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Monstöse Beschlüsse

 


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Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 27/09 v. 04.07.2009


Monströse Beschlüsse
Bisher galt »Potsdam« als Inbegriff der Willkür
Regierung Merkel sieht es positiver
 von K. Badenheuer

Es ist eine alte polnische Maximalforderung, daß Deutschland die Potsdamer Konferenz vom Sommer 1945 als den Ort anerkennen solle, an dem die Oder-Neiße-Gebiete polnisch geworden seien. Noch nicht einmal das SED-Regime war bereit, diese absurde Forderung zu erfüllen. Jetzt hat das CDU-geführte Bundesinnenministerium es faktisch doch getan.

Was geschah auf der Potsdamer Konferenz der drei Siegermächte USA, Großbritannien und Sowjetunion vom 17. Juli bis 2. August 1945? Die drei großen Mächte, deren Interessen längst auseinandergingen, versuchten noch einmal, eine gemeinsame Linie für die Behandlung des am Boden liegenden Deutschland zu finden. Ziemlich schnell war man sich einig über die durchgreifende Entnazifizierung und Entmilitarisierung des Landes. Schon schwieriger war die Frage der Reparationen. Die UdSSR, die unter dem Zweiten Weltkrieg weit mehr als die Westalliierten gelitten hatte, bestand darauf. Schließlich einigte man sich (gegen geltendes Völkerrecht), daß jede Macht sich aus ihrer Zone bedienen sollte.

Zur sowjetischen Zone gehörten zu diesem Zeitpunkt nicht nur das Gebiet der späteren DDR, sondern auch noch die deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße, Schlesien, Pommern, Ostbrandenburg und Ostpreußen. Auch kleinere Gebiete der alten Provinzen Posen und Westpreußen sowie ein paar sächsische Dörfer gehörten zu den Arealen, die Stalin in einem einseitigen Akt allerdings bereits einige Wochen vor dem Kriegsende am 8. Mai 1945 polnischer Verwaltung unterstellt hatte. Diese begann umgehend mit der Vertreibung der noch nicht geflohenen Deutschen.

Hauptzweck von Stalins Geschenk war, die polnische kommunistische Regierung um Bolesław Bierut gegenüber der bürgerlichen polnischen Exilregierung in London zu stärken. Letztere war nicht bereit, auf die Gebiete um Wilna und Lemberg zu verzichten, wollte andererseits aber auch keine derart gigantischen Vertreibungen im Westen.

Großbritannien und vor allem die USA waren über den einseitigen Schritt Stalins aus vielen Gründen nicht begeistert. Der britische Premier Winston Churchill hatte zwar mit der Vertreibung von Millionen Deutschen kein Problem, doch ihm war klar, daß diese Politik Polen auf unabsehbare Zeit von der UdSSR abhängig machen und damit Stalins Vorherrschaft in Osteuropa zementieren würde. In den USA gab es überdies erhebliche Widerstände gegen die Vertreibung selbst.

Allerdings war dieser Prozeß bereits im Sommer 1945 in vollem Gange. Polnische und tschechische Milizen taten alles, um Fakten zu schaffen. Um der Potsdamer Konferenz die „Notwendigkeit“ der Vertreibung vor Augen zu führen, scheute beispielsweise das tschechos-lowakische Innenministerium keine Mühe und organisierte am 31. Juli in der Stadt Aussig noch eigens ein Massaker an den Deutschen. Die vorangegangene Explosion hätten angeblich deutsche „Werwölfe“ herbeigeführt.

Angesichts solcher Fakten, vor allem aber angesichts der katastrophalen humanitären Situation in ihren eigenen Zonen, fanden sich Briten und US-Amerikaner schließlich zum „Transferbeschluß“ in Artikel XIII des Abschlußkommuniqués der Konferenz bereit. Dort ist die Rede von der „Überführung“ der in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn verbliebenen deutschen Bevölkerung, die allerdings nur „ordnungsgemäß und human“ vonstatten gehen dürfe. Die laufenden wilden Vertreibungen sollten sogar für mehrere Monate gestoppt werden. Das Kommuniqué sagte kein Wort über das Eigentum der zu Transferierenden und schon gar nichts über künftige Grenzen, im Gegenteil: Die Zusicherung der USA, bei einer künftigen Friedenskonferenz den Anspruch der UdSSR auf Königsberg zu unterstützen, kann durchaus als Absage an die Oder-Neiße-Grenze gelesen werden.

