Historische Landschaft am rechten Weichselufer,
etwa zwischen Graudenz und Thorn. Es wird begrenzt von der Weichsel, der Drewenz
und der Ossa, mit unbestimmten Grenzen gegen Osten, bildet in seinem Hauptteil eine
sehr fruchtbare, fast ebene Landschaft, die nur selten über 120 m Höhe ansteigt.
Das polnisch besiedelte Kulmer Land kam 1230 an den Dt. Orden,
der hier deutsche Dörfer und Städte anlegte. Im Zweiten Thorner
Frieden (1466) wurde es dem König von Polen unterstellt und in der Folgezeit
weitgehend polonisiert. 1772 fiel es an Preußen und wurde
in die Provinz Westpreußen integriert. 1807-1815 gehörte es zum Herzogtum Warschau
und kam 1920 durch den "Versailler
Vertrag" an Polen. Zurück zum Beginn Kulm, auch Culm, polnisch Chelmno,
ist eine Stadt in der Wojewódschaft Torún (Thorn), Polen mit (1984) 20.700 Einwohnern
rechts der Weichsel. Es ist 1065 erstmals erwähnt. Der Herzog Konrad von Masowien
überließ den Ort zusammen mit dem Kulmer Land im Jahre 1230 dem Dt. Orden, der von
dieser Basis aus die Eroberung und Christianisierung des Prußenlandes betrieb. Es
erhielt am 28. Dezember 1233 Stadtrecht (Kulmer Handfeste, Kulmer Recht) und galt
lange Zeit als die Hauptstadt des Ordenslandes. Im 14. Jh. erlebte die zur Hanse
gehörende Stadt mit ihren ausgedehnten Ländereien, ihrem Handel und Handwerk ihre
größte Blüte. Mit dem Aufstieg Danzigs zur wirtschaftlich führenden preußischen
Stadt ging der seewärtige Handel Kulms zurück, 1437 trat es aus der Hanse aus. Der
dreizehnjährige Städtekrieg (1454-1466) zerstörte Kulms Wohlstand. Die Stadt sank
in den nächsten Jahrhunderten herab zur Ackerbürgerstadt. Kulm hatte zum Dt. Orden
gehalten, kam aber 1479 in den Besitz der Krone Polen, die sie 1505 dem Bischof
von Kulm schenkte. 1772 gab es in Kulm 257 Feuerstellen mit 1644 Einwohnern, von
40 Häusern am Markt waren 28 baufällig. Von 1772-1806 war Kulm preußisch, 1807-1815
zum Herzogtum Warschau gehörend, kam es 1815 wiederum an Preußen und aufgrund
des "Versailler
Vertrags" 1920 an Polen.
Das Kulmer Recht, auch Kulmisches Recht genannt,
ist ein mittelalterliches Stadt- und Landrecht. Es beruht vor allem auf der Kulmer
Handfeste, die am 28. Dezember 1233 vom Hochmeister des Dt. Ordens erlassen wurde
und in der Hauptsache das Magdeburger Stadtrecht in Kulm einführte. Das Kulmer Recht
galt ursprünglich nur für Kulm und Thorn. Es wurde 1294 in den fünf Büchern des
"Alten Kulm" aufgezeichnet. Sein Geltungsbereich dehnte sich allmählich über den
größten Teil des Ordenslandes und auf viele polnische Städte aus. Es blieb für die
preußischen Stadt- und Dorfsiedlungen vorbildlich und wurde so zum Grundgesetz des
Ordensstaates. Die Schöffen des Kulmer Oberhofs waren für Danzig, Königsberg (Pr)
und andere Städte im Kulmer Land zuständig. Der dreizehnjährige Städtekrieg (1454-1466)
nahm ihm die Stellung des Oberhofs. In Ostpreußen galt das Kulmer Recht bis 1620,
in Westpreußen bis zur Einführung des Preußischen Allgemeinen Landrechts 1794, in
Danzig bis 1857.
Quelle:
Karte: Veröffentlichungen des VFFOW
1953-2000,
Sonderschrift 100, Hamburg, 2000, Seite 8;
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