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Dr. Wolfgang Thüne, Landesvorsitzender
der Landsmannschaft Ostpreußen – Landesgruppe Rheinland-Pfalz, ... So erfreulich es auch ist, dass die Medien in Bild, Schrift und Wort zunehmend an unserem Schicksal teilnehmen, wenn auch bisweilen entstellend und verharmlosend, so hat es uns umso tiefer getroffen, was an „Fehlurteil“ der Europäische Menschenrechtsgerichtshof jüngst gesprochen hat. Dass er die berechtigte Klage der Preußischen Treuhand GmbH auf Wiedergutmachung des Eigentumsraubes abgewiesen hat, ist unverträglich mit unserem Menschenrechtsverständnis. Der eigentliche Skandal liegt in der Begründung und den Klimmzügen, die die EuGH-Richter gemacht haben, um die Klage abzuweisen. Sie fielen auf die flotte Idee, den polnischen Staat für vorübergehend nicht existent zu erklären. Dies liest sich so: „Der heutige polnische Staat habe seinerzeit keine rechtliche und faktische Kontrolle über die damals zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt und könne daher nicht für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden.“ Wer war’s dann? Man schließt die Augen, sieht von der Wirklichkeit ab, leugnet die Fakten und fertig! Vor der eigentlichen Prüfung des Tatbestandes wie seiner Berechtigung wird die Klage als unzulässig zurückgewiesen. Wie elegant sich Richter aus der Verantwortung stehlen können, ist schon atemberaubend! Polen hat als Staat nie aufgehört zu existieren, zu keinem Zeitpunkt. Es gab sogar zwei polnische Exilregierungen, die eine dem Westen, die andere Stalin zugehörig, wobei beide eines einte: der Raub der deutschen Ostprovinzen wie die Vertreibung der dort ansässigen Deutschen. Dies war nach damals wie heute gültigem Völkerrecht rechtswidrig und ein Verbrechen gegen die Menschheit. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 bestimmte nämlich, dass keiner aus seiner angestammten Heimat vertrieben und seines Eigentums entschädigungslos beraubt werden kann. Ist das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes schon ein Skandal, der das gesunde Rechtsempfinden beleidigt, so ist für uns Heimatvertriebene und Entrechtete noch skandalöser, wie von politischer Seite auf dieses Urteil regiert wurde. Es wurde nicht stillschweigend zur Kenntnis genommen, sondern von der Bundeskanzlerin laut und öffentlich begrüßt. Sie hat damit das Band gegenüber den Heimatvertriebenen zerschnitten und das politische Klima erheblich belastet. In unseren Ohren schmerzt noch immer der Beifall des Bundestages von 1990, mit dem die Anerkennung der „Oder-Neiße-Linie“ lauthals gefeiert wurde. Wir sind durchaus Kummer gewohnt und lassen uns dennoch nicht in unserem Kampf um die geschichtliche Wahrheit, um die Geltung der Menschenrechte wie des Völkerrechts und damit um Gerechtigkeit entmutigen. Wir haben fast alles verloren, unsere Würde dürfen wir uns nicht auch noch rauben lassen. Wir würden uns wie unseren Prinzipien untreu werden, wenn wir nicht unentwegt auf das hinweisen würden, was die Vereinten Nationen als Völkergemeinschaft beschlossen und gesagt hat: „Vertreibung ist Völkermord und damit ein unverjährbares Verbrechen gegen die Menschheit!“ Mit Papst Pius XII. wie der gesamten abendländischen Christenheit lehnen wir jegliche Kollektivschuld ab! Die Rache an Unschuldigen ist zutiefst unsittlich! Unser Wahlspruch ist unverändert: „Gerechtigkeit schafft Frieden!“ – „Justitia fiat pax!“ ...
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