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Verfassungsrichter:
Deutsch im Grundgesetz
verankern
DÜSSELDORF.
Der CDU-Bundesparteitagsbeschluß, Deutsch als Amtssprache
im Grundgesetz zu verankern, wird vom Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio
unterstützt. „Ein solcher Satz wäre kein Fehler“, sagte Fabio gegenüber der
Rheinischen Post.
In der Entstehungszeit des Grundgesetzes sei die deutsche Sprache „noch völlig unbestritten“
gewesen. Aber nicht nur wegen der zunehmenden Einwanderung, „sondern auch wegen
der Tendenz zur Selbstaufgabe der deutschen Sprache durch die Eliten des Landes“,
wäre eine solche Festschreibung heute sinnvoll.
Kritik vom Vorsitzenden der türkischen Gemeinde
Der Parteitagsbeschluß, der gegen den erklärten Willen der CDU-Führung verabschiedet
wurde, löste insbesondere bei Interessenverbänden von Einwanderergruppen heftige
Kritik aus.
So sagte der Vorsitzende der türkischen
Gemeinde in Deutschland, Kenat Kolat: „Dies alles läßt nichts Gutes erahnen. Erneut
bedienen einige Politiker in der CDU vorhandene Ängste und Klischees.“
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