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Falsche Geburtsorte sollen korrigiert werden

Absurd falsche Angaben über ihre Geburtsorte müssen sich seit einigen Wochen unzählige Ost- und Sudetendeutsche in Schreiben der Steuerbehörden gefallen lassen. Geboren 1940 in Kaliningrad/Polen – Quatsch dieses Kalibers von amtlicher deutscher Seite hat viele Vertriebene, die bei der Vertreibung die Heimat und oft auch noch Familienangehörige verloren haben, zutiefst erbittert.

Nach Protesten seitens des BdV und des Sprechers der Landsmannschaft Ostpreußen, Wilhelm v. Gottberg, hat die Bundesregierung schon Ende August eilig Abhilfe versprochen. Auf Anfrage des CSU-Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer wurde diese Zusage nun konkretisiert, außerdem wird nun ansatzweise nachvollziehbar, wie die falsche Erfassung der Geburtsorte überhaupt zustande gekommen ist. „Die in der Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern abgelegten Informationen entsprechen den Inhalten, die es von den Meldebehörden erhalten hat. Beim Eintrag des Geburtsstaates in das Melderegister hat sich keine einheitliche Praxis entwickelt. So haben viele Gemeinden nicht den historisch zutreffenden, sondern den jeweils aktuellen Geburtsstaat eingetragen“, erklärte Nicolette Kressl, Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium in einem Schreiben an Singhammer vom 16. September, das der PAZ vorliegt. Nun, so Kressl, stehe man in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium, „um auf eine Korrektur der fehlerhaften Daten hinzuwirken und dafür Sorge zu tragen, daß die Betroffenen ein berichtigtes Schreiben erhalten“.

Der Fehler hat sich also offenbar im Laufe vieler Jahre eingeschlichen, indem in den Meldebehörden die Geburtsorte oft nicht mit den deutschen Namen erfaßt wurden. Dies ist – auch gemessen an den Regeln der Bundesregierung – ein erhebliches Versäumnis, weil beispielsweise nach einer Richtlinie des Auswärtigen Amtes deutsche Ortsnamen in anderssprachigen Ländern nach wie vor zu verwenden sind. Dies müßte also für Zeitpunkte, als solche Orte noch deutsch waren, erst recht gelten. 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 39/08 v. 27.09.2008

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