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Fromme contra
Körting Wiederholt und ausführlich hat diese Zeitung über den Streit um die Rückdatierung der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze auf den 2. August 1945 berichtet. Einer, der sich dabei konsequent, wenn auch ohne Schlagzeilen, für ein völkerrechtskonformes Vorgehen eingesetzt hat, war der Vorsitzende des Arbeitskreises Vertriebene der Unionsfraktion, Jochen-Konrad Fromme. In einem Brief an die Innenpolitiker der eigenen Fraktion erinnerte er Mitte August daran, dass die völkerrechtliche Position Deutschlands „bisher“ darin bestanden habe, die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz nicht anzuerkennen, da diese unter Friedensvertragsvorbehalt gestanden hätten: „Wenn die Union daher bei der melderechtlichen Erfassung der Geburtsorte die völkerrechtliche Position Deutschlands wahren will, kommt als Stichtag nur der 15. März 1991 in Frage, an dem der Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Kraft trat.“ Dies, so Frommes Büro auf Nachfrage der PAZ, sei denn auch der Tag, an dem im Sinne der Umfrage dieser Zeitung für Fromme Breslau Ausland geworden sei. Während übrigens der Kompromiss zwischen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die deutsche völkerrechtliche Position keineswegs „wasserdicht“ absichert, geht diese Absprache dem Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bereits zu weit. Er kündigte offen an, das Land Berlin werde die nach dem 2. August 1945 in den Oder-Neiße-Gebieten zur Welt gekommenen Deutschen als im Ausland geborene Personen erfassen, beispielsweise mit Einträgen wie: „Geboren 1946 in Königsberg (Russland)“. Fromme hat umgehend widersprochen: „Körting missachtet völlig die völkerrechtliche Position der Bundesregierung, welche durch oberste Gerichtsentscheidungen festgelegt ist und sich nicht geändert hat.“ - K.B.
Sauer begrüßt »Teilsieg« Mit einer kurzen Meldung hat diese Zeitung in ihrer vergangenen Ausgabe über den Kompromiss in der umstrittenen Frage der melderechtlichen Erfassung der nach dem 2. August 1945 geborenen Vertriebenen berichtet: Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekanntgab, könne in Bayern „ab sofort jeder Vertriebene, der vor der Unterzeichnung des 2+4-Vertrages am 12. August 1990 jenseits von Oder und Neiße in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 geboren wurde, melderechtlich als im Inland geboren angesehen werden.“ Sie hätten in Bayern „künftig ein Anrecht darauf, dass ihr Geburtsstaat auch im Melderegister nicht als Ausland ausgewiesen wird.“ Innenminister Herrmann wies die Landratsämter und kommunalen Behörden des Freistaats an, auch bei den vor dem 12. August 1990 geborenen Vertriebenen und Aussiedlern „von einer Inlandsgeburt auszugehen“ und betonte: „Unser beharrlicher Verweis auf das Völkerrecht hat sich gelohnt.“ Tatsächlich hatte Minister Herrmann Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sowohl in einem Brief als auch öffentlich zu einer Korrektur seiner Haltung aufgefordert, die nun zumindest teilweise erfolgt ist, denn die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete ausdrücklich von einer „Einigung“ zwischen den beiden Innenministern. Wilhelm v. Gottberg, der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, begrüßte die Nachricht und dankte Minister Herrmann für seinen Einsatz. „Jetzt kommt es darauf an, dass diese Regelung für alle Bundesländer wirksam wird und dass es nicht bei einer reinen ,Widerspruchsregelung‘ bleibt, bei der der Geburtsstaat nur dann richtig vermerkt wird, wenn die Betroffenen ausdrücklich darauf bestehen.“ Auch der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU, Helmut Sauer, begrüßte den „Teilsieg“ der Vertriebenen. Lesen Sie hier die Hintergründe - K.B.
