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 „Dialog führen — Europa gestalten!”  
Gedanken zum Tag der Heimat 2004 
von Dr. phil. Wolfgang Thüne
(1) Das diesjährige Motto des Bundes der Vertriebenen zum 
„Tag der Heimat” ist Angebot und Aufforderung zugleich. Dieses Angebot gilt in 
erster Linie der Politik, aber auch der Öffentlichkeit, um zu zeigen, daß die 
Heimatvertriebenen Menschen guten Willens sind. Nur durch intensive und 
wechselseitige Gespräche zwischen Menschen und Völkern läßt sich ein 
Vertrauensverhältnis schaffen, das unabdingbar für ein friedliches Zusammenleben 
im „Haus Europa” ist. 
Seit Jahrzehnten strecken die Heimatvertriebenen beide Hände 
zur Verständigung und Versöhnung aus, doch keiner will sie so recht ergreifen. 
Hat man Angst, ist es das schlechte Gewissen, hat man Furcht vor der Wahrheit, 
den unleugbaren Fakten, die die Spuren von Flucht und Vertreibung sichtbar 
hinterlassen haben? Wer so viel Unheil und Unrecht erfahren hat wie wir 
Heimatvertriebenen, der braucht im Grunde nicht um Vergebung und Verzeihung zu 
bitten. Er könnte durchaus, auch das ist menschlich, ja allzu menschlich, Rache 
und Vergeltung fordern. 
Dies ist heute ein gängiges politisches Vorgehen, überall in 
der Welt. Die Bekämpfung des Terrors beruht auf diesem Prinzip und erklärt die 
Vergeltung als legitimes Mittel der Politik. Wir nehmen die Nachrichten kaum 
noch wahr und erregen uns auch nicht, wenn die Spirale der Gewalt zwischen 
Israel und den Palästinensern nicht abreißt, jedes Attentat ein Folgeattentat 
nach sich zieht. Vergeltung ist ein Mittel der Politik, wenn sie auch 
gelegentlich von den Vereinten Nationen verurteilt wird. Auch der „Mauerbau” ist 
zwar ein geächtetes, gleichwohl praktiziertes Mittel der Politik. 
Wir Heimatvertriebene wollen uns nicht verherrlichen und als 
„Heilige” hinstellen. Aber es muß vor aller Öffentlichkeit immer wieder 
kundgetan werden, dass wir schon 1950 in der „Charta 
der Heimat” feierlich auf Rache und Vergeltung verzichtet haben und uns auch 
heute noch strikt an diese Selbstverpflichtung halten. Dieses unser selbstloses 
und einzig auf die Gewinnung von Frieden hinzielendes Verhalten wird zwar 
gelegentlich seitens der Politik gewürdigt. Doch dies allein ist kein Grund für 
uns stolz zu sein. 
Dieselbe Politik beschimpft uns gleich im nächsten Atemzug, 
wenn wir Recht und Gerechtigkeit fordern und gegen erwiesene historische Lügen 
ankämpfen. Wir haben nämlich als Leidtragende die alte christliche Botschaft 
verinnerlicht, die da heißt: „Nur Gerechtigkeit schafft Frieden!” Mit dem 
Verzicht auf Rache und Vergeltung haben wir nicht auf unser Recht verzichtet, 
das „Recht auf die angestammte Heimat”. Wenn auch andere meinen, das Recht sei 
im politischen Alltag nur unnötiger Ballast, ja „Dreck”, den man unter den 
Teppich kehren könnte, halten wir uns an das Recht. Wenn es auch eine Illusion 
sein mag, wir Heimatvertriebenen glauben an die Gerechtigkeit und die Macht der 
historischen Wahrheit. Wer glaubt, der Vergangenheit entfliehen zu können, indem 
er sie ignoriert, der ist politisch naiv, der ist ein Phantast. Schlimmer, 
derjenige dient weder dem Frieden noch der Verständigung unter den Völkern. Auch 
Un-recht muß aufgearbeitet werden, man muß sich mit ihm befassen, in welchem 
Namen es auch immer begangen wurde. 
Wir Heimatvertriebenen haben aus der Geschichte gelernt. Für 
uns sind Beschlüsse des Bundestages bindend und kein „dummes Geschwätz” von 
gestern. Wir vertreten keine rechtswidrige oder gar unsittliche Position, wenn 
wir wiederholen, was der Deutsche Bundestag am 23. Juni 1994 ein-stimmig 
feststellte: „Vertreibung jeder Art ist international zu ächten und als 
Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Wer vertrieben wurde, hat 
Anspruch auf die Anerkennung seiner Rechte.” Der Staat hat weder einen 
rechtlichen noch einen moralischen Spielraum. Er muß handeln und die Rechte 
seiner Bürger wiederherstellen. Da gibt es keinen Abwägungsspielraum, 
insbesondere in einem Staat, der sich gerne zu besonderen Anlässen als 
freiheitlichster Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gegeben habe, selbst 
feiert. 
Diese Aussage, „wer vertrieben wurde, hat Anspruch auf die 
Anerkennung seiner Rechte”, lässt keinerlei Interpretationsspielraum. Sie ist 
ein kategorischer Imperativ an die Politik. Sie ergibt sich logisch aus dem 
Grundgesetz, das nicht nur die Menschen-rechte als vorstaatliche, sozusagen von 
Gott gegebene Rechte, garantiert. Dem Grundgesetz geht auch das Völkerrecht 
voran, insbesondere die 
Haager Landkriegsordnung von 1907. Schon in der Haager Landkriegsordnung 
wurde festgestellt, dass die Vertreibung der Bevölkerung aus einem besetzten 
Gebiet sowie die Entziehung von Eigentum völkerrechtswidrig sind. 
Unsere Vertreibung ist und bleibt ein „völkerrechtlich zu 
ächtendes Unrecht, das weder durch deutsche Kriegsschuld noch durch den 
Nationalsozialismus zu rechtfertigen ist”, wie es der vormalige Bundespräsident 
Roman Herzog treffend beschrieben hat. Das in Artikel 13 garantierte Grundrecht 
auf „Eigentum und Erbe” ist ein Individualrecht, das jedem Menschen zusteht. Das 
Eigentum ist immer Produkt menschlicher Arbeit und kann und darf nicht 
entschädigungslos konfisziert werden. Kein Mensch kann auf das Eigentum anderer 
Menschen verzichten, auch kein Bundeskanzler. Dies dennoch zu tun, ist eine 
Mißachtung des Grundgesetzes, eine grobe Verletzung der Verfassungsordnung. 
    