Nun hatte jeder was er wollte: Stalin, Bierut und Benesch die ersehnte „Erlaubnis“ zur Vertreibung und gleichzeitig Churchill und Roosevelt einen trefflichen Persilschein für die Geschichtsbücher. Sie konnten argumentieren, in Potsdam vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein und nur das Schlimmste verhindert zu haben, zumal doch eigentlich nur Stalin große Vertreibungen gewollt habe.

Die Potsdamer Beschlüsse, die nie Vertragsqualität hatten, gelten darum je nach Lesart des mehrdeutigen Artikels XIII als Dokument der Barbarei oder aber der Heuchelei. Nun hat das Bundesinnenministerium mit Schreiben vom 13. März 2009 sich die polnisch-nationalistische Interpretation des Dokuments rückwirkend zu eigen gemacht.

 

Von Gottberg widerspricht Schäuble

Scharfe Kritik an der Empfehlung des Bundesinnenministeriums (BMI) hat der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, Wilhelm v. Gottberg, geübt. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt, daß die Ostverträge der Regierung Brandt von 1970 keine Grenzanerkennungsverträge im völkerrechtlichen Sinne waren.“ Erst recht habe der Görlitzer Vertrag zwischen der DDR und dem kommunistischen Volkspolen vom 6. Juli 1950 keine Grenzanerkennung bewirkt, sondern sei vom Bundestag „einhellig (gegen 15 kommunistische Stimmen) für null und nichtig erklärt worden“.

Um so widersinniger sei es, daß deutsche Meldebehörden künftig sogar allen bereits ab dem 2. August 1945 in den Oder-Neiße-Gebieten geborenen Deutschen bescheinigen sollen, sie seien „im Ausland“ zur Welt gekommen.

„Eine große Absurdität“ ergebe sich mit Blick auf die Stadt Swinemünde. Diese wurde nämlich erst im Oktober 1945 „durch einen völlig einseitigen Willkürakt Stalins“ dem polnisch verwalteten Gebiet zugeschlagen, erinnert v. Gottberg. Dennoch würde mit der Empfehlung des BMI vom 19. März 2009 den im September 1945 in Swinemünde Geborenen bescheinigt, sie seien „in Polen“ geboren worden, widerspricht der LO-Sprecher dem Bundesinnenminister. Die Einlassung des BMI, auf der Potsdamer Konferenz sei die Oder-Neiße-Linie als Grenze „faktisch festgelegt“, sei aber auch sonst falsch: „Mit der Ausnahme Swinemündes erfolgte die faktische Festlegung bereits vor dieser Konferenz.“ In einem Schreiben an den Bundesinnenminister hat v. Gottberg weitere Kritikpunkte  zusammengefaßt. PAZ

 

»Zeitpunkt ist umstritten«
de Zayas: Innerstaatliche Praxis hat völkerrechtliche Bedeutung

Kaum ein Wissenschaftler hat sich so intensiv mit der Potsdamer Konferenz befaßt wie der US-amerikanische Historiker und Völkerrechtler Alfred M. de Zayas. Mit ihm sprach Konrad Badenheuer.

PAZ: Was bedeutet es, wenn Berlin die Oder-Neiße-Grenze rückwirkend zum 2. August 1945 anerkennen würde?

de Zayas: Das wäre absurd − völkerrechtlich, historisch und politisch-moralisch. Darüber hinaus widerspricht es der ständigen völkerrechtlichen Position aller bisherigen deutschen Regierungen sowie der klaren Haltung der US-Außenminister nach 1945.

