtliche Lage korrekt umrissen, andererseits vermied es das Gericht, der Außen- und Deutschlandpolitik Vorgaben zu machen, die womöglich kontraproduktiv waren.

Territorialverlust war keine Selbstverständlichkeit Eine Rückkehr der deutschen Ostgebiete wurde nur noch in Vertriebenenkreisen und von der außerparlamentarischen Rechten für möglich gehalten. Im übrigen herrschte die Haltung vor, die Grenzen von 1937 als notwendigen Ausgangspunkt, aber nicht mehr das Ziel der Verhandlungen zu verstehen. Der alte Grenzverlauf war ein politisches Faustpfand, für dessen Herausgabe man von der Gegenseite etwas verlangen konnte, etwa den Verzicht auf neue Reparations- oder Entschädigungsansprüche, die Rückgabe von zurückgehaltenen Kulturgütern, humanitäre Lösungen oder moralische Kompensationen. Vor allem die Außenpolitiker und Rechtsexperten von CDU/CSU hielten an dieser Position fest. Neben den politischen und juristischen Aspekten handelte es sich auch um eine Frage der Selbstachtung, bei einer möglichen Vereinigung von Bundesrepublik und DDR klarzumachen, daß die Hinnahme des Territorialverlusts keine Selbstverständlichkeit war, sondern eine präzendenzlose Opfergabe, welche die anderen Länder politisch und moralisch in die Pflicht nahm.

Allerdings geriet dieser Kontext bei SPD, FDP und Grünen aus dem Blick. Den einseitigen vorauseilenden Totalverzicht betrachteten sie zunehmend – die Grünen von Anfang an – als eine moralische Verpflichtung Deutschlands. Den Verhandlungspartnern, die damit zu keinen Gegenleistungen mehr verpflichtet sein würden, mußte das Tür und Tor für immer neue Forderungen öffnen. Die Entwicklung von 1989/90 zeigte, daß dieser Zusammenhang auch den meisten Unionspolitikern nicht mehr gegenwärtig war. Die Bürgerrechtler und Ad-hoc-Politiker aus der DDR machten die Sache noch schlimmer, weil sie über keinerlei Begriff des Politischen verfügten und zwischenstaatliche Politik vollends als praktizierten Schuldprotestantismus verstanden. Während Helmut Kohl vehement darauf beharrte, daß man dem gesamtdeutschen Souverän in der Grenzfrage nicht vorgreifen dürfe – sachlich stand für ihn die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie außer Frage –, setzte die Mehrheit der deutschen Politiker zu einem unwürdigen Wettkriechen an. Jeder wollte die Ostgebiete als erster und am gründlichsten abschreiben.

Der Einigungsvertrag war in dieser Hinsicht fatal. Zum einen machte der Zeitdruck eine gründliche Beschäftigung mit der Materie unmöglich. Am 3. September 1990 lag der Vertragsentwurf den Bundestagsabgeordneten als Drucksache vor. Am 5. September bereits fand die erste Lesung statt, die zweite und dritte Lesung und die Verabschiedung des Vertragstextes gingen am 20. September über die Bühne. Der Text war auf 378 telefonbuchgroßen Seiten abgedruckt. Es war absolut unmöglich, sich auch nur einen annähernden Überblick über den Inhalt zu verschaffen, der vor allem aus Ergänzungen, Änderungen und Ausnahmen unzähliger geltender Gesetze bestand, die man erst hätte heranziehen müssen, um den Vertrag zu verstehen.

In dieser Situation reichten acht Abgeordnete des Bundestages, unter ihnen der langjährige Vertriebenenpräsident Herbert Czaja (CDU) und der CSU-Außenpolitiker Hans Graf Huyn, am 7. September 1990 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ein. Sie monierten die Behandlung von Verfassungsänderungen innerhalb des Vertrages und, damit verbunden, die Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte. Worum ging es? Der Einigungsvertrag regelte die Modalitäten für den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG) nach Artikel 23, wo es hieß: „In anderen Teilen Deutschlands ist es (das Grundgesetz) nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ Auch der Verfassungstext beschränkte die „anderen Teile“ nicht auf die DDR.