Voraussetzung für einen freiheitlichen Rechtsstaat, für eine 
florierende Privatwirtschaft ist die Existenz wie die unabdingbare Respektierung 
des Rechtes auf Eigentum und Erbe. Auch der Bundeskanzler möchte sicherlich, 
dass sein Recht auf Eigentum und Erbe respektiert und geschützt, im Notfall gar 
vor Gericht verteidigt wird. Er würde die Gerichte anrufen, bis in die letzte 
Instanz. 
Vor einigen Jahren schrieb der Hochkommissar für 
Menschen-rechte bei den Vereinten Nationen an den Bund der Vertriebenen: „Das 
Recht aus der angestammten Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein 
fundamentales Menschenrecht.” Wenn wir uns nicht selbst entrechten wollen, zu 
Schwerstverbrechern deklarieren wollen, dann können wir nicht umhin, die 
Verletzung unserer Menschenrechte anzuklagen und Entschädigung und Sühne zu 
verlangen. Dies verlangt unsere Selbstachtung und unsere Würde. 
Es gibt weder im internationalen Zivilrecht noch im 
allgemeinen Völkerrecht den Tatbestand der „Kollektivschuld“, der 
„Kollektivrache”. Jedes Verbrechen, jeder Mord ist immer Tat eines Einzelnen, 
ist immer individueller Natur. Wie viele Verbrechen auch von einer Seite 
begangen wurden, das erlaubt der siegreichen anderen Seite nicht, sich pauschal 
an wehrlosen Frauen, Kindern und Greisen zu vergreifen und sich an ihnen für 
anderseits erlittenes Un-recht zu rächen. 
Unser Staat „Bundesrepublik Deutschland” war einmal ein 
Rechtsstaat. Er war sich auch der Verpflichtung und des Erbes bewusst, das der 
Zweite Weltkrieg hinterlassen hatte. Er sah die vielen offenen Wunden und wollte 
sie heilen. Solch ein Heilungsversuch war das 
Lastenausgleichsgesetz von 1952. Es war kein vertriebenenspezifisches 
Gesetz, sondern galt allen Geschädigten, auch denjenigen des alliierten 
Bombenterrors, dem über 160 deutsche Städte zum Opfer fielen. Nur etwa 50 
Prozent der Lastenausgleichs-mittel entfielen auf die Heimatvertriebenen und 
Flüchtlinge. Außerdem stellt das 
Lastenausgleichsgesetz ausdrücklich 
fest, dass es die völkerrechtswidrige, entschädigungslose Entziehung deutschen 
Privatvermögens nicht tangiert, da es lediglich als Eingliederungshilfe und 
Entschädigung für entgangenen Gewinn gedacht war. 
Wer mit Hilfe des Lastenausgleichsgesetzes sein Wohn- oder 
Geschäftshaus mitten in Hamburg, Köln, München oder Frankfurt am Main aufbauen 
konnte, der stand nicht vor der Frage der Enteignung und Rückgabe. Ihm war sein 
Grund und Boden geblieben. Er konnte am Wirtschafts-wunder partizipieren. Da ihm 
das Eigentum an Grund und Boden und auch das Erbrecht nie genommen war, stellt 
sich für ihn die Frage nach Rückgabe des Lastenausgleichs nicht. Diese würde 
sich aber stellen, wenn wie durch ein Wunder ein LAG-Empfänger morgen, 60 Jahre 
nach Beendigung des Krieges, sein verkommenes und verwahrlostes Haus in 
Königsberg, Breslau oder Danzig zurückerhalten sollte. Ich halte es für 
rechtsstaatlich äußerst bedenklich, ja für moralisch verwerflich, wenn in solch 
einem Fall der Lastenausgleich samt Zinsen zurückverlangt werden sollten. Dies 
wäre eine erneute Diskriminierung der Vertriebenen und eine eklatante Verletzung 
des Gleichheitsprinzips. Das Gleichheitsprinzip ist ein eherner juristischer 
Grundsatz, der Ungleichbehandlung verhindern und Willkür in der Justiz 
ausschließen will. Es macht aber den Anschein, dass wir in Zeiten der 
Klassenjustiz zurückfallen, indem die Heimatvertriebenen als „unterste Klasse” 
eingestuft werden. 
Als gesellschaftlich „Aussätzige” werden wir ja heute schon 
von Teilen der Politik wie der Medien angesehen und behandelt. Uns darf man 
ungestraft beschimpfen, diskreditieren und diskriminieren, als Ewiggestrige wie 
Revanchisten und Friedens- wie Versöhnungsfeinde betitulieren. Mit uns will man 
sich auf der politisch-diplomatischen Ebene nicht mehr sehen lassen. Wir werden 
ausgeklammert, ausgeschlossen. Wir haben nach Wolfgang Borchert „draußen vor der 
Tür” zu bleiben. Wir passen nicht in die „gute Stube” des europäischen Hauses. 
Wir stören den stickigen Scheinfrieden, der immer den Geruch des Unrechts, das 
unter den Teppich gekehrt wurde, in der Nase hat. Keiner wagt die Fenster zu 