PAZ: Noch 1992 hat das Bundesverfassungsgericht zum Grenzvertrag mit Polen von 1990 festgestellt, dieser Vertrag verfüge nicht rückwirkend über die territoriale Souveränität. Nimmt die Bundesrepublik Kurs auf einen Verfassungskonflikt?

de Zayas: Für mich stellt sich in der Tat die Frage, ob die Deutschen ihre eigene Verfassung und ihr Verfassungsgericht noch ernst nehmen. Mir ist jedenfalls kein demokratisches Land bekannt, das so mit seiner eigenen Verfassung und mit völkerrechtlich bestens begründeten, über Jahrzehnte gegen große Widerstände gewahrten eigenen Rechtspositionen umgehen würde.

PAZ: Das Innenministerium behauptet, die Empfehlung an die Innenministerien der Länder habe keinerlei völkerrechtliche Relevanz. Trifft das zu?

de Zayas: Natürlich hat es völkerrechtliche Relevanz und auch Konsequenzen. Noch gibt es zwischen Berlin und Warschau keinen Konsens über den Zeitpunkt des Übergangs der territorialen Souveränität über die Oder-Neiße-Gebiete. Warschau strebt einen möglichst frühen Termin an. In diesem Konflikt signalisiert Berlin konkludente Zustimmung zu einer ursprünglich nur von stalinistischen Juristen vertretenen Position, wenn es nun Zehntausende seiner eigenen Bürger zu im Ausland geborenen Deutschen erklärt. Leider hat das deutsche Innenministerium damit auch dem Völkerrecht einen Bärendienst erwiesen, weil durch Vertreibung geschaffene Fakten international gar nicht anerkannt werden dürfen.

PAZ: Sind auch die Menschenrechte berührt?

de Zayas: Ja! Grundlage der Menschenrechte ist die unantastbare Würde des Menschen zu der Respekt vor der Identität des einzelnen gehört. Diese ist berührt, wenn durch Verwaltungshandeln die persönliche Herkunft verleugnet oder verfälscht wird. Verbürgt ist die Anerkennung des Individuums als Rechtsperson und seine persönliche Ehre unter anderem in Artikel 16 und 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.

Frage: Sie haben darüber ein neues Buch geschrieben.

de Zayas: Vor wenigen Tagen erschien darüber ein Buch von mir „The Case Law of the United Nations Human Rights Committee 1977−2008“ im N. P. Engel-Verlag in Kehl am Rhein.

 

Zeitzeugen

Wolfgang Schäuble – Der Bundesinnenminister hat oft auf Vertriebenentreffen gesprochen und sich vielfach zu deren Anliegen bekannt. Nun kam am 19. März aus seinem Ministerium eine „Empfehlung“, wonach die ehemals deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße bereits rückwirkend seit dem 2. August 1945 als „Ausland“ anzusehen seien. Wer beispielsweise noch 1946 in Breslau geboren wurde, dem wird nun amtlich bescheinigt, er sei „in Polen“ zur Welt gekommen. Eine Panne subalterner Beamter? Keineswegs! „Die getroffene Klarstellung war ohne Alternative“, heißt es im Schlußsatz eines Schreibens des Ministers an LO-Sprecher Wilhelm v. Gottberg vom 19. Juni.

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Norbert Geis – Der CSU-Politiker und Jurist hat auf Anfrage der Preußischen Allgemeinen Zeitung allen Schritten eine Absage erteilt, bereits den Warschauer Vertrag von 1970 zum Zeitpunkt der Grenzanerkennung umzudeuten. „Völkerrechtlich wurde die Grenze erst mit dem Vertrag von 1990 anerkannt.“ Erst seit diesem Zeitpunkt seien die Oder-Neiße-Gebiete aus deutscher Sicht Ausland, so Geis: „Nicht seit 1970 oder gar seit 1950.“ Die Union solle rechtlich exakt bleiben und auf die Gefühle der Vertriebenen Rücksicht nehmen.

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Anne O’Hare McCormick – Nicht nur deutsche, sondern auch britische und US-amerikanische Beobachter haben eine klare Meinung über die Potsdamer Konferenz. „Der unmenschlichste Beschluß, der jemals von zur Verteidigung der Menschenrechte berufenen Regierungen gefaßt wurde“, nannte die prominente Publizistin und Mitherausgeberin der „New York Times“ am 13. November 1946 in ihrer Zeitung den Transferbeschluß von Potsdam.

