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Schweigen für die Versöhnung
Der
Bundestag hat am 8. Juli die Mitglieder des Stiftungsrates für das geplante
Vertriebenenzentrum in Berlin gewählt (die PAZ
berichtete). Im Debattenbeitrag des Grünen-Politikers Volker Beck spielte
ein Artikel in der Preußischen Allgemeinen Zeitung eine Rolle. Becks
Ausführungen erlauben einen Blick in Abgründe linker Verlogenheit in
Menschenrechtsfragen. Der Grünen-Politiker Volker Beck polemisierte in dieser Debatte in bemerkenswerter Weise gegen zwei der vom Bund der Vertriebenen (BdV) nominierten Mitglieder sowie einmal mehr gegen BdV-Präsidentin Erika Steinbach. Dem Sprecher der Pommerschen Landsmannschaft, Hartmut Saenger, warf Beck vor, dass er in dieser Zeitung an folgendes erinnert hat: „Der historische Kontext zum Sommer 1939 weist bei allen europäischen Großmächten eine erstaunliche Bereitschaft zu Krieg aus ... Besonders kriegerisch führte sich Polen auf ... Im März 1939 machte Polen sogar gegen Deutschland mobil und gab damit Hitler die Möglichkeit der Aufkündigung des deutsch-polnischen Nichtangriffspaktes von 1934.“ Aus diesen Gründen – so zitierte Beck Saenger – werfe eine „Kurzformel“ wie „der vom nationalsozialistischen Regime entfesselte Weltkrieg“ ... „naturgemäß mehr Fragen auf als beantwortet werden“. Beck schloss im Bundestag aus diesen vorsichtig-fragenden Worten Saengers messerscharf: „Polen hat demnach doch den Krieg begonnen; wir haben also nur zurückgeschossen.“ Das Protokoll verzeichnet an dieser Stelle „Lachen bei Abgeordneten der Linken“, sowie: „Claudia Roth (Augsburg): Den sollen wir heute wählen!“ Auch dem baden-württembergischen CDU-Politiker Arnold Tölg machte Volker Beck im Grunde nichts anderes als Wahrhaftigkeit zum Vorwurf. Tölg nämlich sei für den Stiftungsrat deswegen ungeeignet, weil er einmal geschrieben habe: „Während in Nürnberg von den Siegern die deutschen Kriegsverbrecher zurecht verurteilt wurden, haben die gleichen Länder bezüglich Zwangsarbeitern ähnliche Verbrechen begangen wie Hitler-Deutschland.“ Das Protokoll verzeichnet hier den Zwischenruf von Karl Lauterbach (SPD), dem bekannten Gesundheitsexperten: „Ein Irrer!“ Beck selbst zog aus Tölgs ach so ungeheuerlichen Worten den Schluss: „Meine Damen und Herren, das darf nicht die Botschaft dieser Versöhnungsstiftung sein!“ Beck behauptete übrigens noch nicht einmal, dass Tölg die Unwahrheit gesagt hätte, sondern erklärte nur: „Ich distanziere mich mit Nachdruck von solchen Aussagen, wenn es um die Aufarbeitung des Unrechts der Vertreibung geht. Menschen die vertrieben worden sind, teilen diese Thesen nicht. Deswegen kann so jemand nicht im Stiftungsrat einer Bundesstiftung der Bundesrepublik Deutschland sitzen, mit Zustimmung des Bundesrates.“ Eindringlich warnte er die Abgeordneten von Union und FDP vor der Wahl Saengers und Tölgs: „Sie richten großen Schaden in unseren europäischen Beziehungen an. Sie blamieren sich als Koalition ...“ Die beiden von Beck angegriffenen Kandidaten wurden dann zwar mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP sowie einer SPD-Stimme dennoch in den Stiftungsrat gewählt, einen eigentlichen, inhaltlichen Widerspruch gegen Becks Verdrehung der historischen Wahrheit wollte aber keiner der Koalitionspolitiker in der weiteren Debatte anbringen. Bemerkenswert ist auch die neuerliche Attacke Becks gegen Erika Steinbach. Erneut warf er ihr vor, Anfang der 90er Jahre gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als neuer deutsch-polnischer Grenze gestimmt zu haben. Unerwähnt ließ Beck – obwohl er als Jurist gewiss darüber informiert ist –, dass das allgemeine Völkerrecht seit jeher die Anerkennung von durch Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschaffenen Fakten verbietet. Seit einigen Jahren ist der Staatengemeinschaft sogar explizit die Anerkennung von durch Vertreibung geschaffenen Fakten verboten, die allerdings auch schon vorher unzulässig war, eben weil Vertreibungen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind. Statt also gegenüber Frau Steinbach zumindest anzuerkennen, dass ihr damaliges Abstimmungsverhalten – bei allen politisch möglichen Einwänden – völkerrechtlich bestens begründet war, begann Beck eine Polemik in der Tonlage des „Wir schämen uns alle für Sie!“. Wörtlich erklärte er über ihr damaliges „Nein“ zur Grenzänderung: „Dafür kann der Bundestag nichts, dafür kann auch die Bundesregierung nichts, auch diese Stiftung kann dafür nichts.“ Nun hat bekanntlich Frau Steinbach längst ihren Verzicht auf einen Sitz im Stiftungsrat bekundet, um ihr Projekt des Vertriebenenzentrums nicht scheitern zu lassen. Warum dennoch die neuerliche Polemik Becks am 8. Juli? Warum, so fragt man sich vor allem, nannte er Frau Steinbach laut Protokoll gleich zweimal mit ihrem früheren Doppelnamen „Steinbach-Herrmann“, den sie schon seit vielen Jahren nicht mehr führt? Ein Grund für diese sehr persönliche Form der Herabsetzung kann die Bundestagsdebatte vom 25. März dieses Jahres gewesen sein, in der Steinbach und Beck in ungewöhnlicher Weise aneinander geraten waren. An diesem Tag ging es um die abstoßenden Fälle von Kindesmissbrauch vor allem in den 70er und 80er Jahren. Steinbach erinnerte daran, dass die Grünen in den 80er Jahren (auch mit einem Gesetzentwurf im Bundestag) für die weitestgehende Straflosigkeit pädosexueller Aktivitäten eingetreten war. Den anwesenden Volker Beck erinnerte sie daran, noch im Jahre 1988 in einem Buchbeitrag für die „Entkriminalisierung“ von Pädosexualität eingetreten zu sein. Beck behauptet, der angegriffene Artikel sei verfälscht und „nicht von mir autorisiert“ worden. Doch Erika Steinbach ließ nicht locker und erklärte sinngemäß: Als guter Jurist, der er ja nun sei, wisse er genau, wie er die Verbreitung der Behauptung, er sei der Autor dieses Beitrags, unterbinden könne, falls er es denn nicht gewesen sei. Ihr Fazit: Hätten sich seinerzeit die Grünen mit ihren Forderungen in Sachen Pädophilie durchgesetzt, wären heute nahezu alle Sexualdelikte dieser Art „vollständig straffrei“. Inhaltlich hatte Volker Beck dem nichts mehr entgegenzusetzen.
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