öffnen, um die Wahrheit hereinzulassen, die uns frei macht. Warum beherzigt man 
im christlichen Abendland nicht die christliche Aufforderung: „Nur die Wahrheit 
macht frei!” 
Wer ausschließlich mit den Waffen der Wahrheit und 
Wahrhaftigkeit und auf dem Boden historischer Tatsache für Recht und 
Gerechtigkeit kämpft, und das absolut gewaltlos, kann der ein Friedensfeind 
sein? Im Gegenteil, wir im Bund der Vertriebenen sowie in den Landsmannschaften 
zusammengeschlossenen Heimatvertriebenen sind die mit Abstand größte 
Friedensbewegung der Welt. Wer nahezu 60 Jahre unermüdlich für Frieden durch 
Gerechtigkeit kämpft, der hat im Grunde den Friedensnobelpreis verdient. Alle 
politischen Unterhändler, die bisher den Friedensnobelpreis erhalten haben, 
haben den Frieden verfehlt, weil dieser nur auf Recht, Gerechtigkeit und 
Wahrheit aufbauen kann. 
Gewaltloser als der Bund der Vertriebenen hat sich bisher 
kein Anderer in der Welt verhalten, der derart gewaltsam entwurzelt und 
entrechtet, ja wie Vieh abtransportiert und vertrieben wurde. Wir verhalten uns 
ruhiger als ein Opferlamm, das auf die Schlachtbank gebunden wird. Trotzdem 
werden wir unentwegt diffamiert, kaum das wir auch nur den Mund aufmachen. Alle 
Welt hetzt dem schnöden Mammon hinterher, doch uns wird empfohlen, doch bloß 
nicht egoistisch und materialistisch zu sein und Entschädigung für konfisziertes 
Eigentum zu verlangen. Die öffentliche Hetzjagd hat einige von uns 
eingeschüchtert; sie wollen eine „Null-Lösung” akzeptieren. 
Doch eine „Null-Lösung” ist keine Lösung. Sie schafft keine 
Basis für Vertrauen, weil sie auf der Anerkennung von Unrecht und Verbrechen 
beruht. Sie belohnt den Verbrecher und animiert Andere, gleiches zu versuchen 
und zu tun. Sie schafft Nachahmungstäter, wie nicht nur der Balkankrieg gezeigt 
hat. Mit „Null” kann man überhaupt nichts lösen. Wie lange wurde uns politisch 
eingeredet, mit einem wirtschaftlichen „Nullwachstum” könnten wir alle Probleme 
lösen und trotzdem im Wohlstand leben. Nun, einige haben sich das zu Herzen 
genommen und sind mit Null-Arbeit in höchste politische Ämter aufgestiegen. Doch 
die gleichen politischen Kreise beschwören heute das Wirtschaftswachstum, weil 
ohne Wachstum nichts läuft, vor allem die Arbeitslosigkeit nicht beseitigt und 
die Renten nicht gesichert werden können. 
Wir Heimatvertriebenen müssen den dornenreichen Weg 
weitergehen. Wir müssen, wenn es auch unpopulär ist, Vorkämpfer für das 
Eigentumsrecht wie das Heimat-recht bleiben. Wir müssen diese beiden 
Grundpfeiler unserer Verfassung schützen und stützen. Zu verteidigen ist auch 
das Recht der freien Meinungsäußerung. Auch dieses Grundrecht sollten wir nicht 
ohne Not aufgeben. Im Gegenteil, auf dieses unser Grund-recht hat die 
Bundesregierung im September 1996 bei Beantwortung einer kleinen Anfrage der PDS 
hingewiesen. Die Bundesregierung wörtlich: „Vertriebenenverbände und ihre 
Mitglieder dürfen sich kritisch zu völkerrechtlich verbindlichen Verträgen 
Deutschlands mit den östlichen Nachbarn äußern.” Wir dürfen also sagen, was wir 
denken und sind darin durch die Verfassung geschützt. 
Wenn wir uns zu den offenen Vermögensfragen äußern und die 
Aussagen des Bundeskanzlers in Warschau kritisieren, dann begehen wir keinen 
Staatsverrat, sondern geben einzig und allein die Meinung der Bundesregierung 
wieder. Ich zitiere aus einem Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 8. Juni 1998: 
„Die Bundesregierung hat die im Zusammenhang mit dem Ende des Zweiten 
Weltkrieges erfolgte Vertreibung von Deutschen aus ihrer angestammten Heimat und 
die entschädigungslose Einziehung deutschen Vermögens stets als großes Unrecht 
und als völkerrechtswidrig angesehen und auch so bezeichnet. Dementsprechend hat 
die Bundesregierung auch nie auf vermögensrechtliche Ansprüche Deutscher 
gegenüber Polen verzichtet, insbesondere auch nicht mit Abschluß des 
Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrages vom 17. Juni 1991. Bei den 
Verhandlungen zu diesem Vertrag ist es der Bundesregierung vielmehr gelungen, 
die Vermögensfrage offenzuhalten.” 
    
