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 Entstehung und 
Bedeutung der Charta 
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen 
wurde am 5. August 1950 vor dem Stuttgarter Schloß verkündet. Sie gilt als das 
Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf 
zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und 
ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen 
den Staaten, den Völkern und Volksgruppen. Sie war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung 
am 5. August 1950 ihrer Zeit weit voraus und eine große moralische Leistung der 
Vertriebenen, die damals noch nicht wussten, was überhaupt mit ihnen geschehen sollte 
und wie es weiterging. Tausende befanden sich zudem noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. 
Aber die Charta spricht auch vom Recht 
auf die Heimat, als einem von Gott geschenkten Grundrecht der Menschheit, das in 
Bezug auf die Heimatvertriebenen bis heute nicht verwirklicht ist. Dazu heißt es: 
"Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen 
wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung 
und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert." 
  
  
5. August 1950: Verkündung der Charta der deutschen 
Heimatvertriebenen vor dem Stuttgarter Schloß. 
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