700jährige Provinzen im Geschäftsgang verabschiedet Das wiederum Präzedenzlose des Vertrags bestand darin, daß er eine verfassungsändernde Wirkung nach sich zog: So wurde die Präambel, in der das gesamte deutsche Volk aufgefordert wurde, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, gestrichen. Artikel 23 wurde völlig umformuliert und auf die europäische Einigung ausgerichtet. Das „Völkerrechtssubjekt ‘Deutschland’“ erklärte sich also territorial mit seinem gegenüber 1937 verkleinerten Umfang identisch, noch bevor es sich hoheitlich – unter Einschluß des Territoriums und der Bürger der DDR – wiederhergestellt hatte und Stellung dazu nehmen konnte. Der Legalismus und damit die Rechtsbasis, auf der die Wiedervereinigung stattfand, wurden verlassen, ehe letztere vollzogen war.

Der Vertragstext ließ den Abgeordneten nur die Wahl, die Zustimmung zu den Modalitäten des Beitritts der DDR mit dem Totalverzicht auf die Ostgebiete zu verbinden. Die Antragsteller kritisierten die fehlende Möglichkeit, zwischen dem Ja zum Beitritt der DDR und der Gebietsabschreibung zu unterscheiden. Karlsruhe lehnte die Klage der Abgeordneten am 18. September 1990 als „offenkundig unbegründet“ ab. Das Urteil beschränkte sich auf die politisch-pragmatischen Aspekte und blieb im Niveau weit hinter dem Urteil von 1973 zurück.

Mit Blick auf die späteren Verhandlungen mit den sogenannten Vertreiberstaaten war die Behandlung der Ostgebiete durch die deutsche Politik kurzsichtig. Unwürdig war sie ohnehin. 700jährige deutsche Provinzen wie in einem nebensächlichen Geschäftsgang zu verabschieden hieß, die historische Dimension des Vorgangs zu verfehlen. Das alles führte später dazu, „daß gerade die Länder, die (...) genügend Dreck am Stecken haben, weil sie Hunderttausende deutscher Zwangsarbeiter in zahllosen Lagern hatten“, „am massivsten Forderungen gegen uns richten“, wie der Vertriebenenfunktionär Arnold Tölg vor zehn Jahren (JF 2/00) in diesem Blatt resümierte.

Für den ehemaligen Verfassungsrichter Willi Geiger begann die deutsche Einheit mit „einem irreparablen, tief in das Verfassungsgefüge hineinreichenden Verfassungsbruch. Der gewaltengeteilte Verfassungsstaat hat seine Bewährungsprobe nicht bestanden. Daran werden nicht nur die Geschichtsbücher uns und unsere Nachkommen immer wieder erinnern.“ Der Kassandra-Ruf von 1990 holt uns heute auf immer mehr Gebieten von Politik und Gesellschaft ein.

Quellen:
Grafik: Archivmaterial;
Text: JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co., Geschichte,
45/10 - 05.11.2010


 

Medienarbeit über Grenzen hinweg
 
Beiträge von Ostpreußen-TV
jetzt auch als DVD-Video erhältlich

 

 

Seit dem 02.01.2005 sind Sie der 

. Besucher

Diese Netzseiten sind optimiert für 800x600 / 1024x768 oder höher und 24 Bit Farbtiefe sowie MS-Internet Explorer 11.x oder höher.
Netscape ab 7.x oder andere Browser mit Einschränkungen verwendbar. - Soundkarte für Tonwiedergabe erforderlich.
 

www.Ostdeutsches-Forum.net/Zeitgeschichte
 


Die Einheit ... Ein Faustpfand Verhandlungen ...


zur Landsmannschaft Ostpreußen

Ostpreußen
Erleben Sie Tradition
mit Zukunft

zur Preußischen Allgemeinen Zeitung / Das Ostpreußenblatt zum Preußischen Mediendienst

Die Träger des Ostdeutschen Diskussionsforums:

Bund junges Ostpreußen (BJO)

Arbeitsgemeinschaft Junge Gereration im BdV-NRW
Junge Generation
im BdV NRW

Landsmannschaft Ostpreußen
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen e.V.
 
Ostpreußen-TV
über 6,4 Millionen Videoaufrufe

Landsmannschaft Ostpreußen - Landesgruppe NRW

Deutsch / German / allemand English / Englisch français / französisch      

Copyright © 2002-2021  Ostdeutsches Diskussionsforum (ODF)

Stand: 01. Januar 2021

zur Feed-Übersicht