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Fromme: Das Lastenausgleichsgesetz und der Fortbestand von Eigentum haben nichts miteinander zu tun Berlin (ots) - Zu den zahlreichen Äußerungen und Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der Einreichung von Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Republik Polen durch die so genannte "Preußische Treuhand" erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB: Die Einreichung von 22 Einzelklagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Republik Polen durch die so genannte "Preußische Treuhand", mit dem Ziel der Rückgabe des im Zusammenhang mit der Vertreibung der Deutschen enteigneten Eigentums, hat in den letzten Tagen hektische Aktivitäten und Äußerungen "hüben wie drüben" ausgelöst, die wenig hilfreich sind und das deutsch-polnische Verhältnis belasten. Zunächst sei klargestellt: Die so genannte "Preußische Treuhand" belastet besonders durch die Art ihres Auftretens das deutsch-polnische Verhältnis erheblich. Die eingereichten Klagen sind sinn- und zwecklos und die Kläger müssten das eigentlich auch wissen. So wurde der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, was eine Grundvoraussetzung für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist. Die Klagen müssten daher schon an der Zulässigkeit scheitern. Zudem hat das moderne, uns bekannte Völkerrecht, manifestiert in der Menschenrechtscharta, zum Zeitpunkt der Vertreibungen der Deutschen noch nicht existiert. Daher sind die Klagen auch aus materiell-rechtlicher Sicht aussichtslos. Dass Eigentumsrechte aber gar nicht bestehen, wie mit Verweis auf das Lastenausgleichsgesetz von verschiedener Seite geäußert wurde, ist ebenso falsch. Bereits in der Präambel des Lastenausgleichsgesetzes ist explizit nachzulesen, "dass die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet,...". Auch bilaterale Verträge haben die Eigentumsfrage bis heute nicht berührt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss von 1992 deutlich festgestellt. Das Dargestellte führt zu der vor allem für die Betroffenen oft schwer verständlichen völkerrechtlichen Situation, dass Eigentumsansprüche zwar fortbestehen, aber nicht geltend gemacht werden können. Daher sollte der jetzt entstandenen Situation mit Gelassenheit begegnet werden. Die hektischen Aktionen der Regierung in Warschau bis hin zur Infragestellung völkerrechtlich verbindlicher bilateraler Verträge können doch wohl nicht der Ernst der Handelnden sein. Die Aktionen erscheinen auch mehr geeignet, sich innenpolitisch besser zu stellen. Was jetzt zu tun ist, ist recht einfach; nämlich nichts. Wir leben in einem Rechtsstaat und das bedeutet, dass Bürger, die meinen, ihnen sei Unrecht geschehen, darüber ein Gericht anrufen und ein Urteil verlangen können. Die Politik sollte sich im Sinne der Gewaltenteilung dabei tunlichst aus laufenden Verfahren heraushalten und die Richter ihre Arbeit machen lassen.
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