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Der Streitgegenstand: Das Haus von Agnes Trawny (2009)

Polen
Spätaussiedler können Eigentum zurückfordern
Von Konrad Schuller, Warschau

Das Oberste Gericht in Polen hat ein Urteil zum Eigentum von Spätaussiedlern gefällt: Deutschstämmige, die nach dem Krieg in Polen Immobilien geerbt und sie bei der Aussiedlung verloren haben, können ihr Eigentum nun zurückfordern.

Deutsche Spätaussiedler aus Polen können bei der Ausreise verlorene Immobilien unter bestimmten Umständen zurückfordern. Dies geht aus einem Beschluss des polnischen Obersten Gerichts hervor, der vergangene Woche ergangen ist, aber erst jetzt bekannt geworden ist. Nach diesem Beschluss gilt die aus dem 1961 stammende Regelung, nach welcher deutsche Spätaussiedler ihr Eigentum bei der Ausreise aus Polen verlieren, nur für die unmittelbare Kriegsgeneration, also für Personen deutscher Abstammung, die nach 1945 polnische Staatsbürger wurden, und später dann als Aussiedler nach Deutschland kamen. Diese Personen können nach polnischem Recht ihr Eigentum weiter nicht zurückfordern.

Neu ist allerdings, dass nach dem Spruch des Obersten Gerichts diese Regelung nicht mehr für die Erben dieser Personen gilt. Deutschstämmige, die nach dem Krieg in Polen Immobilien geerbt haben, und diese dann bei der Aussiedlung verloren, haben nun das Recht, ihr Eigentum zurückzubekommen. Schon in den vergangenen Jahren hatten polnische Gerichte in Einzelfällen in diesem Sinne entschieden, doch war die Rechtsprechung war uneinheitlich.

Das Oberste Gericht fasste seinen Beschluss auf Initiative seines Präsidenten. „Das Problem betrifft Erben, die in Polen Immobilien geerbt haben, und dann zwischen 1956 und 1984 ausgewandert sind“, heißt es in einem Schreiben des Gerichtspräsidenten. Das Gericht entschied, die Bestimmungen von 1961 über den Eigentumsverlust eng auszulegen, so dass die Erbengeneration die Rückerstattung des verlorenen Gutes fordern kann.

Die Entscheidung bestätigt ein Urteil, durch das die deutsche Spätaussiedlerin Agnes Trawny im vergangenen Jahr ihr Eigentum zurückerhalten hat. Frau Trawny hatte ein Haus im masurischen Narten (Narty) 1970 geerbt. Bei ihrer Aussiedlung im Jahr 1977 verlor sie ihre Eigentumsrechte. Ihr Fall erregte Aufsehen, weil sie im Jahr 2011 vor Gericht durchsetzen konnte, dass die polnischen Bewohner des Hauses, die sich bis dahin als Eigentümer betrachtet hatten, die Immobilie verlassen mussten.
 

Quellen:
Text: FAZ.net, Aktuell - Politik, 04.07.2012,
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/polen-spaetaussiedler-koennen-eigentum...;
Fotos: http://tvp.info/informacje/polska/roszczenia-agnes-trawny-znowu-na..., 2009;

Rückgabe nicht für Vertriebene

Das Oberste Gericht in Polen hat im Juli ein Urteil gefällt, mit dem die Eigentumsrechte deutscher Spätaussiedler gestärkt werden. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz, die den Fall der deutschen Spätaussiedlerin Agnes Trawny verhandelt hatte und das ihr entzogene Eigentum − ein Haus in dem masurischen Ort Narthen im Kreis Ortelsburg − zusprach, das sie 1970 geerbt hatte. Bei ihrer Aussiedlung 1977 hatte sie ihre Eigentumsrechte nach damaligem polnischen Usus verloren. Polen hatte Deutsche nur dann ausreisen lassen, wenn sie schriftlich auf ihr Eigentum verzichteten. Die Immobilie fiel damals an den polnischen Staat. Der Fall hatte bereits 2011 Aufsehen erregt, weil Trawny gerichtlich durchsetzen konnte, dass die polnischen Bewohner des Hauses, die sich als Eigentümer betrachtet hatten, ausziehen mussten. Die jüngste Entscheidung gibt einem Teil der Spätaussiedler Anlass zur Hoffnung, ihr Eigentum zurückzuerhalten.

Das Gerichtsurteil bezieht allerdings nicht alle Spätaussiedler ein und gilt insbesondere nicht für Vertriebene. Das Warschauer Gericht beschränkte die Rückgabe auf deutschstämmige Erben, die zwischen 1956 und 1984 ausgewandert sind und zuvor die polnische Staatsbürgerschaft angenommen hatten. Für Deutsche und deutsche Volkszugehörige gilt weiterhin das Dekret von 1946, wonach das deutsche Eigentum in staatlichen Besitz Polens übergegangen ist. Das Warschauer Gericht urteilte weiter, dass der Eigentumsverlust bei der Ausreise nach dem Gesetz von 1961 nur für die unmittelbare Kriegsgeneration gilt, nicht aber für deren Erben.

Obwohl Polen als EU-Mitglied nach rechtsstaatlichen Grundsätzen handeln müsste, tut die polnische Regierung sich schwer damit, ein Restitutionsgesetz zu erlassen. Jüdische Opferverbände in den USA drängen Polen seit Jahren zu einer Entschädigungsregelung. Die Bundesregierung hingegen teilt die Position Polens.  -   MRK
 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 32/12, 11.08.2012;

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zur Klage der Preußischen Treuhand beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
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