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Eine Ohrfeige aus Karlsruhe Als Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung hat sich Thomas Krüger schon so einige Fehltritte erlaubt. Bislang jedoch fiel die Kritik an dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten stets verhalten aus. Um so deutlichere Worte fand nun das Bundesverfassungsgericht. In einer in der vergangene Woche veröffentlichten Entscheidung schrieben die Karlsruher Richter der Bundeszentrale ins Stammbuch, sie werde „ihrer Aufgabe, die Bürger mit Informationen zu versorgen und dabei Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz zu wahren, nicht gerecht“. Hintergrund war die Klage des emeritierten Politikwissenschaftlers Konrad Löw gegen die Kritik der Bundeszentrale an seinem Artikel „Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte“ in der Zeitschrift Deutschland Archiv. Doch gerade mit der politischen Ausgewogenheit, zu der die Bundeszentrale laut Erlaß des Bundesinnenministeriums vom Januar 2001 verpflichtet ist, hapert es schon seit längerem. Genauer gesagt, seit Krüger an der Spitze der Einrichtung steht. Für Wirbel sorgte beispielsweise 2002 die Verleihung eines Internetpreises für Bürgerengagement und Demokratieförderung an das linksextreme Internetportal Indymedia. Es sei „unerträglich“, kritisierte damals der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach und forderte die Auszeichnung „schleunigst“ wieder einzukassieren. Einem Internetportal, vor dem der Verfassungsschutz wegen verfassungsfeindlichen Inhalten warne, dürfe kein Preis verliehen werden. Das Kuratorium wird unruhig Doch Bosbachs Forderung blieb ohne Konsequenz, und so scheute sich Krüger auch nicht, für das im vergangenen Jahr erschienene „Buch gegen Nazis“ – einem Projekt der Bundeszentrale und der Wochenzeitung Die Zeit – ein Vorwort beizusteuern. Daß darin Indymedia völlig unkritisch als Informationsquelle beworben wird, störte Krüger offenbar nicht. Dabei gelangt man über das Internetportal sogar zu Anleitungen für den Bau von Brandbomben und Sabotageakten auf Bahnanlagen. Doch auch dieser Vorgang hatte keine Konsequenzen für Krüger. Ebensowenig wie seine Gleichsetzung von evangelikalen Christen mit islamistischen Gruppen im Dezember 2008 oder der Fauxpas, als bekannt wurde, daß die Bundeszentrale den früheren Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland, Ibrahim El-Zayat, zeitweise als „Experten für Integrationsfragen“ führte, obwohl dessen Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Doch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt nun erstmals eine Kritik an der von Krüger geleiteten Bundeszentrale vor, an der auch das durch Bundestagsabgeordnete besetzte Kuratorium der Bundeszentrale nicht mehr vorbeigehen kann. In einer gemeinsamen Mitteilung forderten die beiden Kuratoriumsmitglieder Patrick Sensburg (CDU) und Michael Frieser (CSU) Anfang der Woche die Bundeszentrale auf, „die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen und für zukünftige Vorgehensweisen zu beachten.“ Bei Linksextremismus genauer hinschauen Zudem ermunterten sie „die Leitung der Bundeszentrale ausdrücklich“, die Frage der „deutschen Identität“ nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Debatte über die Integration sowie die Rolle des Islam als einen Themenschwerpunkt weiter zu bearbeiten. Von größtem Interesse seien dabei Untersuchungen zur Relevanz „unserer christlich-abendländischen Wurzeln sowie deren identitätsbildendes Potential“, rieten die beiden Politiker. Nach Ansicht Sensburgs wäre es zudem sinnvoll, „wenn die Bundeszentrale beim Phänomenbereich Linksextremismus künftig genauer hinschaut“. Schließlich gebe es auch hier Bedarf an politischer Bildung, sagte der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete. In diesem Zusammenhang interessiere ihn auch, was die Bundeszentrale veranlaßt habe, das Internetportal Indymedia im „Buch gegen Nazis“ zu empfehlen. Warum Schwarz-Gelb trotz der zahlreichen Fehltritte aber offenbar nach wie vor an Krüger festhält, bleibt dagegen unklar. Weder der Kuratoriumsvorsitzende Ernst-Reinhard Beck (CDU) noch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), wollten sich äußern. Und auch das Innenministerium als übergeordnete Behörde lehnte eine Stellungnahme ab. Wie die JUNGE FREIHEIT jedoch erfuhr, wies das Ministerium die Bundeszentrale an, Verweise auf Seiten wie Indymedia „zukünftig zu unterlassen.“ |