Eingelenkt Nach intensiven Anstrengungen der Vertriebenen nimmt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nun offenbar eine Korrektur an der geplanten melderechtlichen Erfassung der Geburtsorte von Vertriebenen vor. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete über eine „Einigung“ des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) mit dem Bundesinnenminister in dieser Frage, die auf eine Korrektur im Sinne der Vertriebenen hinausläuft. Herrmann hatte gegenüber Schäuble auch öffentlich darauf hingewiesen, dass es immer die Rechtsposition Deutschlands gewesen sei, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 über das Ende der Potsdamer Konferenz am 2. August 1945 hinaus bestanden habe. Erst durch den Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990 seien die neuen Grenzen bestätigt worden, aber nur mit Wirkung für die Zukunft, erinnerte Herrmann an die auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigte Rechtsposition. Nach der bayerischen Rechtsauffassung, die jetzt mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt ist, haben Deutsche, die bis 1990 in den früheren Ostgebieten geboren wurden, nun ein Anrecht darauf, dass ihr Geburtsstaat nicht als Ausland ausgewiesen wird, meldet die „FAZ“. - K.B.
Ach wie gut, dass niemand
weiß ... Ganz unterschiedliche Ansichten vertreten deutsche Politiker in der Frage, seit wann die Oder-Neiße-Gebiete nicht mehr zu Deutschland gehören. Das belegt die Umfrage dieser Zeitung „Seit wann ist für Sie Breslau Ausland?“, auf die nun weitere Bundestagsabgeordnete geantwortet haben. Das völkerrechtlich korrekte Datum „16. Januar 1992“ nannten Klaus-Peter Willsch (CDU) sowie Norbert Geis und Stephan Mayer (beide CSU). Bemerkenswerterweise hat bis heute kein Unionspolitiker ein anderes Datum genannt, wobei allerdings die meisten Antworten noch ausstehen. Ganz anders das Bild bei den Grünen: Für die niedersächsische Abgeordnete Silke Stokar von Neuforn wurde Breslau bereits mit dem Schlusstag der Potsdamer Konferenz am 2. August 1945 polnisch, im selben Sinne antwortete Ekin Deligöz, deren Antwort womöglich für die Gesamtfraktion gelten soll, Zitat: „... sehen wir keinen Grund, der Stichtagsfestlegung auf den 2. August 1945 zu widersprechen“. Wolfgang Wieland, Sprecher der Grünen für Innere Sicherheit, kreuzte kurzerhand zwei Daten an, 2. August 1945 und 16. Januar 1992, das eine beziehe sich „auf die Tatsache als solche“, das andere „auf die juristische Absegnung“. Wieland ist Jurist und war 2001/2002 Justizsenator des Landes Berlin. Deutlich weniger „sortiert“ gestalten sich die Antworten der FDP. In einem freundlichen Schreiben erläuterte Max Stadler, promovierter Jurist und bayerischer Landesvorsitzender der Liberalen, er gehe davon aus, „dass der Bundesinnenminister die mit der Empfehlung vom 19. März 2009 in Zusammenhang stehenden Fragen mit Ruhe und Besonnenheit klären wird“. Stadler zitierte die Auffassung eines Innen-Staatssekretärs, dass es sich „nicht um eine völkerrechtliche Frage“ handele, wenn nach dem 2. August 1945 in den Oder-Neiße-Gebieten Geborenen künftig ein Geburtsort in Polen oder Russland bescheinigt wird. „Man wird sehen, ob der Minister angesichts der zwischenzeitlich erhobenen Einwände an dieser Auffassung festhalten wird“, schließt Stadlers Brief, der weit mehr Distanz zu einem CDU-Innenminister erkennen lässt als die Antworten der Grünen. Allerdings: Ein konkretes Datum, wann denn für ihn selbst Breslau im Ausland liegt, wollte der FDP-Politiker nicht nennen. Zwei seiner Fraktionskollegen taten es: Konrad Schily nannte den 2. August 1945, Christoph Waitz hingegen den 3. Juni 1972, also den Tag, an dem der Warschauer Vertrag von 1970 in Kraft trat. Das Datum 7. Juni 1970, also den Tag, an dem Willy Brandt und Walter Scheel den deutscherseits von Egon Bahr ausgehandelten Warschauer Vertrag unterzeichneten, nannte der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete Gerd Höfer. Die bislang persönlichste Antwort auf die Umfrage der Preußischen Allgemeinen stammt aus der Feder von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, ebenfalls SPD. „In wenigen Wochen vollende ich mein 50. Lebensjahr und ich kann Ihnen versichern, dass Breslau in all diesen Jahren immer in Polen gelegen hat. Ich hab es jedenfalls nie anders kennengelernt.“ Nach Lage der Dinge läuft dies auf eines der drei Daten 8. Mai 1945, 2. August 1945 oder 6. Juli 1950 (Görlitzer Abkommen zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen) hinaus, aber so genau wollte sich der meinungsfreudige SPD-Politiker dann auch wieder nicht festlegen. - K.B.
