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Vorbemerkung der ODF-Moderatoren Versöhnung lebe von einem Vorschuss an
Großzügigkeit, so die Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD), Petra Bahr. Stiftungsratsmitglied fordert Verzicht von Steinbach BERLIN. Die Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Petra Bahr, hat die „sture Haltung“ des Bundes der Vertriebenen (BdV) im Streit um die Besetzung des Beirats der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ kritisiert. „Viele Vertriebene, auch unter denen, die noch Mitglieder im BdV sind, fühlen sich durch die harte, kompromißlose Position von Erika Steinbach nicht vertreten“, sagte Bahr dem evangelischen Pressedienst epd. Eine notwendige Lösung, „die nicht die Person Steinbach, sondern den Stiftungszweck der Versöhnung in den Mittelpunkt“ rücke, werde durch die Blockade des BdV verhindert, kritisierte Bahr, die für die EKD dem Beirat der Vertriebenenstiftung angehört. Verzicht wäre „starke Geste“ Versöhnung lebe von einem Vorschuß an Großzügigkeit, so die Kulturbeauftragte. Dabei dürfe man sich auch nicht von der „Ungerechtigkeit der anderen Seite“ abschrecken lassen. Das sei „der manchmal schwer erträgliche Kern der christlichen Versöhnungsbotschaft“. Um die Handlungsfähigkeit der Vertriebenen-Stiftung möglichst rasch zu gewährleisten, empfahl Bahr der BdV-Präsidentin einen Verzicht auf ihren Sitz. Dies „wäre eine starke Geste, die ihr Respekt im In- und Ausland verschaffen würde“. Ein solcher Schritt käme auch dem Anliegen zugute, den Vertriebenen „im kollektiven Gedächtnis von Deutschen und Europäern einen angemessenen Ort zu geben“. „Öffentlicher Gedächtnisschwund“ Die Theologin ist damit das dritte Mitglied dieses Gremiums, das in der Öffentlichkeit Stellung gegen die BdV-Präsidentin und ihr Recht, dem Stiftungsrat anzugehören, bezogen hat. Ähnlich hatten sich zuvor der katholische Weihbischof Hans Jochen Jaschke sowie der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Salomon Korn, geäußert. Bahr betonte mit Blick auf den Stiftungszweck jedoch auch, daß „die Barbarei der Nationalsozialisten als Ursache von Flucht, Vertreibung und Zwangsdeportation nicht länger Ausflucht für den öffentlichen Gedächtnisschwund sein“ darf. (vo)
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