Die aktuelle Rechtslage, die auch in zwei Urteilen des 
Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurde, geht davon aus, daß die 
Vermögensfrage offen und eben keineswegs gelöst ist. Einzig und allein vor 
diesem Hintergrund müssen die Aussagen des Bundeskanzlers in Warschau bewertet 
werden. Er sagte wörtlich: „Deshalb darf es heute keinen Raum mehr geben für 
Restitutionsansprüche aus Deutschland, die die Geschichte auf den Kopf stellen. 
Die mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängenden Vermögensfragen sind für beide 
Regierungen kein Thema in den deutsch-polnischen Beziehungen. Weder die 
Bundesregierung noch andere ernstzunehmende politische Kräfte in Deutschland 
unterstützen individuelle Forderungen, soweit sie dennoch geltend gemacht 
werden. Diese Position wird die Bundesregierung auch vor internationalen 
Gerichten vertreten.” Er fügte dann noch hinzu: „Die Bundesregierung wird 
solchen Ansprüchen entgegenwirken...” 
Dies ist ein einmaliger Vorgang, der die Grundfesten unserer 
Verfassung unterminiert und den Rechtsstaat, auf den wir so stolz waren, zum 
Papiertiger degradiert, zum Wurmfortsatz politischer Willkür macht. Doch was wir 
in Deutschland erleben, ist in der Europäischen Union auch kaum besser. Da hat 
das Europäische Parlament in Straßburg am 15. April 1999 mit Mehrheit gegen die 
Stimmen der Sozialisten und Kommunisten beschlossen, daß Tschechien vor Beitritt 
in die EU die „fortbestehenden Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 
aufzuheben (habe), soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen 
Volksgruppen der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen.” Doch dieser 
Parlamentsbeschluß war für die Kommission in Brüssel Schall und Rauch. 
Waren Vertreibung und Enteignung die erste Entrechtung, die 
den Vertriebenen völkerrechtswidrig zuteil wurde, so erfolgte jüngst in Warschau 
durch den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die zweite Entrechtung. 
Er wollte Druck ausüben insbesondere auf die 
Preußische 
Treuhand, die sich zum Ziel gesetzt hat, ähnlich wie die Jüdische „Claim 
Conference” vor nationalen wie internationalen Gerichten die Eigentumsansprüche 
von Privatpersonen zu vertreten und Entschädigungen zu erwirken. Oberstes Gebot 
in einem Rechtsstaat muß es sein und bleiben, daß Niemand daran gehindert werden 
darf, seine Rechte zu vertreten und zu erstreiten. 
Ein ungeheurer Vorgang ist auch, daß die Bundesregierung sich 
gegen das „Zentrum gegen Vertreibungen” stellt und uns damit eine Stätte 
zentralen Gedenkens und Trauerns verwehrt. Dies ist unerhört und kommt einer 
kollektiven Ächtung gleich. Hier zeigt sich, was Alexander Mitscherlich den 
Deutschen vorwarf: „Die Unfähigkeit zu trauen!” In diesem Zusammenhang fallen 
auch die Worte von Willy Brandt ein: „Verzicht ist Verrat!" Wenn staatliche 
Willkür uns auch Rechte vorenthalten und Gerechtigkeit verweigern kann, die 
Trauer um unsere Toten wie den Verlust der Heimat lassen wir uns nicht 
verbieten. Wir würden den letzten Rest unserer schon geschändeten Menschenwürde 
aufgeben. Werden wir niemals zu Verrätern! 
Bewahren Sie, liebe Schicksalsgefährten, die Heimat in ihrem 
Herzen und lassen sie sich nicht entmutigen im Kampf um die Durchsetzung von 
Recht und Gerechtigkeit. 
     
