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Empört und verletzt Marktoberdorf. Etliche Marktoberdorfer machten in den vergangenen Tagen ihrer Empörung im Einwohnermeldeamt Luft. Als Heimatvertriebene sehen sie sich bei der Vergabe der neuen bundeseinheitlichen Steuernummern in ihrer Identität grob missachtet. Bereits im August hatte die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, den Meldebehörden vorgeworfen, «in einer Vielzahl von Fällen» das Geburtsland Vertriebener falsch eingetragen zu haben. Jetzt gingen auch im Marktoberdorfer Rathaus rund 30 und in Obergünzburg 20 Beschwerden ein, weil sich Heimatvertriebene in den Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern nicht richtig erfasst sahen. Die Angaben zur Person beruhen auf Daten, die aus dem Einwohnermeldeamt stammen. So wurde zum Beispiel bei Georg Urban, im April 1919 im schlesischen Rutenau bei Breslau geboren, Tschechische Republik als Geburtsland eingetragen. «Das empört mich nicht nur, sondern verletzt mich auch», sagt seine Frau Alma, die ebenfalls in Schlesien als deutsche Staatsangehörige geboren wurde. Vor dem Zweiten Weltkrieg lag ihr Geburtsort auf deutschem Staatsgebiet, danach erst wurde er polnisch. Als doppelt falsch empfindet sie daher den Eintrag «Tschechische Republik». Ähnlich geht es einer Marktoberdorferin, die nach 1945 aus dem ostpreußischen Tilsit nach Marktoberdorf kam. Es zählt heute zu Russland, im Eintrag steht Polen, «obwohl Ostpreußen zu diesem Zeitpunkt unbestreitbar zu Deutschland gehörte». Auch eine in Liegnitz geborene Thalhofenerin schimpft: «Ich bin eine Deutsche. Dass Niederschlesien 1945 polnisch wurde, dafür kann ich nichts.» Einspruch im Rathaus erhob auch der ehemalige Stadtbaumeister Werner Soppa, der in Ratibor geboren wurde - «das war damals deutsches Reichsgebiet. Ich bin nicht in Polen - wie es in dem Bescheid steht - geboren.» «Als ich 1941 auf die Welt kam, lag die Freistadt Danzig in Deutschland», meint auch Erdmute Krause, die in der Folge des Zweiten Weltkriegs aus ihrer Heimat flüchten musste. Bei einem der Heimatvertriebenen stand als Geburtsland sogar die Angabe «ungeklärt». Eintrag kann gelöscht werden Gemeldet wurden die Daten dem Bundeszentralamt für Steuern, das die Nummern vergab, von den Einwohnermeldeämtern. Wann die Angabe des Geburtslandes in das Melderegister aufgenommen worden ist, sei ihm nicht bekannt, meint Rupert Filser, Leiter des Hauptamtes im Marktoberdorfer Rathaus. Dies müsse bereits viele Jahre zurückliegen. Die strittige Angabe könne jedoch laut Regierung von Schwaben aus den Meldedaten gestrichen werden. Dies bestätigt auch Ralf Kinkel, Jurist am Landratsamt. Alles andere sei Sache der Finanzbehörden. Bereits jetzt sind etliche dieser Einträge aufgrund der Proteste gestrichen worden. Filser rechnet damit, dass noch mehr Bürger ins Einwohnermeldeamt kommen und von diesem Recht Gebrauch machen werden. Die Betroffenen bekämen als Nachweis, dass die Angabe aus den Meldedaten gelöscht sei, eine so genannte Selbstauskunft in Form eines Ausdrucks an die Hand. Ob das Bundeszentralamt für Steuern erneut Bescheide verschickt - diesmal ohne Angabe des Geburtslandes - sei noch nicht geklärt.
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