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Auch ein Signal an Brüssel
Gute Gründe für Deutsch im Grundgesetz – Kritiker mit teilweise bizarren Argumenten
    Ein Beitrag von Hans Heckel

Nicht weniger als 17 EU-Länder haben in ihren Verfassungen ihre Sprache verankert. Die entsprechende Forderung der CDU stößt hingegen auf teilweise bizarre Ablehnung. Aus der Kritik türkischer Verbände spricht immerhin aufrichtiger türkischer Patriotismus.

In letzter Minute hatte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla noch versucht, den Antrag auf sanftem Wege zu entsorgen: Der Vorschlag der Saar-Union, den Passus „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ in Artikel 22 des Grundgesetzes aufzunehmen, solle an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verwiesen werden, um dort in ein „Gesamtkonzept“ eingebettet zu werden.

Es half nichts: Die Mehrheit der Delegierten auf dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart stimmte dem saarländischen Antrag zu – und löste damit umgehend eine bis ins Bizarre gehende Debatte aus.

Wer die Gegenargumente zu dem CDU-Vorstoß nebeneinanderstellt, kann kaum eine schlüssige Linie erkennen. Am ehesten nachvollziehbar ist noch der Einwand, den auch die Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel gegen den Antrag vorgebracht hat: Sie fürchtet, daß eine solche Grundgesetzänderung weitere Begehrlichkeiten anheize. Tatsächlich vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht einflußreiche Gruppen (an sich lobenswerte) Ziele wie den Kinderschutz und anderes konstitutionell verankert sehen wollen.

SPD-Präsidentschaftskandidatin Gesine Schwan machte gleich das ganz große Faß der Verdächtigungen auf: Sie wittert hinter dem Beschluß „die Fortsetzung einer Politik gegen Einwanderer“. Deutsch grenzt Einwanderer aus? Mit dieser These fiel Schwan weit hinter den Erkenntnisstand zurück, den SPD-Bildungspolitiker spätestens 2006 erreicht hatten. Nach kurzer Kontroverse um eine Vereinbarung zum Deutschsprechen auf Berliner Schulhöfen schwenkten damals selbst Politiker von SPD und Grünen auf die Linie ein, daß das Erlernen der deutschen Sprache zwingend ist für erfolgreiche Integration.

Ein anderer Antragsgegner, NRW-Integrationsminister Armin Laschet (CDU), wiederum streicht heraus, daß Deutsch nicht ins Grundgesetz (GG) müsse, weil sein allgemeiner Gebrauch eine „Selbstverständlichkeit“ sei. Laschet übersieht, daß das GG, wie jedes Verfassungswerk, etliche „Selbstverständlichkeiten“ festschreibt, wie etwa ganz am Anfang die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Es ist das Wesen von Verfassungen, solche Selbstverständlichkeiten festzuhalten, weil weise Verfassungsväter aus leidvoller historischer Erfahrung wissen, daß es in der Realität keine Selbstverständlichkeiten gibt.

Andere Kritiker versuchten es mit einem Argument, mit dem sich letztlich jedes Vorhaben abschmettern läßt: Vom FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle bis zu Grünen-Chef Cem Özdemir wurde darauf verwiesen, daß es wichtigeres gebe als ein Deutschgebot im GG. Mit dieser Begründung ließe sich praktisch jedes politsche Vorhaben zurückweisen, das sich unterhalb der Schwelle von Leben und Tod bewegt.

Schweres Geschütz fuhren Lobbyisten von Einwanderern, Moslems und sogar angestammten Minderheiten wie den Sorben auf. Die „Serbska Ludowa Strona/Wendische Volkspartei“ behauptet, ein Deutschgebot widerspreche der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, die Deutschland unterzeichnet habe. Die 70-Mann-Splittergruppe übersieht dabei, daß Verfassungsgebote nach Art des CDU-Beschlusses in 17 von 27 EU-Staaten längst Wirklichkeit sind, so in Frankreich, Spanien, Österreich oder Irland.

Der Vorsitzende des „Zentralrats der Muslime“ und gebürtige Stettiner Ayyub Axel Köhler, geißelte den CDU-Beschluß als „Hindernis für Integration“ und sprach sich gegen die deutsche Leitkultur aus. Diese Auslassung steht auffallend quer zur Forderung des Zentralrats und anderer Moslemverbände, die Deutschen müßten den Islam als Bestandteil der deutschen Kultur akzeptieren und nicht mehr als ausländisches Phänomen betrachten. Die Gleichsetzung von muslimisch und nichtdeutsch wurde in dieser Logik stets als islamfeindlich angeklagt. Nun plötzlich exponiert sich Köhler als Anwalt derer, die (wegen ihres muslimischen Glaubens?) auf Distanz zur deutschen Sprache und Kultur leben und vermischt damit Religion und Nationalität exakt auf die von ihm selbst kritisierte Weise.

In sich schlüssiger ist da schon die Attacke türkischer Verbände (siehe Kommentar und Karikatur), die vom „Bedienen von Ängsten“ reden und das Deutschgebot im GG rundweg ablehnen. Die selben Verbände hatten sich auch im Schulhofstreit 2006 entschieden gegen das Deutsche positioniert. Inwieweit sie tatsächlich an der Integration ihrer Landsleute interessiert sind oder aber die Deutschland-Türken eher als starke Lobby für die nationalen Interessen der Türkei festigen wollen, das ist schon bei vergangenen Debatten unklar geblieben.

Kristina Köhler, CDU-Bundestagsabgeordnete und Fachfrau für Islam, Integration und Extremismus, kontert denn auch: „Wenn wir unsere gemeinsame Sprache in unser gemeinsames Grundgesetz schreiben, wen bitte soll das diskriminieren?“ Gott sei Dank seien „viele Migranten schon um Jahrzehnte weiter als diese Funktionäre“. Auch Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki begrüßte den Beschluß: „Ich finde es gut, daß es so eine Initiative gibt.“

Der Staatsrechtler Wolfgang Kahl wies noch auf einen anderen Aspekt hin. Deutsch im Grundgesetz sei auch ein Signal an Brüssel, daß Deutschland eine stiefmütterliche Behandlung seiner Sprache, wie die EU-Gremien sie leider pflegten, nicht gleichgültig lasse.    
 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 50/08 v. 13.12.2008

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