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Die Preußische Treuhand erklärt vor der Pressekonferenz am 18. 12. 2006: Mit der Verabschiedung eines Gesellschaftsvertrages und einer Satzung wurde die Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A. am 04.11.2000 als Selbsthilfeorganisation von Vertriebenen durch die Ostpreußische Landesvertretung in Berlin gegründet. Sechs Angehörige dieser Landsmannschaft fanden sich daraufhin am 14.12.2000 als Gesellschafter zur Gründung einer GmbH zusammen, die am 18.09.2001 mit einer Aktiengesellschaft verbunden wurde. Nahezu 1.000 Personen oder Verbände haben inzwischen Aktien gezeichnet. Die Arbeit der Treuhand wird finanziert durch Freistellung von Aktienanteilen, Spenden und Beteiligungen einzelner Personen an Prozesskosten. In der Folge des zweiten Weltkrieges sind die deutschen Ostgebiete zunächst unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt und sodann in diese Länder eingegliedert worden. Die deutsche Bevölkerung wurde nach Meinung einiger führender Völkerrechtler in Form eines Genozids, zumindest aber in Form eines Verbrechens gegen die Menschheit vertrieben, zu diesem Zweck ihr Eigentum entschädigungslos enteignet oder sonstwie den Eigentümern weggenommen. Die Preußische Treuhand stellt sich die Aufgabe, die Eigentumsansprüche einzelner Vertriebener zu sichern bzw. zu erhalten und durchzusetzen bzw. eine angemessene Entschädigung für den Verlust dieser Werte für die Betroffenen zu erringen. Das Eigentum der Vertriebenen befindet sich heute in staatlichem, kommunalem und privatem Besitz. Auch ausländische Firmen oder Einzelpersonen nutzen inzwischen Eigentum der Vertriebenen. Viele Immobilien sind leerstehend oder ungenutzt (in den ehemaligen Gebieten des Deutschen Reiches ca. 120.000 Objekte). Von den polnischen Enteignungen betroffen sind in Polen lebende polnische Staatsbürger deutscher Abstammung, deutsche Aussiedler und Vertriebene, einschließlich ihrer jüdischen Mitbürger, die den Holocaust überlebt haben. Polen macht nach wie vor die Rückgabe enteigneten Besitzes von der Staatsangehörigkeit bzw. der Abstammung abhängig und wendet die alten diskriminierenden Gesetze der Nachkriegszeit weiter an. Die Preußische Treuhand will eine Gerechtigkeitslücke beseitigen, eine ungelöste Frage einer Regelung zuführen und Menschenrechte einfordern. Vertriebene Polen oder Griechen aus Nordzypern haben ihre Rechte bereits erfolgreich eingeklagt. Auch die deutsche Frage bedarf einer Lösung, damit eine offene Wunde geschlossen werden kann und auf diese Weise einer friedlichen Zukunft nicht mehr im Wege steht. Auf Verbrechen gegen die Menschheit muß das Recht eine Antwort finden. Dabei geht es der Preußischen Treuhand um Lösungen, die unter den heute gegebenen Voraussetzungen möglich und gemeinwohlverträglich sind. Die Europäische Union hat Perspektiven eröffnet, die genutzt werden sollten. Dies setzt allerdings voraus, daß beiderseitiges Handeln von europäischem Geist geprägt ist und nicht nationale Egoismen dominieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Grundgesetz verpflichtet, die verletzten Rechte der deutschen Vertriebenen zu vertreten und ihnen diplomatischen Schutz zu gewähren. Da die Bundesregierung, im Gegensatz zur österreichischen Regierung, bisher nicht dazu bereit ist, bleibt den Betroffenen kein anderer Weg als der der privaten Selbsthilfe. Die Preußische Treuhand hat deshalb beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingelegt, um feststellen zu lassen, daß Polen Art. 1 des I. Zusatzprotokolls zur EMRK in Verbindung mit Art. 14 EMRK verletzt hat.
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