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Deklaration 1960

 


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Deklaration zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950

Vor zehn Jahren, als noch niemand voraussehen konnte, was aus Deutschland und aus uns deutschen Heimatvertriebenen würde, haben wir in unserer Charta - von unseren erwählten Vertretern unterzeichnet und verkündet - vor Gott und der Welt erklärt, was wir erlebten, was wir dachten und was wir erstrebten.

Millionen Menschen mußten zu dieser Zeit noch um die einfachsten und im Leben des einzelnen doch entscheidenden Dinge bangen und kämpfen, um ein Dach über dem Kopf, um Arbeit, um Brot.

Die geistig-moralische Not jener Zeit seit 1945, das soziale und wirtschaftliche Chaos, in das wir, unseres eigenen Willens beraubt, hineingetrieben wurden, ließen uns nicht verzweifeln. Wir wurden nicht zum sozialen Sprengkörper im politischen Spannungsfeld Europas.

Die Prüfungen und das Leid, das wir - wie heute Millionen Menschen anderer Völker - tragen mußten, prägten die festen, unverrückbaren Grundlagen unserer damaligen und gegenwärtigen Haltung.

Wir wollen auch jetzt und künftig wie ehedem in die Heimat zurück. Wir sehen keinen Anlaß, unsere Haltung zu ändern, um so mehr, als wir glauben, die Pflichten, die wir in der Charta auf uns nahmen, nach bestem Wissen und Gewissen beim Wiederaufbau Deutschlands und Europas erfüllt zu haben.

Wir anerkennen die Leistung des deutschen Volkes im Überwinden der Notstände. Sie stellt aber keineswegs die abgeschlossene Erfüllung der von uns vor zehn Jahren erhobenen sozialwirtschaftlichen Forderungen dar.

Dem in manchem hektischen wirtschaftlichen Aufstieg der Bundesrepublik, den wir zwar als Lebensmöglichkeit der Bevölkerung würdigen, stehen wir kühl gegenüber, weil wir auch dessen Schattenseiten deutlich erkennen.

Die Not unserer Tage wird besonders klar an der noch immer nicht überwundenen Zerreißung Deutschlands, an der Unfreiheit unserer Schwestern und Brüder jenseits des Eisernen Vorhangs und an der Tatsache, daß noch immer mehr als hundert Millionen Menschen anderen Volkstums ostwärts von Deutschlands Grenzen wehrlos einem Terrorregime ausgeliefert sind.

In der Charta erklärten wir ein geeintes Europa, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, als eines unserer grundlegenden Ziele. Heute wissen wir, daß dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn das in den Satzungen der Vereinten Nationen proklamierte Selbstbestimmungsrecht ohne Einschränkung allen Völkern zugestanden wird.

Wir bekennen uns daher heute erneut und feierlich zu den vor zehn Jahren in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen aufgestellten Grundsätzen. Um ihrer Verwirklichung willen müssen wir heute fordern:

  1. Das durch das internationale Recht und die Satzung der Vereinten Nationen verbürgte Selbstbestimmungsrecht hat für alle Völker zu gelten, also auch für das deutsche Volk. Seine Verwirklichung darf nicht Interessen anderer Staaten geopfert werden. Jedes Volk in der Welt muß das Recht haben, in voller Freiheit seine eigenen Werte zu bewahren, zu entwickeln und dadurch seinen Beitrag zur Kultur der Menschheit zu leisten.

  2. Die Wiedervereinigung aller durch Willkür und Gewalt voneinander getrennten Teile Deutschlands ist trotz aller Hemmungen und trotz aller Widerstände herbeizuführen. Dafür einzutreten und einzustehen, ist den deutschen Heimatvertriebenen ernsteste Verpflichtung.

In diesen Grundsätzen erblicken die deutschen Heimatvertriebenen die wichtigste Voraussetzung für einen dauerhaften und beglückenden Frieden in der Welt. Nur in ihm können sich Freiheit und Würde des Menschen behaupten. Ihm zu dienen, ist unser aller Aufgabe.

Stuttgart, 6. August 1960

Quellen:
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen 5.August 1950,
aus: Kulturelle Arbeitshefte, Bund der Vertriebenen (Hrsg.), Bonn 1995.
http://potsdamer-konferenz.de/versoehnung/deklaration_heimatvertriebene_1960.php;
http://landsmannschaft-schlesien-bayern.de/dokumente/Charta.doc;
http://www.plm-wermelskirchen.de/Charta.html;
 


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