Home weitere Infos Inhalt / Suche Copyright Impressum Datenschutz

 

Antrag stellen

 


Mit uns im Dialog bleiben ...

... mit den ODF-Foren auf Yahoo ... auf YouTube ... auf twitter ... auf facebook ... auf meinVZ

weitere Infos
auf gutem Weg


Preußische Allgemeine Zeitung
Preußische Allgemeine Zeitung - Klartext für Deutschland - 4 Wochen gratis testen - hier Klicken!


Hermann Sudermann - Erinnerung an einen ostpreußischen Dichter - Für weitere Infos hier klicken!

Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
für weitere Infos hier klicken


BdV-Pressemitteilung vom 14.12.2016
Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter:
Anträge jetzt noch stellen!
Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017

Die Antragsfrist für die Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Dezember 2017. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesverwaltungsamt. Daher ruft der Bund der Vertriebenen hiermit nochmals alle Betroffenen, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dazu auf, dies jetzt noch nachzuholen.

Bis Ende November sind rund 35.000 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen. Mehr als 90 Prozent der Antragsteller sind 80 Jahre und älter. Wegen des hohen Alters der Betroffenen hat die schnelle Bearbeitung der Anträge höchste Priorität. Jedoch können die hohe Zahl der Anträge und ihre aufwändige Prüfung im Einzelfall zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer führen. Häufig sind Rückfragen beim Antragsteller oder bei Behörden und anderen Einrichtungen notwendig.

Das Bundesverwaltungsamt bearbeitet die Verfahren im Interesse der oft sehr betagten Antragsteller und mit Blick auf ihr erlittenes Schicksal besonders konzentriert und mit dem Ziel, ihnen für das erlittene, schwere Schicksal die von der Richtlinie vorgesehene Anerkennung zukommen zu lassen.

Die Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung sind in der AdZ-Anerkennungsrichtlinie näher geregelt. Auch diejenigen Wolfskinder, die z.B. auf Bauernhöfen zur Arbeit gezwungen wurden, zählen zum adressierten Personenkreis. Dies hat der beim Bundesministerium des Innern angesiedelte Beirat zum Verfahren entschieden, in dem für den Bund der Vertriebenen u.a. BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius arbeitet.

Beim Fehlen formaler Nachweise für die geleistete Zwangsarbeit ist es besonders wichtig, den Sachverhalt der Zwangsarbeit konkret, schlüssig und nachvollziehbar zu beschreiben. Dazu gehört auch die Beschreibung der genaueren Umstände, wie Zeiträume, Orte, Art der Zwangsarbeit, Unterkunft und Verpflegung oder Erinnerungen an Namen und Erlebnisse mit anderen Betroffenen. Entscheidend ist dabei, dass die Arbeit unter Zwang stattgefunden hat. Deshalb sollten auch erlittene oder angedrohte Strafen und Sanktionen bei Nichterbringung der Arbeit beschrieben werden.

Für die Antragsteller gibt es vielfältige Hilfen. Das Bundesverwaltungsamt hält unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter sämtliche Informationen bereit und hat eine Service-Telefonhotline unter der Nummer 0228 99358-9800 eingerichtet. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de.

Auch die Internetseite des BdV (www.bdvbund.de) bietet auf einer Sonderseite alle Informationen zur Antragstellung sowie die erforderlichen Unterlagen.

Bei im Ausland wohnhaften ehemaligen deutschen Zwangsarbeitern helfen die Organisationen der deutschen Minderheit bzw. auch die deutschen Konsulate oder Botschaften vor Ort bei der Antragstellung und können im Einzelfall sogar Unterlagen beglaubigen.

Bei der am 31. Dezember 2017 auslaufenden Antragsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Anträge, die später beim Bundesverwaltungsamt eingehen, haben ohne Ausnahme keine Aussicht auf Erfolg.

Sollten Betroffene erkennen, dass ein formaler Antrag mit sämtlichen notwendigen Nachweisen in der verbleibenden Zeit nicht mehr zu bewältigen ist, empfiehlt sich zunächst ein formloser Antrag zur Fristwahrung.

Sämtliche Anträge sind an die Adresse „Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm" zu richten.
 

