An den Rand gedrängt
Nur halber Sitz für BdV im SWR-Rundfunkrat – Freikirchen raus von Michael Leh
Im Rundfunkrat des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR)
werden die christlichen Freikirchen ihren Platz verlieren. Der Bund der
Vertriebenen (BdV), der bislang zwei Rundfunkratssitze innehatte, soll sich
künftig einen Sitz mit der Europa-Union teilen. Das sieht der Gesetzentwurf der
Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für eine Reform des SWR vor, der Anfang Juli in die Parlamente beider Länder eingebracht wird. In
beiden Parlamenten haben SPD und Grüne die Mehrheit. Die christlichen
Freikirchen haben damit ihren engagierten Kampf für einen Verbleib im
Rundfunkrat verloren. An ihrer Stelle soll ein Mitglied der muslimischen
Verbände Baden-Württembergs in das Rundfunkgremium einziehen. Hinzu kommen zwei
Mitglieder des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen
Baden-Württembergs.
Der bisherige Vertreter der evangelischen
Freikirchen im Rund-funkrat repräsentiert auch die orthodoxen, altkatholischen,
unabhängigen und neuapostolischen Gemeinden. Zusammen gehören nach dem Zensus
2011 allein zu diesen unter „Sonstiges Christentum“ rubrizierten christlichen
Kirchen in Baden-Württemberg 839000 Personen – 8,1 Prozent der Bevölkerung. Zum
Islam dagegen bekennen sich in Baden-Württemberg nur rund 549000 Menschen – 5,3
Prozent der Einwohner. Dabei wenden sich die Freikirchen-Vertreter nicht gegen
eine Entsendung von Muslimen in den Rundfunkrat. Ein Medienbeauftragter der
Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigung Evangelischer
Freikirchen (VEF) erklärte: „Die Muslime an der Arbeit des Rundfunkrates zu
beteiligen, wird einen aufgeklärten Dialog der Religionen in der Gesellschaft
fördern. Sie aber nur auf Kosten der Freikirchen zu integrieren, ist abwegig.“
VEF-Präsident Ansgar Hörsting stellt infrage, ob der SWR-Staatsvertrag ohne
Weiteres – wie von den beiden Landesregierungen geplant – vorzeitig beendet
werden dü̈rfe. „Vorbehaltlich genauerer rechtlicher Prüfungen gehen wir derzeit
davon aus, dass eine Abberufung des freikirchlichen Vertreters im Rundfunkrat
vor dem Ende der Periode 2013 bis 2018 rechtlich nicht zulässig wäre“, so
Hörsting.
Der BdV sollte nach dem ursprünglichen Plan der
Landesregierungen überhaupt nicht mehr im Rundfunkrat vertreten sein. Mit einem
nur „halben Sitz“ wird der BdV im Rundfunkrat de facto marginalisiert. In einer
Resolution des BdV-Baden-Württemberg vom 27. April hieß es: „Als Vertreter einer
großen gesellschaftlich relevanten Gruppe fordert der BdV mindestens einen
ständigen ungeteilten Sitz im Rundfunkrat.“
Wie sich BdV und Europa-Union den gemeinsamen
Sitz im Rundfunkrat aufteilen sollen, ist im Entwurf des neuen Staatsvertrages
nicht konkret geregelt. Es wird sich dabei um eine zeitliche Abfolge der
Vertretung handeln. Doch ob ein Vertreter eines der beiden Verbände dem anderen
bereits nach einer halben Legislaturperiode des Rundfunkrats nachfolgen oder ein
Wechsel erst nach fünf Jahren erfolgen soll – so lange währt eine Amtsperiode
des Gremiums –, darüber konnten auf Nachfrage der PAZ weder der SWR noch der BdV
Auskunft geben. Gemäß Staatsvertrag werden die Verbände gezwungen sein, sich
untereinander zu einigen; kommt keine Einigung zustande, entscheidet darüber ein
für Rundfunkfragen zuständiger Ausschuss des Landtages (siehe Kommentar Seite
8).
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