| |
Grundrechte gestärkt
Missglückte Attacke gegen Sudetendeutsche
|
|
Ende Mai hat das EU-Parlament die „Klaus-Klausel“
zum Lissaboner Vertrag abgelehnt. Die „Klaus-Klausel“ ist nach dem im März aus
dem Amt geschiedenen tschechischen Staatspräsidenten Václav Klaus benannt, der
sich für seine Zustimmung zum EU-Reformvertrag das Recht ausbedungen hatte, dass
die mit dem Lissaboner Vertrag verbundene EU-Grundrechtecharta nicht für die
Tschechische Republik gilt. Auf diese Weise wollte er laut eigenen Angaben
verhindern, dass Sudetendeutsche gegen das Unrecht, das ihnen im Namen der „Benesch-Dekrete“
nach dem Zweiten Weltkrieg zugefügt wurde, nachträglich klagen.
Doch während der
Lissabon-Vertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde die „Klaus-Klausel“
bis heute im EU-Parlament verschleppt. Wie sich nun zeigte, hatte die
„Klaus-Klausel“ dort nie viele Freunde, denn kaum war Klaus aus dem Amt, wurde
die umstrittene Einschränkung der Grundrechte innerhalb der EU auf dem Boden der
Republik Tschechien mit 90-prozentiger Mehrheit abgelehnt. Zwar könnten die
Staats- und Regierungschefs der EU theoretisch den Beschluss des EU-Parlamentes
umgehen, doch da von dort auch in den letzten Jahren kein maßgeblicher Druck auf
die Abgeordneten ausgeübt wurde, wird damit nicht gerechnet. Bernd Posselt,
Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe und EU-Parlamentarier, begrüßte die
Straßburger Entscheidung: „Wir haben mit der Ablehnung dieser Klausel ein großes
nationalistisches Gespenst verjagt, und zwar dank des gemeinsamen Einsatzes von
sudetendeutschen, tschechischen und anderen europäischen Politikern.
Menschenrechte sind unteilbar, Nationalismus und Unrecht müssen überwunden
werden.“ Gegenüber der PAZ merkte Posselt an, dass nicht nur die Regierung in
Prag, sondern auch Klaus’ Amtsnachfolger Milos Zeman kein Interesse habe, die
„Klaus-Klausel“ ratifiziert zu sehen, da diese in erster Linie die Rechte der
Tschechen selbst einschränke. - Bel
Diskutieren Sie diese Meldung in unserem Forum
Druckversion
|