Eingeschlichen
Falsche Geburtsorte sollen korrigiert werden
Absurd falsche Angaben über ihre Geburtsorte
müssen sich seit einigen Wochen unzählige Ost- und Sudetendeutsche in Schreiben
der Steuerbehörden gefallen lassen. Geboren 1940 in Kaliningrad/Polen – Quatsch
dieses Kalibers von amtlicher deutscher Seite hat viele Vertriebene, die bei der
Vertreibung die Heimat und oft auch noch Familienangehörige verloren haben,
zutiefst erbittert.
Nach Protesten seitens des BdV und des Sprechers
der Landsmannschaft Ostpreußen, Wilhelm v. Gottberg, hat die Bundesregierung
schon Ende August eilig Abhilfe versprochen. Auf Anfrage des
CSU-Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer wurde diese Zusage nun
konkretisiert, außerdem wird nun ansatzweise nachvollziehbar, wie die falsche
Erfassung der Geburtsorte überhaupt zustande gekommen ist. „Die in der Datenbank
des Bundeszentralamtes für Steuern abgelegten Informationen entsprechen den
Inhalten, die es von den Meldebehörden erhalten hat. Beim Eintrag des
Geburtsstaates in das Melderegister hat sich keine einheitliche Praxis
entwickelt. So haben viele Gemeinden nicht den historisch zutreffenden, sondern
den jeweils aktuellen Geburtsstaat eingetragen“, erklärte Nicolette Kressl,
Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium in einem Schreiben an
Singhammer vom 16. September, das der PAZ vorliegt. Nun, so Kressl, stehe man in
enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium, „um auf eine Korrektur der
fehlerhaften Daten hinzuwirken und dafür Sorge zu tragen, daß die Betroffenen
ein berichtigtes Schreiben erhalten“.
Der Fehler hat sich also offenbar im Laufe vieler
Jahre eingeschlichen, indem in den Meldebehörden die Geburtsorte oft nicht mit
den deutschen Namen erfaßt wurden. Dies ist – auch gemessen an den Regeln der
Bundesregierung – ein erhebliches Versäumnis, weil beispielsweise nach einer
Richtlinie des Auswärtigen Amtes deutsche Ortsnamen in anderssprachigen Ländern
nach wie vor zu verwenden sind. Dies müßte also für Zeitpunkte, als solche Orte
noch deutsch waren, erst recht gelten.
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