Quelle:
BdV-Bundesgeschäftsstelle, Godesberger Allee 72-74, 53175 Bonn, 14.12.2017,
www.bund-der-vertriebenen.de/presse/news-detail/datum/2017/12/14/anerkennungsleistung...

 

PDF-Datei als Druckversion


Zwangsarbeiter: Geld reicht nicht

Berlin – Am 31. Dezember 2017 endete die Frist zur Antragstellung für die Zahlung einer Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivil­personen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt von einer ausländischen Macht zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Bis dahin haben 46336 Personen einen Antrag auf Zahlung dieser einmaligen symbolischen Leistung in Höhe von 2500 Euro gestellt. Mit über 24000 Anträgen ist die ehemalige Sowjetunion das am stärksten vertretene Herkunftsland der Antragsteller, gefolgt von Rumänien mit über 4000 und den deutschen Ostgebieten inklusive Polen mit rund 1900 gestellten Anträgen. Auch wenn bisher nur über einen geringen Teil der Anträge entschieden wurde, ist abzusehen, dass die vom Bund bereitgestellten 50 Millionen Euro nicht zur Befriedigung aller berechtigten Ansprüche ausreichen werden. - J.H.
 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 03/18 / 19.01.2018

 

ADZ-Statistik - Stand 31.12.2017


Anträge zur Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung:
Antragsformular Anerkennungsleistung Zwangsarbeit
Merkblatt Anerkennungsleistung Zwangsarbeit
Fragen und Antworten zur Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Richtlinie Anerkennungsleistung Zwangsarbeit
Vollmachtsformular Anerkennungsleistung Zwangsarbeit

Hinweis zum Herunterladen:
 
Linksklick
und es öffnet sich automatisch ein neues Fenster,
in welchem Sie das PDF-Dokument ansehen können.
 
mit Rechtsklick und "Ziel speichern unter"
können Sie sich die PDF-Dateien auf den Computer laden.
 


Sollten Fragen zu diesem Thema auftreten, senden Sie bitte eine ePost-Anfrage an:
Wilhelm Kreuer, Vorsitzender der LO-Landesgruppe NRW.
   


Deutsche Zwangsarbeiter:
Wichtige Informationen zur Anerkennungsleistung
Quelle: Ostpreußen-TV - https://www.youtube.com/watch?v=vocr3ebW11s  - 25.11.2016

Medienarbeit über Grenzen hinweg
 
Beiträge von Ostpreußen-TV
jetzt auch als DVD-Video erhältlich


 

Seit dem 02.01.2005 sind Sie der 

. Besucher

 Diese Netzseite ist optimiert für 1024x768 oder höher und 24 Bit Farbtiefe sowie MS-Internet Explorer 11.x oder höher.
Netscape ab 7.x oder andere Browser mit Einschränkungen verwendbar. - Soundkarte für Tonwiedergabe erforderlich.

www.ostdeutsches-forum.net/aktuelles
 


Antrag stellen Sturm über Jamaika Friedland Merkel muß weg Landestreffen MV Steinbach aktuell Kein Kompromiss Heikles Spiel Beziehungen Vandalismus Kritik an Fabritius Zugfahrt in den Tod ungeeignet Weltkriegstote Nazi-Vergleich ? Wanderduene neues Massengrab Deutsche Soldaten Nicht national genug Paukenschlag Zaun geplant ... Hungerstreik


zur Landsmannschaft Ostpreußen

Ostpreußen
Erleben Sie Tradition
mit Zukunft

zur Preußischen Allgemeinen Zeitung / Das Ostpreußenblatt zum Preußischen Mediendienst

Die Träger des Ostdeutschen Diskussionsforums:

Bund junges Ostpreußen (BJO)

Arbeitsgemeinschaft Junge Gereration im BdV-NRW
Junge Generation
im BdV NRW

Landsmannschaft Ostpreußen
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen e.V.
 
Ostpreußen-TV
über 6,4 Millionen Videoaufrufe

Landsmannschaft Ostpreußen - Landesgruppe NRW

Deutsch / German / allemand English / Englisch français / französisch      

Copyright © 2002-2021  Ostdeutsches Diskussionsforum (ODF)

Stand: 01. Januar 2021

zur Feed-Übersicht