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Deutscher Geburtsort kann wieder im Melderegister geführt werden MÜNCHEN. Die Namen der deutschen Ostgebiete werden wieder im Personenstandsregister offiziell geführt. „Bayern hat sich erfolgreich im Bundesrat dafür eingesetzt, daß das Recht auf Heimat für niemanden beschnitten werden darf“, sagte dazu der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Zuvor hatte eine Empfehlung des Bundesinnenministeriums für heftige Proteste gesorgt, die deutschen Grenzen rückwirkend zu verschieben. Das damals von Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Ressort hatte das Potsdamer Abkommen vom August 1945 zum Definitionsrahmen erklärt. Deutsches Reich wieder Bezugsrahmen Bisher galten staatsrechtlich die Grenzen des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937 verbindlich. Zu massiven Protesten kam es, weil in der Folge „Polen“ als Geburtsland in amtlichen Urkunden vertriebener Deutscher angegeben wurde. Herrmann kündigte an, die vorher übliche Praxis nun wieder einzuführen. „Dies sind wir den Interessen und dem Heimatempfinden unserer Vertriebenen schuldig.“ Der Stichtag mit dem Datum des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 werde gestrichen, stattdessen sollen wieder die Grenzen des Deutschen Reichs bis zum Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 als Bezug genommen werden.
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