Der Autor 
    
    
      
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     ( 2) 
    Wolfgang Thüne wurde am 4. März 1943 in Rastenburg / Ostpreußen 
    geboren. Er ist seit 1975 verheiratet und hat drei Kinder.
    Er studierte von 1962 bis 1967 an der Universität Köln 
    sowie der freien Universität Berlin die Fächer Meteorologie, Geophysik, 
    Mathematik, Physik und Geographie und erwarb den akademischen Grad 
    „Diplom-Meteorologe“.  
    Nebenberuflich absolvierte er ein Zweitstudium von 1981 
    bis 1986 an der Universität Würzburg mit den Fächern Soziologie, Politische 
    Wissenschaften und Geographie. Er wurde zum Dr. phil. promoviert. 
   
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    weitere Informationen: 
    
    Haager Landkriegsordnung von 1907 
    
    
    http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm 
    _______________________________________________________________ 
    weitere Informationen zum Thema Lastenausgleich:  
    Artikel aus "Die Welt", der auf den Lastenausgleich eingeht: 
    
    
    
    http://www.ostdeutsches-forum.net/Zeitgeschichte/Nur-blanker-Hass.htm 
    CDU-Position zur Preußischen Treuhand und Eigentumsfrage:  
    
    
    
    http://www.ostdeutsches-forum.net/aktuelles/2006/Eigentums-Fortbestand.htm 
    Landsmannschaft Schlesien/Rudi Pawelka: 
    
    
    
    http://www.ostdeutsches-forum.net/aktuelles/2006/Pawelka-Interview.htm
     
    Position der Preußischen Treuhand: 
    
    
    
    http://www.ostdeutsches-forum.net/aktuelles/2006/PT-Presseerklaerung.htm 
      Gesetzestext 
    Lastenausgleich (siehe dazu Präambel): 
    
    http://www.ostdeutsches-forum.net/Zeitgeschichte/BRD/PDF/LA-Gesetz-gesamt.pdf  
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