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BdV-Pressemitteilung vom 26.
August 2008: Zu den falschen Datenerfassungen bei der Vergabe von Steueridentifikationsnummern an Vertriebene erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB: Im Zusammenhang mit der Vergabe von Steueridentifikationsnummern haben die Meldebehörden in einer Vielzahl von Fällen hinsichtlich des Geburtslandes von Vertriebenen falsche Eintragungen vorgenommen. So wird z. B. bei einer am 3. März 1944 in Breslau geborenen Person als Geburtsland Polen und bei einer ebenfalls vor Kriegsende in Königsberg geborenen Person die Russische Föderation als Geburtsland eingetragen, obwohl Schlesien und Ostpreußen zu diesem Zeitpunkt unbestreitbar zu Deutschland gehörten. Diese Zuordnung ist historisch und rechtlich falsch. Die Fehlleistung der Verwaltungsbehörden sorgt nicht nur für beträchtlichen Unmut unter den Vertriebenen, sondern verletzt sie. Ich fordere daher eine schnelle Lösung zur Behebung dieser Fehler. Ich habe mich deshalb an den Bundesfinanzminister und auch an den Bundesinnenminister gewandt, mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass diese falschen Daten bundesweit bereinigt werden. Ferner habe ich angeregt, dies auch beim Entwurf eines Bundesmeldegesetzes zu berücksichtigen. Damit lassen sich in Zukunft viele Petitionen und Klagen von Vertriebenen vermeiden, die sich durch falsche standesamtliche Zuordnung in ihrem Schicksal und ihrer Identität grob missachtet fühlen. Ich rate allen Betroffenen, bei den örtlichen Meldebehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern, Widerspruch gegen die falsche Datenerfassung einzulegen und eine Korrektur zu fordern. Antwort der Bundesminister der Finanzen und des Inneren
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