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Völkermord als Staatsgeheimnis
von Arnulf Baring

Alfred de Zayas untersucht, wie viel die Deutschen von der Vernichtung der Juden wussten.

Als im Dezember 1941, nach dem Überfall auf Pearl Harbor, der Krieg zwischen den Achsenmächten und den USA ausbrach, wurden Amerikaner japanischer, aber auch deutscher und italienischer Abstammung von der Westküste ins Innere der USA deportiert. „Es war unmenschlich“, schreibt Alfred de Zayas, „es war sogar gesetzwidrig, aber kein Amerikaner, der mit angesehen hat, wie sein Nachbar abgeholt wurde, kein Amerikaner, der die Züge oder Busse gesehen hat, wäre jemals auf die Idee gekommen, dass diese Menschen ermordet werden könnten. Und sie wurden ja auch nicht getötet.“

De Zayas, seriöser amerikanischer Völkerrechtler und Deutschlandexperte, bis zu seiner Pensionierung im Büro des UN- Hochkommissars für Menschenrechte in Genf tätig, geht seit fast 40 Jahren intensiv der Frage nach, wer was wann und wie viel über den Holocaust wusste. Schon vor Jahren hat er die Frage aufgeworfen, die er jetzt wiederholt, mit welchem Recht man eigentlich den damaligen Deutschen vorwerfe, nicht sofort begriffen zu haben, dass man die deportierten Juden umbringen werde.

Auch die deportierten Juden selbst ahnten bis zuletzt nichts von ihrem unmittelbar bevorstehenden Ende. Ganz im Gegenteil nahmen sie an, dass ihnen an den Zielorten eine bessere Zukunft bevorstehe als in den Herkunftsorten, in denen sie zunehmenden Schikanen ausgesetzt gewesen waren. Sie rechneten mit ihrer Ansiedlung in Ghettos des östlichen Europas, hofften auf sicherere Lebensbedingungen als in ihrer vormaligen Heimat.

Einer der ganz wenigen Insassen von Auschwitz, dem 1944 die Flucht gelang, hat berichtet, er habe in den zwei Jahren, die er an der Rampe deportierte Juden in Empfang zu nehmen hatte, keinen einzigen getroffen, der auch nur entfernt ahnte, was vielen Ankommenden unmittelbar bevorstand. Wenn es anders gewesen wäre, hätten die Juden bestimmt nicht widerstandslos die Züge bestiegen. Sie hätten vermutlich zu fliehen versucht oder sich vor der Abfahrt das Leben genommen.

Alfred de Zayas hat frühzeitig viele wichtige Zeitzeugen befragt und hinterfragt, Ankläger und Verteidiger der Nürnberger Prozesse eingehend interviewt und alle einschlägigen Akten gelesen. Sein Buch „Völkermord als Staatsgeheimnis“ ist die Summe einer jahrzehntelangen Forschertätigkeit. Es geht umfassend der strittigen Frage nach, was die Generationen unserer Eltern und Großeltern von den Massenverbrechen des „Dritten Reiches“ wussten, während sie begangen wurden. Er ist überzeugt und belegt es eindrucksvoll, dass von einer verbreiteten oder gar allgemeinen Kenntnis der Mordaktionen keine Rede sein kann, noch viel weniger von deren Billigung. Die Geheimhaltung der Vernichtungsaktionen ist innerhalb der Staats- und Wehrmachtsführung offenbar in einem Ausmaß gelungen, das heutige Zeitgenossen für unmöglich halten.

Der Führerbefehl Nr. 1 vom 11. Januar 1940 wurde offenbar durchweg befolgt. In ihm hatte Hitler angeordnet: Niemand solle Kenntnis haben von geheimen Dingen, die nicht in seinen eigenen Aufgabenbereich gehören. Niemand solle mehr erfahren, als er zur Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben wissen müsse. Niemand solle früher als notwendig über die ihm aufgetragenen Obliegenheiten Kenntnis erhalten. Geheimzuhaltende Aufträge dürften nur dann und erst dann an nachgeordnete Stellen weitergegeben werden, wenn dies zur Erreichung des Zwecks unvermeidlich sei. Eine Folge dieses Führerbefehls war, dass es hieß: Wer über die Vernichtungsaktionen etwas verlauten lasse, sei des Todes.

Hitlers Anweisung hat zugleich bewirkt, dass der Kreis der Eingeweihten unglaublich klein blieb, erstaunlicherweise auch innerhalb der SS. So gab es einen SS-Sturmbannführer, den früheren Landgerichtsrat Georg Konrad Morgen, der bei Korruptionsermittlungen zufällig Hinweise auf Mordaktionen fand. Er hielt offensichtlich gar nicht für möglich, dass die Massenmorde von höchster Stelle angeordnet worden seien, sondern führte sie auf lokale, fanatisierte Eigeninitiativen zurück. Daher leitete er Verfahren gegen die Verantwortlichen ein, gegen Männer wie Rudolf Höß, den Auschwitz-Kommandanten, und sogar gegen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann. Bei ihm kam er nicht weit, weil Vorgesetzte mauerten, und Höß wurde von seinem alten Freund Martin Bormann geschützt. In anderen Fällen war Morgen erfolgreicher. So hat er während des Krieges in etwa 800 Fällen Untersuchungen durchgeführt, u. a. gegen die Lagerkommandanten von Buchenwald und von Lublin, „die dann vor ein SS-Gericht kamen, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden“ – wegen Korruption.

Morgen überlebte den Krieg. In den Nürnberger Prozessen war er ein wichtiger Zeuge. Nach seiner Entlastung bei der Entnazifizierung wurde er Anwalt und starb 1982 in Frankfurt am Main.

Alfred de Zayas: Völkermord als Staatsgeheimnis. Vom Wissen über die „Endlösung der Judenfrage“ im Dritten Reich. Olzog Verlag, München 2011. 204 Seiten, 26,90 Euro.

Quelle:
Potsdamer Neueste Nachrichten, 13.09.2011, www.pnn.de/politik/576354/


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