|
|
Die Wahrheit eingestampft Einmal mehr musste das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit und die persönliche Ehre eines konservativen Publizisten gegen linke Attacken schützen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unter Führung von Thomas Krüger (SPD) hat dabei eine herbe Niederlage erlitten. Darf man in Deutschland noch die Meinung vertreten, der Antisemitismus des NS-Regimes sei unpopulär gewesen? Oder bedeutet womöglich schon diese Position – und sei sie noch so gut belegt – eine unzulässige Verharmlosung des Nationalsozialismus? Um diese Fragen ging es im Kern in einem bemerkenswerten Rechtsstreit, aus dem jetzt der emeritierte Bayreuther Politikwissenschaftler Professor Konrad Löw als Sieger hervorgegangen ist. Löw ist Autor des Buches „,Das Volk ist ein Trost‘ − Deutsche und Juden 1933 bis 1945 im Urteil der jüdischen Zeitzeugen“, in dem er eindrucksvoll aufzeigt, in welchem Ausmaß die meisten Deutschen die Judenpolitik des NS-Regimes missbilligt haben – wiewohl nur wenige zu Helden wurden, die Kopf und Kragen riskierten, um beispielweise Juden zu verstecken. Löw belegt das eindrucksvoll, etwa anhand vieler Zitate von Victor Klemperer und über 30 weiteren jüdischen Zeitzeugen. Wer das ungemein vielgestaltige Material liest, kann sich den Schlüssen Löws kaum entziehen. Vor allem ist nicht ersichtlich, wem Löw ein Unrecht getan haben könnte: Nicht nur die Masse der Deutschen kommt bei ihm gut weg, sondern mehr noch all die jüdischen Zeitzeugen, die trotz mörderischer Verfolgung eben nicht „alle über einen Kamm geschoren“, sondern sehr genau unterschieden haben. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat deswegen aus guten Gründen im Frühjahr 2004 in der in ihrem Auftrag herausgegebenen Zeitschrift „Deutschland Archiv“ einen Aufsatz Löws zu diesem Thema veröffentlicht. Der Bundeszentrale gereicht das umso mehr zur Ehre, als dass sie kostenlos beispielsweise das umstrittene Buch „Hingeschaut und weggesehen − Hitler und sein Volk“ von Robert Gellately verteilt, in dem die Ansicht vertreten wird, dass „die Deutschen“ (sic!) die Verbrechen des NS-Regimes massenhaft und aktiv „durch Zustimmung, Denunziation oder Mitarbeit“ unterstützt hätten. Doch offenbar handelte es sich bei der Veröffentlichung des Aufsatzes von Löw nicht um eine bewusste Entscheidung, um objektiver über dieses traurige Kapitel zu berichten, sondern schlicht um eine organisatorische Panne. Jedenfalls ließ die BpB das bereits erschienene Heft, soweit noch nicht verbreitet, einstampfen („makulieren“) und entschuldigte sich am 2. April 2004 in bitteren Worten der Selbstanklage bei den Lesern, für diesen „einmaligen Vorgang“, der sich „nicht wiederholen“ werde. „Aufs Schärfste“ distanzierte sich die Bundeszentrale von dem Aufsatz Löws, ja sie sah „durch eine derartige Veröffentlichung ihre Arbeit desavouiert“. Der Schlusssatz: „Wir bitten alle Leserinnen und Leser der Zeitschrift sowie diejenigen, welche sich durch den Beitrag von Konrad Löw verunglimpft fühlen, um Entschuldigung.“ Löw sah darin verständlicherweise eine Herabsetzung seiner Person. Seine exakt begründete Position wurde quasi regierungsamtlich als indiskutable Verharmlosung des Nationalsozialismus abqualifiziert. Die gesellschaftlichen Konsequenzen folgten: Löw wurde von Veranstaltungen ausgeladen, mehrere Zeitungen – darunter auch angesehene Blätter – schrieben in einer Tonlage über ihn, die der Hetze nahekommt. Ähnlich wie einst das „Neue Deutschland“ ließen die Autoren dieser Beiträge Löw nur selten selbst zu Wort kommen, sondern zitierten ihn teils falsch, teils sinnentstellend und teils überhaupt nicht. Löw hatte jedenfalls allen Anlass, sich gegen das „Unwerturteil“ der Bundeszentrale juristisch zu wehren. Zwei Instanzen lehnten seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, deren Organ die Bundeszentrale ist, ab. Doch nun gab ihm das Bundesverfassungsgericht am 17. August in einer einstimmigen Entscheidung seiner ersten Kammer recht. Es hob die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen und des Verwaltungsgerichts Köln von 2006 auf und verwies den Fall nach Köln zurück. Das Land Nordrhein-Westfalen muss Löw die Auslagen erstatten. Man kann mit Spannung erwarten, wie das Kölner Gericht die verletzten Grundrechte Löws wiederherstellen wird, gefordert hatte er die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland (als Rechtträger der BpB) zu einer Entschuldigung, auch gegenüber den Empfängern des Schreibens vom 2. April 2004. Noch interessanter scheint die Frage, ob dieser Fall Konsequenzen für den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, haben wird. Selbst wenn die Attacken gegen Löw vor Gericht so gerade noch durchgegangen wären, hätte seine Behörde ja in ihrer eigenen Logik die Veröffentlichung eines antisemitischen Machwerks zugelassen. In übler Erinnerung ist zudem eine von der Bundeszentrale finanzierte angebliche Schülerzeitung „Q-Rage“, in der heftig gegen gläubige evangelische Christen polemisiert wurde, während die Konversion einer jungen Deutschen