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George Bell – Der anglikanische Bischof und Oberhaus-Abgeordnete lehnte die Vertreibung der Deutschen als unmenschlich ab. „Es ist außerordentlich schwierig, sie grundsätzlich von den Massendeportationen zu unterscheiden, für welche die NS-Führer jetzt als Kriegsverbrecher in Nürnberg vor Gericht stehen“, erklärte er am 30. Januar 1946 vor dem House of Lords. Churchill haßte ihn dafür, aber auch in Deutschland heißt noch nicht einmal eine Straße nach ihm.
 

 

Schäuble muß reagieren
von Konrad Badenheuer

Die Justiz folgt der Politik wie die Geier den Heerzügen – an dieses geflügelte Wort von Ernst Jünger konnte man sich erinnert fühlen, als Anfang Juni eine Empfehlung des Bundesinnenministeriums  (BMI) vom März bekannt wurde. Der Inhalt in einem Satz: Alle nach dem 2. August 1945 noch in den Oder-Neiße-Gebieten geborenen Deutschen sollten künftig von den Meldebehörden als „im Ausland“ zur Welt gekommen erfaßt werden. Wer also beispielsweise 1948 noch in Allenstein oder in Oberschlesien zur Welt kam –lange bevor irgendein Vertrag die deutsch-polnische Grenze nach Westen verschoben hat − dem würde nun vom eigenen Land amtlich bescheinigt, er habe „in Polen“ das Licht der Welt erblickt.

Die Beleidigung, die dieses Vorgehen für Hunderttausende Vertriebene bedeuten würde, ist schwer in Worte zu fassen. So mancher hat jahrzehntelang um einen Funken Gerechtigkeit gekämpft, darunter viele Leser dieser Zeitung. Bislang war dieser politische Kampf nicht von Erfolg gekrönt; die bittere Anerkennung besteht allenfalls darin, daß der historisch beispiellose Gewaltverzicht der Ost- und Sudetendeutschen immerhin die Spirale der Revanche durchbrochen und das vereinte Europa ermöglicht hat.

Gedankt hat die deutsche Mehrheitsbevölkerung dies den Betroffenen kaum. Selbst der wohlmeinende Vorstoß eines Franz Joseph Strauß, die Vertriebenen hätten den Friedensnobelpreis verdient, blieb ohne Folgen. Von der politischen Linken wurden die organisierten Vertriebenen bereits seit den 1960er Jahren mit einer Art anschwellendem Trommelfeuer eingedeckt, das am Ende versöhnungsbereite Bürger zu Friedensstörern abstempelte. Es wäre in der Tat ein Triumph dieser Propaganda, wenn nun rückwirkend der Schlußtag der Potsdamer Konferenz von Deutschland als der Tag anerkannt werden würde, an dem die deutsche Ostgrenze verschoben wurde.

Allerdings gibt es Hinweise, daß bei den Verantwortlichen in Berlin – das Schreiben des BMI vom 19. März war offenbar mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesjustizministerium und sogar dem Bundeskanzleramt abgestimmt – ein Umdenken eingesetzt hat. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jochen-Konrad Fromme, vor allem aber der selbst 1946 noch in Schlesien geborene Helmut Sauer, der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung von CDU und CSU, haben in den letzten Tagen hart dafür gearbeitet, daß diese „Empfehlung“ überprüft wird.

Nun heißt es im „Regierungsprogramm“ von CDU und CSU: „Wir werden bei der personenstands- und melderechtlichen Erfassung der Geburtsorte von Vertriebenen die völkerrechtliche Position Deutschlands wahren. Das Recht auf die Heimat gilt.“ Wenn wiederum dieses Papier gilt, dann muß Bundesinnenminister Schäuble, der womöglich von Beamten aus der zweiten Reihe ausgetrickst worden ist, seine Empfehlung an die Innenminister der Länder widerrufen. Andernfalls wäre sonst wohl zum ersten Mal ein Wahlversprechen noch vor der Wahl gebrochen worden.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 27/09 v. 04.07.2009

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