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Behörden erlaubten Sudetendeutsche Landsmannschaft nicht
Begründung vom Innenministerium:
"Absicht, tschechische Verfassung zu verletzen"

Prag - Das tschechische Innenministerium hat die offizielle Registrierung einer Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien, die die Abschaffung der Benes-Dekrete fordert, die die Grundlage für die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg waren, nicht erlaubt. Wie der Vorbereitungsausschuss der Landsmannschaft mitteilte, betrachtet das Innenministerium die Organisation als "verfassungswidrig". Der Ausschuss hat die Entscheidung des Innenministeriums als "undemokratisch" und "skandalös" bezeichnet. Er hat bereits eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und will sich eventuell auch an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wenden.

Das Innenministerium kam laut der Nachrichtenagentur CTK zu dem Schluss, dass die Vereinigung die Absicht habe, die tschechische Verfassung und andere Gesetze zu verletzen. Unter Berufung auf eine Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtshofes von 1995 erklärte das Ministeriums, dass das Konfiszierungs-Dekret seinerzeit legal und legitim gewesen sei und jetzt keine Rechtsverhältnisse mehr bestimme. Auch wies das Innenministerium auf die tschechisch-deutsche "Schlussstrich-Erklärung" von 1997, laut der beide Seiten die gegenseitigen Beziehungen nicht mit der Vergangenheit belassen sollten.

Der Vorbereitungsausschuss, in dem Jan Sinagl, Tomas Pecina und Wolfgang Habermann sind, kritisierte das Verdikt des Innenministeriums mit den Worten, die Diktion der Entscheidung erinnere an die Zeiten vor 1989. "Die Tschechische Republik ist schon seit fünf Jahren EU-Mitglied und kann sich nicht leisten, mit ihren Bürgern so umzugehen, wie es in den totalitären Zeiten üblich war. In einer Demokratie kann jeder seine Auffassungen zum Ausdruck bringen", hieß es in einer Reaktion des Ausschusses, der mit seinen Partnerorganisationen in Deutschland und Österreich in Kontakt bleiben will.

Laut dem Entwurf der Satzung der tschechischen Sudetendeutschen Landsmannschaft lehnt diese jegliche ethnische Säuberungen und Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Mittel- und Osteuropa ab. Nach ihrer Auffassung sollten die Personen, die sich daran beteiligt oder diese initiiert haben, als "Kriegsverbrecher" betrachtet werden. Aus der ehemaligen Tschechoslowakei waren nach dem Krieg rund drei Millionen Sudetendeutsche in Richtung Deutschland und Österreich vertrieben und enteignet worden.

In Tschechien gibt es sonst bereits eine vom Innenministerium offiziell registrierte Organisation der deutschsprachiger Bürger "Versammlung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien". Nach Angaben vom Jahr 2002 hat sie etwa 5.000 Mitglieder. (APA)
 

Quelle:
der Standard.at, Europapolitik, 31.08.2009,
http://derstandard.at/fs/1250691626712/Behoerden-erlaubten-Sudetendeutsche-Lands...

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