zum Islam darin geradezu gefeiert wurde. Das Machwerk, von dem Krüger sich später distanzieren musste, wurde in Millionenauflage an 20.000 Schulen verteilt – mit einem empfehlenden Schreiben des früheren evangelischen Pastors und heutigen BpB-Präsidenten Thomas Krüger. Polemik ohne Beleg Wie standen die Deutschen in der NS-Zeit zur Politik der Judenverfolgung? Es ist gesichert, dass vor den für die Machtergreifung entscheidenden Reichstagswahlen von 1932 und 1933 die NSdAP auf öffentliche antisemitische Agitation weitgehend verzichtete – offenbar im Wissen, wie unpopulär dieser Teil ihres Programms war. Auf der anderen Seite ist klar, dass nicht nur die meisten Vollstrecker des Holocaust Deutsche oder Österreicher waren, sondern dass es dem Regime keine Schwierigkeiten bereitet hat, beispielsweise Abnehmer für geraubtes jüdisches Eigentum zu finden. Niemand hätte dergleichen annehmen müssen, auch nicht in der schlimmsten Diktatur. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich die seriöse Forschung über Art und Umfang der Unterstützung, die der mörderische Antisemitismus des NS-Regimes in der deutschen Bevölkerung hatte. Konrad Löw gehört dabei zu denjenigen, die insbesondere anhand der Aussagen jüdischer Opfer nur geringe Sympathien unter den Deutschen für die Judenpolitik des NS-Regimes nachweisen zu können glaubten. Seine Kritiker tun sich mit seinen Arbeiten schwer, da es kaum möglich ist, Löw zu widersprechen ohne gleichzeitig die Glaubwürdigkeit seiner meist jüdischen Zeugen in Zweifel zu ziehen. Trotzdem steht Löw seit längerem im Fokus massiver Kritik, ja harter Polemik. Bezeichnend dafür ist eine Passage aus einem Interview in der „Welt“ vom 14. April 2007. Der Redakteur Sven Felix Kellerhoff fragte darin den bekannten Historiker und Antisemitismusforscher Professor Wolfgang Benz: „Konrad Löw schreibt, der Holocaust habe nicht mit Billigung oder gar Hilfe des deutschen Volkes stattgefunden.“ Benz antwortete: „Die These ist nicht neu, sondern die uralte Lebenslüge von ein bis zwei Generationen Deutscher, die sich zusammenfassen lässt: Erstens hätten die Deutschen von der Judenverfolgung und ihrem schrecklichen Höhepunkt nichts gewusst; zweitens hätten sie die antisemitische Politik stets missbilligt; drittens sei eine kleine Bande Bösewichter verantwortlich, die auf unerklärliche Weise Macht über das deutsche Volk bekommen habe.“ Doch genau so argumentiert Löw nachweislich gerade nicht. Er differenziert sehr genau zwischen den tatsächlichen Tätern und den ebenfalls schuldig Gewordenen, die zustimmend schwiegen, auf der einen Seite und denjenigen, die die Judenverfolgung eben doch – wenn auch meist schweigend – ablehnten. Benz’ harsche Kritik an Löw in dem zitierten Interview („für die Wissenschaft unnütze Thesen“, „nicht an Aufklärung interessiert“, „Ideologieproduzent“) kommt ohne ein wörtliches Zitat des Angegriffenen aus. Kaum haltbar ist die von Benz zu Beginn des Interviews geäußerte These „Gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung hätte die Verfolgung gar nicht stattfinden können.“ Es ist nun einmal kennzeichnend für Diktaturen, dass sie auf den Mehrheitswillen keine Rücksicht nehmen müssen. Auch Stalins Politik der Deportation ganzer Völker kam ohne einen entsprechenden Mehrheitswillen aus. K.B. Sofort neue Schmähungen Deutsche Polizisten schützen die Faschisten!“ ist ein wenig origineller, aber unverändert beliebter Schlachtruf linksradikaler Demonstranten. Wer glaubte, seriöse Zeitungen würden in dieser Tonlage nicht schreiben, sieht sich nun eines Schlechteren belehrt. Unter der Überschrift „Verfassungsgericht schützt Geschichtsfälschung“ fauchte die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) am 29. September in einem Beitrag von Wolfgang Janisch über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Aufmacher). In dem „SZ“-Beitrag wird nicht nur gegen Konrad Löw selbst polemisiert, sondern mehr noch gegen das Bundesverfassungsgericht, das allein schon wegen der Überschrift wohl Anspruch auf eine Gegendarstellung hätte. Noch krasser fiel der Kommentar von Heribert Prantl in der selben Ausgabe der „SZ“ aus. Unter der Überschrift „Dr. jur. absurd“ attackierte er nicht primär den Politologen Löw, sondern gleich die Verfassungsrichter. Die beiden Schlusssätze: „Es soll also, 65 Jahre nach dem Holocaust und von Staatsgeld finanziert, wieder geschrieben werden, dass die Juden selbst schuld sind an ihrer Verfolgung. Die drei Bundesverfassungsrichter, die diese Entscheidung gefällt haben, bedürfen der politischen Bildung.“ Allerdings enthält weder ein Text Löws noch die Entscheidung des Verfassungsgerichts auch nur eine Spur der von Prantl behaupteten, doppelt unwahren Aussage. Auch hier stünde den geschmähten Richtern vermutlich eine Gegendarstellung zu. Auch die einst konservative „Welt“ zog am selben Tag heftig vom Leder – ebenfalls nicht nur gegen Löw („sachlich-inhaltlich war all das Unfug“), sondern auch gegen das Verfassungsgericht. Die Überschrift lautete: „Bundeszentrale muss antisemitischen Unfug dulden“. K.B.
|