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Ehrgeizige Forderungen Mitten in die Diskussion um die Berufung von Erika Steinbach platzten weitgehende Forderungen des „Bundes der Polen in Deutschland“. Die ehrgeizigen Ziele sind schlecht begründet und der Zeitpunkt des Vorstoßes spricht für eine mit der polnischen Regierung abgestimmte Aktion. Das deutsch-dänische Miteinander in Schleswig gilt als vorbildlich für den Umgang mit nationalen Minderheiten: Nördlich der Grenze leben gut 20.000 Deutsche, südlich davon, auf deutscher Seite, an die 50.000 Dänen. Beide Gruppen sind „bodenständige“ (autochthone) Minderheiten und leben seit Jahrhunderten auf ihrer Scholle. Deswegen haben Deutschland und Dänemark sich schon 1955 darauf geeinigt, beiden Volksgruppen „symmetrisch“ dieselben, ziemlich weitgehenden Rechte zuzubilligen. Es funktioniert bestens. Ganz ähnlich haben sich das offenbar auch die Unterhändler Polens 1990/91 bei den Verhandlungen zum deutsch-polnischen Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag vorgestellt: Ein paar hunderttausend Deutsche und Deutschstämmige im Gebiet der Republik Polen, eine wohl ähnliche Zahl polnischstämmiger Menschen in der Bundesrepublik – da könnte man doch „Minderheitenrechte auf Gegenseitigkeit“ vereinbaren. Doch die „Parallele zwischen Schleswig und Schlesien“ stimmt doppelt nicht. Zum einen sind die verbliebenen Deutschen in Schlesien, aber auch im südlichen Ostpreußen und anderen Teilen der heutigen Republik Polen durch Vertreibung der Mehrheit ihrer Landsleute und anschließende Grenzverschiebung überhaupt erst zu Minderheiten geworden. Deswegen stünde ihnen – weit über die Volksgruppenrechte hinaus - zunächst einmal Wiedergutmachung zu für Assimilierung und Enteignungen, die es im deutsch-dänischen Fall nie gegeben hat. Vor allem aber stimmt die andere Seite der angeblichen Parallele nicht: Die Polen und polnischstämmigen Deutschen in der Bundesrepublik sind alles andere als eine autochthone Minderheit. Der überwiegende Teil dieser Gruppe ist sogar erst nach Abschluss des Nachbarschaftsvertrages von 1991 eingewandert, ein weiterer Teil ist, meist im späten 19. Jahrhundert völlig freiwillig auf der Suche nach besser bezahlter Arbeit ins Ruhrgebiet gekommen. Minderheitenrechte für eine solche Zuwanderergruppe sind aus gutem Grund international nicht vorgesehen. Andernfalls hätte Deutschland schon jetzt mehrere Hundert nationale Minderheiten, umgekehrt müsste in weiten Teilen der USA und Kanadas Deutsch zur Amtssprache erhoben werden. Das alles wussten die Unterhändler des damaligen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) ganz genau, und doch haben sie sich auf die polnische Forderung eingelassen. Trotz Kritik des Bundesinnenministeriums fand noch nicht einmal die fortbestehende deutsche Staatsangehörigkeit der meisten Deutschen im heutigen Polen Erwähnung. Dass die ganze Konstruktion schief ist, zeigt die winzige Mitgliederzahl der Vereinigungen der Polen in Deutschland. Von „rund 1.000“ Mitgliedern spricht der Bund der Polen in Deutschland, dabei soll es nach seiner Darstellung bis zu zwei Millionen (!) polnischsprachiger Menschen in der Bundesrepublik geben. Bei seinem Besuch in Berlin am 18. Dezember hat Polens
Außenminister Radoslaw Sikorski, noch in moderatem Ton, die Lage der Polen in Deutschland
angesprochen. Nun hat Marek Wojcicki, seit einigen Monaten Vorsitzender des Bundes
der Polen in Deutschland, Klartext gesprochen. Unter Berufung auf den
Vertrag von 1991 verlangt
er unter anderem mehr Polnischunterricht in Deutschland und
zusätzliche Wiedergutmachung für NS-Unrecht aus den
1930er Jahren. Wieslaw Lewicki, Vorsitzender des „Konvents Polnischer Organisationen
in Deutschland“, fordert gar die „Wiederherstellung“ des Minderheitenstatus der
Polen in Deutschland.
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