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Aus «Polen» wird nichts Noch immer gibt es Ärger mit der neuen Steueridentifikationsnummer. Wie berichtet, empören sich Vertriebene darüber, dass bei ihnen als Geburtsland «Polen» oder «Russische Föderation» eingetragen wurde. Ein Ende ist in Sicht. Das Bundeszentralamt für Steuern kündigte eine Korrektur an. In Zukunft, so lautet die Auskunft des Rosenheimer Einwohnermeldeamtes, werde man dem Steueramt in Berlin nur noch den Geburtsort, aber kein Geburtsland mehr übermitteln. Damit sind die Heimatvertriebenen denen gleichgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Welt gekommen sind. Auch bei ihnen ist nur der Geburtsort, aber nicht das Land eingetragen. Nur wenn der Geburtsort tatsächlich im Ausland liegt, enthält der Bescheid in Zukunft das Geburtsland. In der Mitteilung des Bundesamtes klingt deutlich das Bemühen durch, die Schuld von sich zu weisen. Darin heißt es, im Zusammenhang mit der Vergabe von Steueridentifikationsnummern habe sich herausgestellt, dass in den Melderegistern der Gemeinden in einer Vielzahl von Fällen bei Personen, die vor 1945 im Gebiet des damaligen Deutschen Reiches geboren sind, die Bezeichnung des Geburtsstaats unrichtig ist. Verschickt worden waren die fehlerhaften Bescheide allerdings nicht von den örtlichen Meldebehörden, sondern von dem Amt aus Berlin. Alle Bundesbürger erhalten in diesen Monaten ein Schreiben mit der Steuernummer, die sie in Zukunft ein Leben lang begleiten soll. Wer etwa vor 1945 in Breslau zur Welt gekommen war, zu jener Zeit Deutsches Reich, bekam in den ersten Bescheiden als Geburtsland Polen zugeteilt. In vielen Fällen hieß es auch ganz lapidar: «Geburtsland ungeklärt». Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, sprach in diesem Zusammenhang von historisch und rechtlich falschen Zuordnungen. Dies sorge nicht nur für beträchtlichen Unmut unter den Vertriebenen, sondern verletze sie auch. Ihr Protest und die Empörung vieler Betroffenen hat Wirkung gezeigt. Gegenwärtig wird nach Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern mit Nachdruck daran gearbeitet, dass die fehlerhaften Daten von den Meldebehörden korrigiert werden. Sobald dies geschehen ist, sollen die Betroffenen ein neues Schreiben mit den berichtigten Daten erhalten.. Tausende von Heimatvertriebenen hatten sich nicht nur beim Bundesamt, sondern auch in ihren Gemeinden beschwert.. «Ich bin doch nicht aus Polen», hatte die 84-jährige Barbarba Neumann aus Rosenheim im Einwohneramt mitgeteilt, wo ihr (wir berichteten) ein unfreundlicher Mensch zu verstehen gab, das würde ihn nicht interessieren, Schlesien gehöre nun einmal zu Polen. Ein Kollege wollte es beim nächsten Versuch der alten Dame besser machen. Er übertippte «Polen», trug bei ihr und ihrem Mann als Geburtsland «Niederschlesien» ein und versah das Blatt mit dem Stempel der Stadt, was unsere Zeitung als «Gute Nachricht» meldete. Weitere Betroffene, die sich darauf beriefen, mussten allerdings erfahren, dass Barbara Neumann und ihr Mann nun über einzigartige Dokumente verfügen. Weitere Änderungen dieser Art mussten unterbleiben. «Da wollte ein Mitarbeiter bürgerfreundlich sein. Aber dies ist keine kommunale Angelegenheit, sondern Sache des Bundes», erklärt der städtische Pressesprecher, Stadtdirektor Thomas Bugl. Die gewünschte Änderung muss vom Einwohneramt im Melderegister durchgeführt und dem Bundeszentralamt für Steuern jeweils separat mitgeteilt werden. Danach, das ist jetzt durch das Schreiben des Bundeszentralamtes geklärt, erhalten die Betroffenen einen neuen Bescheid mit einer Korrektur, in dem kein Geburtsland mehr angegeben wird.
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