"PAZ fragt: Seit wann ist für Sie Breslau
Ausland?" Nicht nur aus Sicht der Landsmannschaft Ostpreußen wäre es schlechterdings unerträglich, wenn die Abtretung der Oder-Neiße-Gebiete rückwirkend auf das Jahr 1945 vordatiert werden würde. Doch eine Empfehlung des Bundesinnenministeriums (BMI) an die Innenminister der Länder vom März dieses Jahres enthält die Aussage, dass das historische Ostdeutschland bereits seit dem 2. August 1945 zu Polen respektive Russland gehört hätte − jedenfalls sollten die Einwohnermeldeämter bei der Erfassung der Geburtsorte von Vertriebenen entsprechend verfahren. Die PAZ hat darüber mehrfach berichtet, und LO-Sprecher Wilhelm v. Gottberg hat sich in Briefen an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eindringlich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Ende Juni haben die Unionsparteien CDU und CSU in ihrem Wahlprogramm erklärt, dass man in dieser Frage „die völkerrechtliche Position Deutschlands wahren“ werde, allerdings: Eine Korrektur der Empfehlung des BMI lässt auf sich warten. Um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, hat der Bundesvorstand der Landsmannschaft Ostpreußen auf Initiative von Stephan Grigat beschlossen, in einem Schreiben an sämtliche Bundestagsabgeordnete deren Meinung in dieser Sache zu erfragen. „Seit wann ist für Sie Breslau Ausland?“ fragte diese Zeitung die 611 MdB und bot sieben mögliche Daten zum Ankreuzen an. Auch ein Freifeld für andere Termine sowie die Antwortmöglichkeit „bis heute nicht“ wurden vorgeschlagen. Erfragt war nicht eine völkerrechtliche Stellungnahme, sondern die persönliche und damit auch subjektive Einschätzung unserer Volksvertreter, weswegen die Worte „für Sie“ hervorgehoben wurden. Zweck der Übung war und ist, der guten Formulierung im Wahlprogramm der Unionsparteien Bekanntheit zu verschaffen und Ungenauigkeiten im Bundesinnenministerium zu überwinden. Wie dieser Zeitung inzwischen zugetragen wurde, hat die an sich einfache Frage bereits zu angeregten Diskussionen in den Fluren des Deutschen Bundestages geführt. Bei einzelnen CDU-Abgeordneten war Irritation erkennbar, etwa als das umgehend benannte Datum „16. Januar 1992“ (= Inkrafttreten des deutsch-polnischen Grenzvertrags vom 14. November 1990) mit einer nachfolgenden Mail wieder kassiert wurde. Ganz im Sinne der völkerrechtlichen Sachlage und des Wahlprogramms der Union nannten unterdessen die Bundestagsabgeordneten Susanne Jaffke-Witt (Neubrandenburg), Dr. Joachim Pfeiffer (Waiblingen) und Dr. Günter Krings (Mönchengladbach), den 16. Januar 1992 den Tag, seit dem für sie Breslau im Ausland liege. Frau Jaffke-Witt fügte sogar handschriftlich hinzu: „Obwohl ich diesem Vertrag [= Grenzvertrag von 1990] meine Zustimmung nicht gegeben habe.“ Übrigens besteht unter den Bundesländern offenbar durchaus keine Einigkeit über die Empfehlung aus dem BMI. Nach Informationen dieser Zeitung wollen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen (alle unionsgeführt) an der seit Jahrzehnten bewährten Praxis festhalten oder wollen zumindest eine Regelung, die nicht auf die Potsdamer Konferenz Bezug nimmt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wurde deutlich: „Ich kann nicht verstehen, weshalb das BMI nur Vertriebene, die bis zum 2. August 1945 in den Grenzen der Deutschen Reiches geboren wurden, melderechtlich als aus Deutschland stammend erfassen will.“ Das Recht auf die Heimat, so Herrmann in der „Welt“, gelte für alle Vertriebenen, weswegen er den Bundesinnenminister auffordere „das Völkerrecht zu respektieren“. Weitere Berichte über diese Initiative sollen folgen. - K.B.
Klartext
von Mißfelder
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