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Arierparagraph

 


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"Damit kein Ärgernis erregt wird"
Am 1.9.1933 wurde der sogenannte "Arierparagraph" in der evangelischen Kirche eingeführt

Von Kristan Kossack

Der sogenannte "Arierparagraph" wurde am 1. September 1933 in Deutschland eingeführt. Nachdem er zunächst im Beamtenrecht Geltung fand, folgte ihm die evangelische Kirche im September 1933 - mit dem Ergebnis, dass auch im Mindener Raum Pfarrer Christen jüdischer Abstammung ausgrenzten.

Die führenden Vertreter der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) hatten im September 1933 der innerkirchlichen Anwendung des "Arierparagraphen" zugestimmt. Diesem Beschluss war am 7. April 1933 ein Gesetz vorausgegangen, wonach alle Beamte "nichtarischer Abstammung" in den Ruhestand zu versetzen seien. Als "nichtarisch" wurden alle Personen eingestuft, die zumindest einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil aufwiesen.

Regimekritische Haltung?

Die nazifreundlichen Deutschen Christen (DC), die nach den Kirchenwahlen im Juli 1933 über eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der DEK verfügten, hatten den Beschluss gegen Einwände der Bekenntnischristen durchgesetzt. Die Vorbehalte der bibeltreuen Anhänger der späteren Bekennenden Kirche (BK) werden häufig als Beleg für eine regimekritische Haltung hingestellt. Diese Behauptung soll im Folgenden auch am Beispiel der Mindener Diskussionen, wo die DC in der Minderheit waren, untersucht werden.

Bekenntnispfarrer Niemann von der Simeonsgemeinde hatte im Herbst 1933 Sätze zur "Arierfrage in der Kirche" zur Diskussion gestellt, wegen "ständig wiederkehrender Anfragen" aus der Gemeinde. Die Thesen stammten von Martin Niemöller, dem Begründer der BK. Darin wurde das prinzipielle Nein der BK zur Ausgrenzung von "Nichtariern" augenfällig relativiert. Es hieß: "Der verbreitete Wunsch von der Pflicht zur Solidarität mit Christenjuden (getauften Juden) dispensiert zu werden, sei begreiflich" und weiter: Man erwarte von jüdischen Amtsträgern, "dass sie sich die gebotene Zurückhaltung auferlegen, damit kein Ärgernis erregt wird".

Der Führer der BK in Westfalen, Pfarrer Karl Koch aus Bad Oeynhausen, der auf der Synode der preußischen Landeskirche am 5. September als Wortführer gegen die innerkirchliche Anwendung des "Arierparagraphen" aufgetreten war, hatte am 19. September gegenüber dem designierten Reichsbischof eingeräumt: "Steht es so, dass eine durch die nationale Bewegung in ihrem Deutschbewusstsein aufgerüttelte Gemeinde das Wort Gottes nicht mehr hören kann, wenn und weil es von einem Pfarrer nichtarischen Blutes verkündet wird, so hat die Kirche nur den Weg, solche Pfarrer zu bitten, um der Liebe willen auf die Ausrichtung seines Amtes zu verzichten und in solcher Wendung des deutschen Volksempfindens den Weg Gottes zu ehren" (zitiert nach Gerlach, Bekennnende Kirche und die Juden, Berlin 1993, Seite 68).

Als der Staat 1937 den Ausgrenzungsdruck verschärfte, hatte der hiesige Kirchenkreis im "Mindener Sonntagsblatt" (MS) mit der Feststellung reagiert: "Unter allen akademischen Berufen gibt es in Deutschland keinen Stand, der so wenig nichtarisch ist, wie der evangelische Pfarrstand." (45/1937)

Selektion vor der Taufe

Auch das von der BK geforderte Festhalten an der so genannten Judenmission (Bekehrung von Juden zum christlichen Glauben) wurde in der Praxis relativiert. So hieß es im MS (41/1933): "Es meldet sich eine weit größere Zahl von Juden zum Übertritt zum Christentum als sonst." Manche meinten offenbar, "sie könnten durch die Taufe ihre Stellung im wirtschaftlichen und politischen Leben verbessern." Die Taufe könne nicht gewährt werden, "wenn sie nur aus äußeren Gründen begehrt wird" und die Bewerber seien zu sichten. Mit der Judentaufe wurden von der BK keine humanitären Absichten verfolgt, sondern von jedem jüdischen Bewerber eine Lossagung vom Volk Israel verlangt, das kollektiv als "Christusmörder" verunglimpft wurde.

Einer Anwendung des Arierparagraphen außerhalb der Kirchen hatte die BK, ohne den Warnungen von Dietrich Bonhoeffer Gehör zu schenken, nirgendwo widersprochen. In der aus Minden überlieferten Diskussion sucht man Bonhoeffers Argumente, der den "Arierparagraphen" auch im staatlichen Bereich als Bedrohung angesehen hatte, vergeblich. Stattdessen wurde mit den "Sätzen zur Arierfrage in der Kirche" behauptet, dass die Deutschen "als Volk unter dem Einfluss des jüdischen Volkes schwer zu tragen gehabt" hätten. Im MS (41/1933) lautete ein Resümee: "Es ist darum durchaus begreiflich, dass ein Staat, der diese Schädigungen seines eigenen Volkes durch Fremdartige sieht, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln sich gegen das Böse wehrt." Das Gesagte zeigt, dass Behauptungen über angeblichen Widerstand der BK gegen die 1933 eingeführten Sonderbestimmungen für "Nichtarier" für das praktische Verhalten der Kirchenmänner in Minden und in der BK-Führung nicht zutreffen und eine Legendenbildung bezwecken.

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Zum Kirchenkampf in Minden erschien auch kürzlich der Aufsatz des Verfassers, "Mindener evangelische Kirchengemeinden 1933 - 1945", bei: Books an Demand GmbH, ISBN 3-8330-10096, über das Internet lieferbar unter www.libri.de.
 

Quelle:
Mindener Tageblatt, 1.9.2003, Seite 4 (www.mt-online.de/minden/t00129226.htm)


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