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Schäuble: Berlin. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat in einem Schreiben an den Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft Schlesien, Rudi Pawelka, klargestellt, daß die Neuregelung der Geburtsangabe von Vertriebenen in Melderegistern keine „völkerrechtliche Akzeptanz von Grenzverläufen“ darstellt. Die Empfehlung des Bundes-Innenministeriums sieht vor, daß bei Personen, die nach dem 2. August 1945 auf Reichsgebiet östlich der Oder und Neiße geboren wurden, als Geburtsland der jetzige Staat eingetragen wird – beispielsweise „Polen“. Dies liege daran, so Schäuble in dem Schreiben an Pawelka, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, daß am 2. August 1945 mit den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz die „Grenzlinie zwischen Polen und Deutschland faktisch festgelegt“ worden seien. Anerkennung der Grenzlinie erst 1990 Die Empfehlung beinhalte jedoch in keiner Weise Aussagen zur rechtlichen Anerkennung oder gar völkerrechtlichen Akzeptanz von Grenzverläufen. Die Grenzlinie zwischen Deutschland und Polen sei erst durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom August und den deutsch-polnischen Grenzvertrag vom November 1990 bestätigt worden, schrieb Schäuble. Die Empfehlung des Innenministeriums zur Vereinheitlichung war notwendig geworden, nachdem sich zahlreiche Vertriebene beschwert hatten, daß in ihren Bescheiden zur Steueridentifikationsnummer als Geburtsland fälschlicherweise „Polen“ vermerkt worden war. (krk)
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